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Vogler Karl · Nationalrat · 2017-05-29

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-05-29

Wortprotokoll

Vor gut einer Woche haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ja gesagt zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und damit zu mehr Energieeffizienz, weniger Verbrauch und mehr einheimischer erneuerbarer Energie. Das deutliche Ja schafft gleichzeitig - und das ist ebenso wichtig - Rechtssicherheit für unsere Stromversorgungsunternehmen über die künftige Ausrichtung der Energiepolitik und verleiht der Branche Schub für neue Investitionen. Ich erwähne beispielhaft das dank der Annahme des ersten Massnahmenpakets aktivierte Projekt der Realisierung eines neuen Stausees im Triftgebiet durch die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) mit einer Leistung von 220 Gigawatt Winterstrom und Baukosten von 380 Millionen Franken. Das sind gute Nachrichten, gut für das Berggebiet, gut für unser Klima und gut für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Diesen Weg, möglichst weg von den fossilen hin zu erneuerbaren, CO2-freien Energieträgern, weg von veralteter hin zu smarter und intelligenter Technologie, weg von ständig steigendem Verbrauch hin zu Effizienz, gilt es konsequent weiterzuverfolgen. Damit stärken wir unser Gewerbe, die Industrie und den Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz.

Natürlich haben wir mit dem ersten Massnahmenpaket nicht alle Energieprobleme gelöst. Vieles steht noch an und ist offen, etwa die längerfristige Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom im Winter. Aber am 21. Mai dieses Jahres [PAGE 744] haben wir mit der Abstimmung einen guten Weg in Richtung Realisierung dieses Ziels eingeschlagen.

Einen wesentlichen Teil der Versorgungssicherheit - und damit bin ich beim aktuellen Geschäft - bilden die Stromnetze als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch. Ohne sichere und leistungsfähige Stromnetze macht auch die nachhaltigste Produktion keinen Sinn. Und nicht zu vergessen ist: Der Stromtransport ist mitentscheidend für den Endkundenpreis. Er macht rund die Hälfte des Gesamtpreises aus.

Heute stellen wir fest, dass rund zwei Drittel unseres Übertragungsnetzes älter sind als vierzig Jahre, mithin also erheblicher Investitionsbedarf besteht und es zu Engpässen in unseren Netzen kommt. Der sukzessive Umbau der Energiesysteme mit zunehmend dezentral und witterungsabhängig produziertem Strom aus erneuerbaren Energien stellt gleichzeitig neue Anforderungen an die Stromversorgungssysteme, sprich erfordert eine notwendigerweise erhöhte Flexibilisierung der Systeme, nicht zuletzt auch im Zusammenwirken der Übertragungsnetze mit den Verteilnetzen. Schliesslich gilt es, Anreize für die Weiterentwicklung der Verteilnetze hin zu intelligenten Netzen zu schaffen. Denn intelligente Netze leisten einen erheblichen Beitrag zur Energieeffizienz. Und nicht zu vergessen ist, dass bei der Weiterentwicklung der Stromnetze gilt: Die Schweiz ist keine Strominsel. Im Kontext der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft muss auch ein Stromabkommen mit der EU angestrebt werden.

Die Fraktion der CVP unterstützt das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze. Mit dem Bundesrat sind wir der Meinung, dass heute Defizite in verschiedenen Bereichen bestehen, namentlich bei den Rahmenbedingungen der Netzentwicklung und der Optimierung des Um- und Ausbaus der Stromnetze. Weiter ist auch der Miteinbezug der betroffenen Bevölkerung bei der Realisierung von Leitungsprojekten mangelhaft, und es fehlen Anreize für die Weiterentwicklung von intelligenten Netzen.

Dementsprechend ist es richtig, dass erstens die Netzbetreiber und Behörden zur Koordination ihrer Netzplanungen verpflichtet werden. Dabei sollen nach dem Nova-Prinzip Planungsgrundsätze für die Netzbetreiber festgelegt werden. Das heisst, dass ein Netzausbau erst erfolgt, wenn das angestrebte Ziel nicht durch eine Optimierung und Verstärkung erreicht werden kann.

