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Sollberger Sandra · Nationalrat · 2017-05-04

Sollberger Sandra · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-04

Wortprotokoll

Am 23. Februar 2017 hat die Finanzkommission im Rahmen der Diskussion zur finanzpolitischen Standortbestimmung des Bundesrates zum Voranschlag 2018 mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, diese Kommissionsmotion einzureichen. Es geht dabei um eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Der Bundesrat soll mit dieser Motion beauftragt werden, dem Parlament eine Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vorzulegen, die eine Prioritätenordnung bei den Sparmassnahmen implementiert.

Es geht hierbei nicht, wie die Minderheit argumentiert, um willkürliche oder unkontrollierte Prioritäten [PAGE 698] und Sparmassnahmen. Der Bundesrat soll lediglich solche Prioritäten setzen und vorschlagen dürfen, die in seinem gesetzlichen Zuständigkeitsbereich liegen oder von ihm in der Budgetbotschaft dem Parlament unterbreitet werden müssen, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Die Handlungsfreiheit des Parlamentes und des Bundesrates bleibt dabei gewahrt. Durch die Prioritätensetzung werden die Vorschläge, wie denn gespart werden muss, lediglich in eine objektiv ermittelte Richtung gelenkt. Abschliessend sind diese Vorschläge zuhanden des Parlamentes jedoch nicht.

Heute heisst es im Finanzhaushaltgesetz in Artikel 18 Absatz 2: "Der Bundesrat nutzt beim Entwerfen und beim Vollzug des Voranschlages die sich bietenden Sparmöglichkeiten." Dieser Artikel 18 regelt die zu ergreifenden Massnahmen, wenn es auf dem Ausgleichskonto oder dem Amortisationskonto Fehlbeträge gibt oder vorsorgliche Einsparungen zum Ausgleich voraussehbarer Fehlbeträge vorgenommen werden sollen. Die in der Bundesverfassung unter Artikel 126 vorgesehene Schuldenbremse wird in diesem Teil des Finanzhaushaltgesetzes konkretisiert.

In der Vergangenheit hat sich jedoch leider gezeigt, dass oft die schwach gebundenen Ausgaben, etwa bei der Landwirtschaft oder der Armee, Sparbeiträge leisten müssen, obwohl dies genau jene Aufgabengebiete sind, die in den vergangenen Jahren die niedrigsten Ausgabensteigerungen, ein Nullwachstum oder sogar ein Negativwachstum verzeichnet haben. Zudem folgen meist Querschnittkürzungen im Eigenbereich der Verwaltung, was weder zielgerichtet noch effizient ist. Artikel 18 Absatz 2 soll daher neu festlegen, dass der gänzliche Verzicht auf bisherige staatliche Aufgaben Vorrang vor Querschnittkürzungen hat und dass bei den Aufgabenbereichen des Bundes prioritär Kürzungen in den Bereichen vorgenommen werden, welche während der letzten fünf Legislaturperioden das stärkste Ausgabenwachstum aufwiesen.

Beide Vorschläge sind sinnvoll und umsetzbar. Bei der Frage der grundsätzlichen Aufgabenüberprüfung anstelle von Querschnittkürzungen geht es darum, dass auf halbe Sachen verzichtet wird. Querschnittkürzungen führen meist zu Einsparungen in homöopathischen Dosen. Es wird dann nur ein bisschen hier und ein bisschen dort gekürzt, anstatt dass grundsätzlich, strategisch und nachhaltig überlegt wird, ob und welche Aufgaben überhaupt noch Sinn machen oder eben mehr oder weniger Priorität geniessen.

Die Forderung nach einer echten, tiefgreifenden Aufgabenüberprüfung steht ja schon seit einiger Zeit im Raum. Die Forderung, Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu legen, ist jedoch insbesondere dann ein Gebot der Stunde, wenn der Finanzhaushalt in Schieflage ist und einschneidende Sparmassnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse nötig und dringend werden. Daher macht es durchaus Sinn, das hier einzubringen, festzulegen und den Bundesrat in die Richtung zu lenken, die bewirkt, dass er sich in dieser Notsituation die entsprechenden Gedanken macht und Vorschläge präsentieren muss. Damit könnte auch dem Prinzip der Subsidiarität wieder mehr Rechnung getragen und Beachtung geschenkt werden. Man könnte sich mit der grundlegenden Frage auseinandersetzen, welche Aufgaben unbedingt auf nationaler Ebene angepackt werden müssen und welche eher lokal gelöst werden können oder welche Probleme eher durch unternehmerische und gesellschaftliche Innovation gelöst werden sollen als durch Bundesämter und bundesstaatliche Institutionen.

Beim zweiten Vorschlag geht es zudem noch um ein objektives Kriterium. Wir sehen heute den Umstand, dass gewisse Bereiche im Bundeshaushalt seit Jahren überdurchschnittlich wachsen und dass in anderen Bereichen der Sparauftrag gewissenhaft wahrgenommen wird, also dort der Sparbeitrag permanent geleistet wird. Wenn wir nun erneute Sparrunden haben werden, ist es dann nicht eine objektive Betrachtungsweise, die vergangenen Sparanteile und Bemühungen zu berücksichtigen? Vielleicht ist es in ein paar Jahren anders, und andere Bereiche können dann auf diese Betrachtungsweise zurückgreifen. Jetzt betrifft es namentlich die Landwirtschaft und die Armee.

Es geht hier jedoch um ein Prinzip, welches allgemeingültig und objektiv messbar ist sowie dem gesunden Menschenverstand und einer unternehmerischen Denkweise entspricht. Wenn die Finanzen zu Hause oder im Geschäft aus dem Ruder laufen, dann überlegen sich die Privatpersonen bzw. die Unternehmer, welche Ausgaben in den letzten Jahren am stärksten und überproportional gewachsen sind. Es liegt auf der Hand, dass sich Vorschläge, wie man die Finanzen in den Griff bekommen könnte, prioritär auf die betreffenden Ausgaben und Budgetpositionen beziehen werden.

Um es nochmals zu sagen: Es geht hier nicht um einen Automatismus, der die Handlungsfreiheit einschränkt. Wenn aufgrund von Überlegungen des Bundesrates Änderungen der gesetzlichen Grundlagen beantragt werden, behält das Parlament die volle Handlungsfreiheit, darauf einzugehen oder nicht. Wenn die gesetzlichen Grundlagen dafür vorhanden sind, kann der Bundesrat in eigener Kompetenz handeln. Es wird in der Motion denn auch lediglich von der Berücksichtigung von Grundsätzen durch den Bundesrat gesprochen. Es geht da nicht um Willkür und nicht um eine Zwangsjacke. Vielmehr sollen objektive Grundlagen geboten werden; es soll festgehalten werden, wo man Prioritäten setzen will und kann. Es ist wahrscheinlich sogar umgekehrt: Wenn wir keine Schwerpunkte setzen und die Aufgaben nicht grundsätzlich überprüfen, entgleitet uns die politische Handlungsfreiheit, weil wir dann stets den vermeintlich funktionalen Zwängen nachkommen, anstatt selber das Steuer in der Hand zu behalten.