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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2002-03-20

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Als Mitglied sowohl der SPK wie der Finanzkommission trage ich gleichsam die berühmten zwei Seelen in meiner Brust. Es ist unbestritten, dass der Staat - und damit auch der Bund - ein Instrumentarium braucht, um bei entsprechenden Situationen und Lagen auch finanzpolitisch schnell handeln zu können.

Es stellt sich nun die Frage, ob der Fall Swissair, der in uns ja ein gewisses Unbehagen hat aufkommen lassen - nicht gegenüber der Finanzdelegation, Herr Merz, sondern mehr wegen eines gewissen Gefühls der Ohnmacht -, uns Anlass gibt, jetzt gesetzgeberisch tätig zu werden. Das ist meines Erachtens die zentrale Frage.

Herr Kollege Merz, ich bin seit dem 11. September 2001 nicht mehr so sicher, ob das wirklich ein einmaliges Ereignis war. Nach meiner Auffassung ist in diesem Lande und auf dieser Welt nichts mehr unmöglich. Darum bin ich grundsätzlich der Meinung, dass man etwas machen soll. Ich bin aber der Auffassung, dass man die Limite grosszügig ansetzen soll. Daher unterstütze ich den Antrag der Mehrheit, wobei Herr Dettling zu Recht darauf hingewiesen hat, dass es - falls Sie der Auffassung sind, wir müssten etwas ändern - wichtig ist, gegenüber dem Nationalrat eine Differenz zu schaffen.

Ich gehe Mit Herrn Merz darin einig, dass die Einmaligkeit des "Ereignisses Swissair" vielleicht darin bestand, dass man wirklich zeitlich schnell handeln musste und dass es - zumindest bei einem Entscheid, bei dem ich auch dabei war - nicht mehr möglich gewesen wäre, die [PAGE 231] Finanzkommissionen beider Räte, geschweige denn das Parlament, einzuberufen. Das ist richtig. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auf Folgendes hinweisen - das haben wir schon mit der jetzigen gesetzlichen Regelung, und das wäre auch bei Annahme der Anträge der Mehrheit oder der Minderheit weiterhin der Fall -: Der Bundesrat hat die Möglichkeit, bei derart dringenden Fällen ohne Konsultation bzw. Zustimmung der Finanzdelegation oder allenfalls der Finanzkommissionen zu handeln. Sowohl im Antrag der Mehrheit wie auch in den Anträgen der Minderheiten finden Sie nämlich die Formulierung "wo dies möglich ist"; und wir haben dieses Instrumentarium, wie gesagt, bereits bei den bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Ich bitte Sie, aus diesen Gründen dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.