Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-05-04
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-04
Wortprotokoll
Um diese Vorlage einzuordnen, ist vorab festzuhalten, dass die Schweiz als diversifizierte Volkswirtschaft und als international wichtiger Finanzplatz auf weltweit stabile Verhältnisse angewiesen ist. Der Internationale Währungsfonds ist eines der Instrumente, die gebraucht werden, um zu dieser Stabilität beizutragen. Das ist wichtig für die schweizerische Volkswirtschaft, das ist wichtig für unsere Berechenbarkeit, das ist wichtig für Arbeitsplätze und Wohlstand in der Schweiz.
Die Schweiz wird im Internationalen Währungsfonds durchaus angehört und hat eine gewichtige Stimme. Wir sind Leader einer Stimmrechtsgruppe und damit auch in den entsprechenden Gremien vertreten. Wir setzen uns dort immer für diese Stabilität ein. Wir haben Standardforderungen, mit denen wir dort unsere Anliegen durchsetzen. Mit der ersten Forderung werden Strukturreformen in strukturschwachen Ländern verlangt. Das ist eine zentrale Voraussetzung für mehr Stabilität. Die zweite Forderung bezieht sich auf ausgeglichene Budgets in diesen Ländern. Da gelten wir weltweit durchaus als Beispiel mit unserer Schuldenbremse; wir versuchen, das Thema auch dort einzubringen. Die dritte Forderung betrifft den Schuldenabbau in diesen Ländern. Das sind Elemente, die wir fordern und die zu mehr Stabilität beitragen. Hier haben wir durchaus auch eine gewichtige Stimme.
Ich stelle aufgrund der Diskussion fest, dass diese Rolle im Grundsatz hier nicht hinterfragt wird. Sie geht ja auch auf eine Volksabstimmung zurück, in der sich die Schweiz zu diesen Bretton-Woods-Institutionen bekannt hat. Damit sagt also auch die Bevölkerung Ja zu einer starken Rolle der Schweiz und zur Stabilität der internationalen Wirtschaft.
Die Gesetzesänderung, die wir Ihnen vorschlagen, hat unserer Meinung nach nicht die politische Bedeutung, die ihr jetzt [PAGE 690] zum Teil zugesprochen wird. Es geht bei der Revision des Währungshilfegesetzes eigentlich um drei Punkte:
1. Die Laufzeit der Währungshilfekredite soll in der Regel von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Es ist eine Feststellung, die wir im Laufe der letzten Jahre gemacht haben, dass eine Ausdehnung etwas mehr Spielraum bei diesen Krediten schafft. Dazu habe ich keinen Einwand gehört, das scheint offensichtlich mehrheitsfähig zu sein. Es macht auch durchaus Sinn, über eine Verlängerung der Laufzeit der Kredite bei der entsprechenden Hilfe etwas mehr Spielraum zu schaffen.
2. Der Finanzierungsartikel für ärmere Länder verweist auf das Finanzhaushaltgesetz. Hier wird befürchtet, dass wir dem Parlament die Mitbestimmung wegnehmen. Wir sehen das eher anders. Es ist eigentlich eine Vereinfachung der Administration, indem wir wegen Kleinstkrediten nicht zu Ihnen kommen müssen. Wir hatten in der Vergangenheit solche Kredite, beispielsweise Kredite von 530 000 Franken, die wir verschieben wollten. Das braucht nach dem geltenden Recht einen Verpflichtungskredit und eine Botschaft an das Parlament. Das macht ja wohl keinen Sinn! Das Parlament hat nach wie vor die Budgethoheit, diese ist adäquat gewährleistet, und Sie können darüber eingreifen. Wir betrachten das also nicht als eine Entmachtung des Parlamentes, sondern als eine administrative Vereinfachung, damit wir entsprechend reagieren können. Es ist auch nach wie vor festzuhalten, dass für grössere Kredite für ärmere Länder selbstverständlich ein Verpflichtungskredit per Botschaft beim Parlament einzuholen ist. Das Argument, dass hier das Parlament um das Mitspracherecht betrogen wird, ist falsch. Es ist eine administrative Vereinfachung, und es macht durchaus Sinn, wenn man dem Ganzen zustimmt.
3. Die dritte Anpassung sieht vor, dass der Bundesrat der Nationalbank Antrag für Darlehen und Garantien für einzelne Staaten stellen kann. Selbstverständlich bleibt die Unabhängigkeit der Nationalbank in jeder Weise gewährleistet. Die Nationalbank kann Ja oder Nein sagen, und die Angst, dass sie hier unter Druck gerät, ist, wie in der Vergangenheit bewiesen wurde, absolut falsch. Die Nationalbank hat ihre Unabhängigkeit bewiesen und fällt ihre Entscheide unabhängig von der Politik. Das wird sie auch in Zukunft tun. Damit, meinen wir, ist auch diese Sorge unbegründet. Die Unabhängigkeit der Nationalbank wird durch diese Anpassung im Gesetz nicht tangiert.
Man kann also festhalten: Die drei Anpassungen, die wir Ihnen im Entwurf zu einer Änderung des Währungshilfegesetzes vorschlagen, basieren auf der Erfahrung der letzten Jahre. Sie tangieren keine Grundrechte, sondern bringen letztlich eine Vereinfachung, und wir passen uns den Anforderungen an.
Der Währungshilfebeschluss - das ist ein einfacher Bundesbeschluss - soll um fünf Jahre verlängert werden. Es ist eine Fortführung der bisherigen Praxis, und auch hier gibt es keine grundsätzliche Änderung dessen, was wir bisher gekannt haben. Es geht darum, diesen Bundesbeschluss, diesen Währungshilfebeschluss um weitere fünf Jahre bis zum 15. April 2023 zu verlängern. Das ist eigentlich eine Fortführung der bisherigen Gesetzgebung.
Ich bitte Sie, auf die Änderungen im Währungshilfegesetz einzutreten. Sie sind eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten und tangieren weder die Rechte der Nationalbank noch die Rechte des Parlamentes. Der Beschlussentwurf ist eine Fortführung des Währungshilfebeschlusses von 2013 um fünf Jahre. Wir müssen nach diesen fünf Jahren wieder an Sie gelangen und erneut eine allfällige Verlängerung beantragen.
Insgesamt, noch einmal: Wir bewegen uns mit unserer diversifizierten Volkswirtschaft in einem weltweiten Umfeld. Wir sind auf stabile Verhältnisse angewiesen. Das sind Instrumente, mit denen Stabilität geschaffen und verbessert wird. Die Schweiz muss in den internationalen Gremien diese Rolle mitspielen, weil wir eines der Länder sind, die explizit auf Stabilität der internationalen Volkswirtschaft und der internationalen Währungspolitik angewiesen sind.
Ich bitte Sie also, einzutreten und überall der Mehrheit und damit dem Bundesrat zuzustimmen.