Zweitens ist es richtig, dass im Hinblick auf die rechtzeitige Realisierung der Stromnetze die Bewilligungsverfahren optimiert und vor allem verkürzt werden. Es kann und darf nicht sein, dass die Verfahren für Leitungsvorhaben der Netzebene 1, des Übertragungsnetzes, x Jahre, ja Jahrzehnte dauern. Entsprechend ist es angezeigt, dass den Projekten des Übertragungsnetzes ein nationales Interesse zuerkannt wird - ein Instrument, das bereits aus Artikel 12 des neuen Energiegesetzes bekannt ist.

Es ist drittens richtig, dass Kriterien für den Technologieentscheid im Übertragungsnetz festgelegt werden. Als Regelfall gilt die Freileitung. Aber auch hier soll, wenn die Mehrkosten übernommen werden, eine Verkabelung möglich sein. Leitungsvorhaben auf der Verteilnetzebene sollen, zu Recht übrigens, grundsätzlich unter Verwendung von Erdkabeln ausgeführt werden, sofern diese einen bestimmten Mehrkostenfaktor nicht überschreiten.

Viertens sollen mit einer besseren Information durch Bund, Kantone und die Swissgrid die Akzeptanz und die Transparenz von Leitungsprojekten verbessert werden.

Unsere Fraktion unterstützt diese vier Kernelemente der Strategie Stromnetze in der Stossrichtung vollumfänglich. Dementsprechend wird unsere Fraktion im Rahmen der Detailberatung in aller Regel auch der jeweiligen Kommissionsmehrheit folgen.

Erlauben Sie mir abschliessend eine Bemerkung zur Thematik rund um Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes, insbesondere auch zur Frage, ob künftig - wie von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen - in der Grundversorgung ausschliesslich Strom aus inländischen erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden soll. Die daraus entstandene öffentliche Diskussion hat ja die eigentliche Thematik der Vorlage, also jene der Entwicklung der Stromnetze, in der Zwischenzeit bei Weitem übertönt und gar in den Hintergrund rücken lassen.

Dabei ging und geht oftmals vergessen, dass Auslöser dieser Diskussion der Ständerat war. Es war der Ständerat, der Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes strich und damit die Durchschnittspreismethode, wie sie vom Bundesgericht entschieden worden ist, aushebelte. Und es war der Ständerat, der dem Nationalrat dann die Aufgabe zuschob, sich noch einmal eingehend mit der Materie auseinanderzusetzen.

Das hat die vorberatende Kommission auftragsgemäss gemacht. Nach ausführlichen Diskussionen und Anhörungen hat sie eine Alternativvariante ausgearbeitet und mit einer starken Mehrheit beschlossen. Nun haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 21. Mai 2017 der Neuausrichtung der Energieversorgung zugestimmt, und zwar deutlich, und damit insbesondere zu einem Ausbau und einer Stärkung der inländischen erneuerbaren Energieproduktion Ja gesagt. Der Antrag einer deutlichen Kommissionsmehrheit deckt sich damit mit dem Volksentscheid vom 21. Mai.

Zugegeben, es lässt sich heute noch nicht genau sagen, was dieser Kommissionsentscheid für die betroffenen Endkunden genau bedeutet. Und zugegeben, es lassen sich zu diesem Vorschlag auch demokratiepolitische und andere Vorbehalte anmelden. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den ständerätlichen Beschluss. Tatsache ist aber: Die Bevölkerung will einheimische und erneuerbare Energie. Tatsache ist auch: Die Wasserwirtschaft leidet. Wie lange einzelne Elektrizitätsversorgungsunternehmen noch durchhalten, ist unbestimmt.

Mit der Aufspaltung der Vorlage, wie nun vorgeschlagen, geht man jedenfalls entsprechende Risiken ein, und die Diskussion um die Wasserzinsen wird sich damit kaum versachlichen und auch nicht beruhigen lassen. Damit habe ich meine persönliche Haltung in dieser Frage offengelegt.

Was die Haltung unserer Fraktion zu dieser Frage betrifft, so ist diese nicht einheitlich. Wird der Einzelantrag Wasserfallen angenommen, so gilt es in jedem Falle, die Sache raschestmöglich einer Lösung zuzuführen und nicht auf die lange Bank zu schieben. Die Lage der Wasserwirtschaft ist zu ernst.

Vorab beantrage ich Ihnen namens unserer Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen.