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Burkart Thierry · Nationalrat · 2017-05-04

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-04

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Schneeberger Folge zu geben. Es geht hier um faire und vernünftige Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft, für unsere KMU. Es geht darum, den ursprünglichen Zweck der eingeschränkten Revision, wie sie dieser Rat seinerzeit beschlossen hat, wieder zu erfüllen.

Das schweizerische Revisionsrecht wurde zuletzt im Jahr 2008 geändert. Zu Recht wurden damals die Vorschriften für grosse, börsenkotierte Firmen verschärft. Es war die Zeit der Bankenskandale. Ziel und Wille des Gesetzgebers war es, die Qualität der Rechnungslegung zu erhöhen. Gleichzeitig aber sollte verhindert werden, dass die KMU in denselben Topf geworfen werden. Sie sollten im Gegenteil administrativ entlastet werden. Herausgekommen ist die eingeschränkte Revision. Sie ist im Übrigen ein schweizerisches Unikum, ein typisch schweizerischer pragmatischer Entscheid, der der Tatsache gerecht wird, dass man KMU nicht einfach mit grossen Unternehmen vergleichen kann.

Leider muss heute festgestellt werden, dass wir ein Vollzugsproblem haben. Die Revisionsaufsichtsbehörde ist dazu übergegangen, die eingeschränkte Revision immer mehr den strengen Vorschriften der ordentlichen Revision zu unterwerfen. Das ist klar nicht das, was das Parlament 2008 wollte. Wir müssen daher die gesetzlichen Vorgaben präziser fassen. Der Wille des Gesetzgebers war, dass alles aus einer Hand - das heisst Beratung und Prüfung durch eine Treuhandgesellschaft - möglich sein soll. Er hat dies auch in Artikel 729 Absatz 2 OR expressis verbis festgehalten.

Die faktische Adaption der Unabhängigkeitsvoraussetzungen der ordentlichen Revision unterläuft daher den Willen des Gesetzgebers und hat einschneidende Folgen für die KMU, nicht zuletzt massive Kostenfolgen. So wird es auch für kleinere Treuhandunternehmen immer schwieriger, überhaupt noch alle Kriterien zu erfüllen, zum Beispiel in Sachen Unabhängigkeit oder engere Beziehungen. Dabei würde es sich um eine Frage der Eigenverantwortung handeln. Die Unternehmung selber soll entscheiden, welche Zusammenarbeit gut für sie ist. Der Treuhänder ist ohnehin in der Pflicht, seine Kunden im gesetzlichen Rahmen zu beraten. Auch die Banken und Gläubiger sind durchaus selber in der Lage zu beurteilen, ob allenfalls ein Interessenkonflikt bestehen könnte.

Selbstverständlich darf eine enge Beziehung die Unabhängigkeit des Prüfers auch dem Anschein nach nicht beeinträchtigen. Die objektive Beurteilung der Fachperson muss gewährleistet bleiben. Bei einer normalen Beziehung ist diese Unabhängigkeit aber nicht in Gefahr. Allein die Tatsache, dass der Revisor und der Revisionskunde zum Beispiel im selben Musikverein sind und ein gemeinsames Interesse pflegen, hat nicht zur Folge, dass die Professionalität des Revisors beeinträchtigt würde.

Für kleine und mittlere Unternehmen kann es sogar sinnvoll sein, von einer einzigen Anlaufstelle in verschiedenen Bereichen fachlich unterstützt zu werden. Der Treuhänder, der Lösungen aus einer Hand anbietet, muss das ganze Spektrum der treuhänderischen Arbeit für seinen Kunden abdecken dürfen. Je mehr er über den Kunden weiss, desto umfassender kann er ihn beraten. Angesichts der Tatsache, dass die meisten KMU über geringe Finanzkompetenzen verfügen, ist eine umfassende Begleitung aus einer Hand von grossem Nutzen. Müssten die Unternehmen dafür verschiedene Berater beiziehen, würde sie das teuer zu stehen kommen. Die Gesamtqualität der Beratung würde aber nicht besser, sondern unter Umständen eher schlechter.

Wenn ich Sie bitte, diese parlamentarische Initiative zu unterstützen, dann bitte ich Sie vor allem darum, ein Zeichen für die KMU zu setzen, die heute von einer vernünftigen schweizerischen Lösung profitieren sollten. Diese parlamentarische Initiative befindet sich in der Phase der Vorprüfung. Sollten Sie dem Antrag der Minderheit folgen und der parlamentarischen Initiative Folge geben, kann die Kommission daher noch Änderungen und Verbesserungen anbringen. Die [PAGE 729] heutige Fehlentwicklung ist aber deutlich. Die eingeschränkte Revision gleicht immer mehr der ordentlichen Revision mit ihren strengeren Vorschriften. Es besteht also Handlungsbedarf, und ich bin überzeugt, dass wir eine Lösung finden, denn wir brauchen mehr Rechtssicherheit.[GZ]

In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Schneeberger Folge zu geben.