Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2017-05-04
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-04
Wortprotokoll
Die WBK des Nationalrates kümmert sich seit Jahren um diese Themen und hat z. B. das nationale Programm "Jugend und Medien" eng begleitet. Sie hat auch die zukünftige Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes der Schweiz zur Kenntnis genommen. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist - einige von Ihnen mögen sich noch daran erinnern -, dass wir in diesem Rat hier das Kinder- und Jugendförderungsgesetz beraten haben, d. h., uns explizit auf die Kinder- und Jugendförderung fokussiert haben. Die Kantone haben uns damals auch eindringlich davon abgeraten, bei der Kompetenzordnung noch den Kinder- und Jugendschutz in dieses Gesetz zu integrieren. Das heisst, dass eigentlich auch die Aufteilung der Kompetenz zwischen den Kantonen und dem Bund in diesem Bereich funktioniert. Aus diesen Erwägungen hat sich auch die Mehrheit der Kommission auf diese Argumentation eingelassen.
Ich möchte das Ganze noch ergänzen: Wir haben uns in den letzten Sitzungen z. B. mit dem Lehrplan 21 ein Instrument zu Gemüte geführt, das auch in kantonaler Kompetenz ist. Dort ist ein Kompetenzbereich Medienkompetenz geschaffen worden, dieser wird jetzt mit dem Lehrplan 21 umgesetzt. gemäss diesem Lehrplan geht es in der Volksschule namentlich um Verhaltensregeln im Internet, es geht darum, Chancen und Risiken im Internet abschätzen zu können, Gefahren zu realisieren, den Umgang mit Medien zu schulen und letztlich auch die Qualitäten und Nichtqualitäten von Medien und Quellen richtig abschätzen zu können. Das ist die Seite Lehrplan 21.
Seit Jahren existieren denn auch verschiedene Stellen, welche sich um exakt diese Themen, die Frau Amherd hier in ihrer Initiative schildert, kümmern. Ich nenne zwei davon:
Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) existiert schon heute und ist eine Informationsplattform, wo die aktuellsten Gefahren rund um die Internetkriminalität bereits heute aufgenommen werden.
Was machen Sie, wenn Sie persönlich belästigt werden? Egal wer, Sie können sich bei der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) melden. Wenn man mit Missbrauchsfällen oder mit negativen Auswirkungen des Internets konfrontiert wird, gibt es eine explizite Meldestelle, die vom Bund betrieben wird. Sie finden das auf der entsprechenden Internetseite.
Deshalb ist ja die Frage bei einer parlamentarischen Initiative: Gibt es Handlungsbedarf? Wir konnten nicht erkennen, dass der Handlungsbedarf gegeben wäre. Wenn man nämlich die sieben Punkte anschaut, welche Kollegin Amherd in ihrer parlamentarischen Initiative auflistet, kann man davon ausgehen, dass die meisten dieser sieben Punkte abgedeckt sind und - das waren dann auch noch Argumente - man sich zum Beispiel gerade bei Eltern und Erziehungsberechtigten dann halt schon die Frage stellen muss: Ist der Bund im "driver's seat", ist der Bund jene Stelle, welche jetzt Elternprogramme usw. nicht nur ins Leben rufen, sondern letztlich auch finanzieren muss? Ich darf den Einleitungssatz der parlamentarischen Initiative kurz angehen: "Der Bund schafft ein Kompetenzzentrum für den Kinder- und Jugendmedienschutz, in das die Kantone, die Wirtschaft und die einschlägigen privaten Institutionen eingebunden sind." Das heisst, der Bund soll all diese Aufgaben übernehmen, und das ist klar nicht im Interesse der Kantone. Das ist auch nicht im Interesse der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in diesen verschiedensten, sehr heterogenen Bereichen.
Aus diesen Gründen hat die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.