Lexipedia

Amherd Viola · Nationalrat · 2017-05-04

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-05-04

Wortprotokoll

Die Medien berichteten vor wenigen Monaten über den Gerichtsfall zu jenem im letzten Frühjahr aus der Schweiz nach Deutschland entführten und sexuell missbrauchten Kind. Sie mögen sich fragen, was dieser tragische Fall mit meiner Forderung nach einem Medienkompetenzzentrum zu tun hat. Ich sage es Ihnen gerne: Der zwölfjährige Junge hat seinen Schänder bei einem Internetspiel in einer virtuellen Welt kennengelernt und sich dort mit ihm verabredet. Damit sind wir schon beim Thema.

Meine parlamentarische Initiative basiert auf dem bundesrätlichen Bericht zur zukünftigen Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vom Mai 2015, welcher die Erkenntnisse aus dem nationalen Programm "Jugend und Medien" aufnimmt. Die Studie kommt zum Schluss, dass der bestehende Kinder- und Jugendmedienschutz lückenhaft und stark fragmentiert ist. Es braucht deshalb weitere Massnahmen sowohl in der Gesetzgebung als auch bei der Erziehung. Der Handlungsbedarf ist gross.

Im bundesrätlichen Bericht wird denn auch die Schaffung einer nationalen Stelle für den Kinder- und Jugendmedienschutz zur Koordination und Abstimmung der kantonalen und nationalen Regulierungsmassnahmen empfohlen. Es geht also insbesondere darum, Bestehendes besser aufeinander abzustimmen und damit effektiver zu gestalten. Im Fokus stehen der Persönlichkeits- und Datenschutz von Kindern bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram, die Sicherstellung eines altersgerechten Zugangs zu Filmen und Computerspielen, Zugangsbeschränkungen für TV-on-Demand-Angebote oder der Schutz von Kindern beim Surfen im Internet, das infolge der Verbreitung von Smartphones heute weitgehend ohne Aufsicht von Erziehungsberechtigten geschieht.

Auch bei der Förderung der Medienkompetenz hat sich gezeigt, dass noch sehr viel zu tun ist: Die kantonalen und privaten Aktivitäten im Kinder- und Jugendmedienschutz im schulischen und ausserschulischen Bereich müssen besser koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Ein Monitoring und eine Erfolgskontrolle der Projekte sind notwendig.

Der Bundesrat selber anerkennt den Handlungsbedarf und bestätigt auf Seite 125 seines Berichtes, dass die Zusammenarbeit der bereits heute betroffenen Bundesstellen weiterentwickelt und institutionalisiert werden könnte. Das ist richtig, genügt aber angesichts der mehrdimensionalen Herausforderungen nicht. Der Bundesrat bestätigt, dass Kinder und Jugendliche befähigt werden sollen, Medien auf eine sichere, altersgerechte und verantwortungsvolle Weise zu nutzen. Kinder sollen vor generell verbotenen sowie nichtaltersgerechten Inhalten und intransparenter Bearbeitung ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Diese Meinung hat Frau Bundesrätin Sommaruga im letzten Dezember im Rahmen der ständerätlichen Debatte zum Sexting explizit bestätigt; ich zitiere aus dem Amtlichen Bulletin: "Der Umgang mit diesen Möglichkeiten, der muss gelernt werden. Ich bin der Meinung, dass schon einiges aufgegleist ist. Es genügt sicher noch nicht, aber das ist eigentlich die Herausforderung, vor der wir stehen." Weiter hat sie gesagt: "Es geht hier darum, mit diesen neuen Möglichkeiten auch selbstbestimmt umzugehen, bewusst umzugehen, mit allen Chancen und mit allen Risiken." (AB 2016 S 1203)

Für eine effiziente und wirksame Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist die Einbindung der Kantone, der Wirtschaft und privater Institutionen erforderlich. Eine starke Führungsrolle des Bundes und die nationale Koordination sind dabei unerlässlich. Wie wichtig dies ist, zeigt die letzte von Sucht Schweiz publizierte Umfrage. Danach verbringen die Jugendlichen in der Schweiz einen grossen Teil ihrer Freizeit an einem Bildschirm. Die 11- bis 15-Jährigen nutzen an einem Wochentag ausserhalb der Schule im Schnitt während 4,4 Stunden Computer, Tablet, Smartphone oder Fernsehen. An Wochenenden sind es sogar 7,4 Stunden pro Tag. Diese Zahlen zeigen klar und deutlich, wie wichtig Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche ist.

Was nützt einem sexuell missbrauchten Kind die Verurteilung des Täters? Der seelische Schaden ist angerichtet. Wir müssen intervenieren, bevor das Verbrechen geschieht. Ich bin mir bewusst, dass auch mit der Annahme meines Vorstosses Kinder nicht immer geschützt werden können. Wir können aber ganz sicher einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder befähigt werden, sich mit der nötigen Vorsicht im virtuellen Raum zu bewegen. [GZ]

Ich bitte Sie, meiner Initiative Folge zu geben.