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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2017-05-04

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-05-04

Wortprotokoll

Auch wir Grünliberalen anerkennen die schwierige Lage der Beherbergungsbranche. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind nicht überall einfach. Es ist eine Branche, die teilweise stark von vielen Veränderungen betroffen ist: von klimatischen Veränderungen, die in Skidestinationen schmerzlich sichtbar werden, von zunehmender Mobilität, von Digitalisierung, die ganz neue Vermarktungskanäle eröffnet, Märkte vergrössert, andere Kundensegmente erschliesst, aber auch stärkeren Wettbewerb und härteren Konkurrenzkampf mit sich bringt.

Das sind Entwicklungen, die auch ganz viele Chancen bieten, wenn man sich auf diese Veränderungen einlassen kann, diesen Wandel mitmachen kann, wenn es eben gelingt, Nischen zu besetzen und hohe Qualität anzubieten. Aber diese Veränderungen bringen selbstverständlich auch grosse Herausforderungen mit sich. Es ist klar, dass es nicht allen Betrieben gelingt, diese Herausforderungen zu meistern in einer Branche, die relativ preissensibel und auch qualitätssensibel reagiert.

Nun stellt sich die Frage, inwiefern ein reduzierter Mehrwertsteuersatz eine wirksame Unterstützung bieten kann, was die ökonomischen Auswirkungen sind, wenn man einen Sondersatz anbietet, und inwiefern das seine Berechtigung hat oder eben nicht. Wir kennen in der Schweiz zwei verschiedene Sätze der Mehrwertsteuer, den Normalsatz und den reduzierten Satz für lebensnotwendige Güter. Für die Hotellerie gilt ein Sondersatz. Wir haben diesen 1996 wegen der schwierigen Wirtschaftslage befristet eingeführt und seither die Regelung fünfmal verlängert.

Die Argumentation war immer die gleiche: die schwierige Lage der Hotellerie angesichts des starken Frankens. Auch könne man die Tätigkeit nicht einfach ins Ausland verlagern. Klar hat die Hotellerie Exportcharakter. Aber der Vergleich hinkt eben, weil ein grosser Teil der Leistungen auch von Inländern konsumiert wird. Die Argumente, die angeführt werden, gelten auch nicht nur vorübergehend. Es kommen neue und wahrscheinlich anhaltende, sich weiter verändernde Herausforderungen dazu, gerade mit der Digitalisierung und den neuen Vermarktungskanälen, mit denen die Beherbergungsbranche konfrontiert ist.

Dennoch: Macht man befristete Sonderregelungen zu dauerhaften Regelungen, dann etabliert man eine geringere Besteuerung. Es ist keine Sonderregelung mehr, die sich wirtschaftlich mit einer Ausnahmesituation begründen lässt, sondern es ist eine Verankerung eines Privilegs für eine Branche - das im Wissen, dass auch andere Branchen und Bereiche sehr wohl vor grossen Herausforderungen stehen.

Ökonomisch betrachtet ist das eine Subvention, die ineffizient ist. Sie ist auch nicht zielgerichtet: Sie kommt auch jenen zugute, die sie nicht nötig hätten, und sie hilft den anderen zu wenig, die sie brauchen würden, um sich gesundzustrampeln. Es ist zudem eine Frage der Mittelkonkurrenz: Es geht um 200 Millionen Franken jedes Jahr. Aus volkswirtschaftlicher Sicht müssen wir diese Mittel so einsetzen, dass sie möglichst viel Wertschöpfung erzielen können. Das ist dann der Fall, wenn wir diese Mittel ins Ermöglichen von Arbeit investieren, wenn wir Geld in Innovationen investieren, indem wir wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben, die Anreize zu Erwerbstätigkeit und Innovation setzen. Das ist aber dann nicht der Fall, wenn wir mit den Mitteln Strukturerhaltung betreiben, und das lässt sich eben bei diesem Sondersatz nicht von der Hand weisen. Dieser reduzierte Satz kann und wird die Probleme der Beherbergungsbranche nicht lösen.

Das ist der Grund, weshalb wir Grünliberalen uns zwar für einen Mehrwertsteuer-Einheitssatz ausgesprochen haben - dieses Projekt war nicht sehr chancenreich -, aber es ist auch der Grund, weshalb wir den Sondersatz immer kritisiert und abgelehnt haben. Man könnte mit den gleichen Mitteln mehr Wertschöpfung erreichen. Es ist keine wirtschaftliche und keine nachhaltige Massnahme, sondern ein politischer Entscheid. Wir lehnen die dauerhafte Verankerung des Sondersatzes ab, und wir unterstützen auch die zehnjährige Verlängerung nicht, weil beides für uns keine Lösung ist. Es ist eine Problemverschiebung mit sehr hohen Opportunitätskosten von 200 Millionen Franken pro Jahr. Man könnte dieses Geld anders sinnvoller investieren. Wir sehen das als verpasste Chance.