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Schelbert Louis · Nationalrat · 2017-05-04

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2017-05-04

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen beantragt, auf die Vorlage über die Mehrwertsteuer im Beherbergungswesen einzutreten und den Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission gutzuheissen. Damit würde der Mehrwertsteuer-Sondersatz insbesondere für Hotels um zehn Jahre verlängert.

Die Grünen anerkennen die Probleme, die der schnelle Strukturwandel, der starke Franken und die Klimaänderung in Teilen der Branche bewirken. Die Probleme betreffen tatsächlich nicht alle Gegenden und nicht alle Betriebe gleichermassen. Insbesondere in städtischen Gebieten leidet die Branche kaum bis gar nicht, sie kommt aber trotzdem auch in den Genuss des reduzierten Steuersatzes. Das ist das Ergebnis des Vorgehens mit der Giesskanne, das hier eingesetzt wird.

Machen wir uns nichts vor! Die Promotionswirkung via Mehrwertsteuer ist relativ bescheiden. Es geht um einen Steuerunterschied von 4,2 Prozent. Bei Zimmerkosten von 150 Franken macht das 6 Franken aus. Kostet das Zimmer 250 Franken, sind es etwa 10 Franken. Private Hotelübernachtungen sind ein Luxus, bei geschäftlich bedingten Übernachtungen werden die Kosten in der Regel nicht persönlich getragen. Das bedeutet: Kaum jemand entscheidet sich für oder gegen ein Zimmer wegen dieses Unterschieds von 6 oder 10 Franken.

Die 4,2 Prozent Satzunterschied retten die bedrohten Betriebe nicht. Dafür sind strukturelle und konzeptionelle Neuerungen erforderlich. Betroffen sind vor allem Beherbergungsbetriebe in den Berggebieten. Sie stehen vor grossen Herausforderungen.

Die Vorlage gewährt für die Verlängerung des Sondersatzes gemäss Kommissionsmehrheit eine Frist von zehn Jahren. Das ist sehr lang. Wir Grünen hätten eine kürzere Frist vorgezogen. Das hat sich in der Kommission als nicht mehrheitsfähig erwiesen, auch in der vorberatenden Ständeratskommission nicht. Wir sagen das hier deutlich, verzichten aber auf einen Antrag für die Galerie.

Wir Grünen verlangen und erwarten, dass in den nächsten zehn Jahren die bestehenden Herausforderungen angegangen werden. Dafür braucht es aber viel mehr als einen speziellen Mehrwertsteuersatz.

Ordnungspolitisch ist ein Sondersatz schwierig zu begründen. Für die Hotellerie allein ist er prinzipiell nicht gerechtfertigt. Unter dem starken Franken und dem Strukturwandel ächzen andere Branchen auch. Zu den Hauptbetroffenen gehört die Metall-, Elektro- und Maschinenindustrie: Tausende von Arbeitsstellen gingen da in den letzten Jahren verloren. Ein Ende ist nicht abzusehen. Die Grünen bedauern, dass die Behörden bereit sind, die Deindustrialisierung der Schweiz einfach so hinzunehmen. Diese Branche konnte und kann - wie andere auch - auf keine speziellen staatlichen Massnahmen oder Subventionen zählen. Das führt zu einer Verarmung des Werkplatzes.

Damit ist begründet, weshalb die Grünen die Befristung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen der dauerhaften Installierung vorziehen. Zum Glück für die Hotellerie ermöglicht die Bundesverfassung in ihrem Fall eine Ausnahme. Wie ausgeführt, unterstützen dies die Grünen vorläufig. Wir verbinden damit die Erwartung, dass die Behörden entschieden gegen den zu starken Franken antreten und dass die Branche die strukturellen Fragen angeht.

Gemäss Wortlaut der parlamentarischen Initiative wird eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes gefordert. Dieses Anliegen steht nach wie vor im Raum, wird aber von der grünen Fraktion klar abgelehnt. Die Gründe ergeben sich aus den von mir gemachten Ausführungen.

Sollte sich der Rat in der Grundsatzabstimmung für die Aufhebung der Frist entscheiden und den Sondersatz dauerhaft im Gesetz verankern wollen, stimmt unsere Fraktion in der Gesamtabstimmung gegen die Vorlage.