Frick Bruno · Ständerat · 2002-03-21
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Als wir dieses Geschäft Anfang Januar in der Kommission in Arbeit nahmen und nachdem wir am 13. Februar 2002 über die Parlamentarische Initiative beschlossen hatten, schien dieses Geschäft ein erstrangiges Politikum zu werden. Heute dürfen wir mit Befriedigung feststellen: Der Durchbruch ist geschafft. Die Partner - Krankenversicherer und Kantone - akzeptieren die vorgeschlagene Lösung. Sie finden für die zurückliegenden Jahre selber eine einvernehmliche Lösung. So muss dieses Geschäft, das sich als brisant angekündigt hatte, nicht mehr als "hochpolitische Auseinandersetzung" abgehandelt werden, und unser Zeitplan, der noch eine Nachmittagssitzung in dieser Session ins Auge fasste, dürfte wohl überholt sein. Ich gehe davon aus, dass die Beratung des Geschäftes selber uns nicht mehr lange hinhalten wird, weil inzwischen die Positionen akzeptiert sind und das Geschäft unbestritten ist.
Worum geht es in diesem dringlichen Bundesgesetz? Es geht um die Regelung der Frage, ob und wie viel die Kantone innerkantonal an die Spitalaufenthalte der Privat- und Halbprivatversicherten zu leisten haben. Wir haben eine für beide Seiten politisch und finanziell tragbare Lösung ohne Verlierer gefunden; Zahler gibt es, aber keine politischen Verlierer.
Lassen Sie mich kurz die Vorgeschichte rekapitulieren. Seit das Krankenversicherungsgesetz besteht, also seit rund fünf Jahren, war ein steter Diskussionspunkt zwischen Krankenversicherern und Kantonen, ob die Kantone einen Beitrag an den Spitalaufenthalt ihrer privat versicherten Kantonsangehörigen in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern leisten müssen. Das Bundesgericht hat am 30. November 2001 ein Urteil gefällt. Es hat das Krankenversicherungsgesetz interpretiert und - was nicht überrascht - festgehalten, dass die Kantone an die Spitalkosten der Privatversicherten genau den gleichen Beitrag zu leisten hätten wie an die Spitalkosten der Allgemeinversicherten.
Ich gebe zu: Den Kantonen war diese Problematik bei Erlass des Krankenversicherungsgesetzes wohl nicht bewusst, wie sie auch uns nicht bewusst war. Andernfalls wäre die Opposition der Kantone wahrscheinlich heftiger ausgefallen. Aber seitdem dieser Punkt diskutiert wird, haben sich die Kommissionen des National- und Ständerates, das Bundesamt für Sozialversicherung und Frau Bundesrätin Dreifuss überzeugt erklärt, dass die Beitragspflicht der Kantone besteht.
Die Privatversicherten beteiligen sich über ihre Steuern an den Kosten der Spitäler. Die zentrale Frage ist: Warum sollen sie ihre Kosten im Spital alleine bezahlen? Über die Prämien der Privatversicherung zahlen sie den eigenen Spitalaufenthalt vollständig, und zusätzlich zahlen sie über ihre kantonalen Steuern an die Kosten der Allgemeinversicherten! Das wäre vom System her eine unverständliche und nicht gewollte doppelte Belastung der Privatversicherten. Der Entscheid des Bundesgerichtes war daher nicht überraschend. Er war auch von eindrücklicher Klarheit und lässt keine Zweifel offen.
Was sind die Auswirkungen dieses Entscheides? Der Entscheid löst keine Zahlungspflicht der Kantone aus; er hält lediglich fest, dass sie seit dem Jahr 1996 besteht. In einem Anwendungsfall wurde sie bestätigt. Für die Kantone bedeutet der Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes Mehrkosten in der Grössenordnung von etwa 700 Millionen Franken. Sie sind nicht genau bezifferbar, weil das Gesetz vom Begriff der anrechenbaren Kosten ausgeht, der aber nirgends in der Praxis quantifiziert werden kann, ohne dass zusätzliche Grundlagen geschaffen würden.
Warum handelt in dieser Situation das Parlament, nachdem das Bundesgericht festgestellt hat, dass die Zahlungspflicht der Kantone besteht? Wir stehen darum in der Verantwortung, zu handeln, und haben das auch bereits dargelegt, weil es eminent wichtig ist, dass in diesem politisch wichtigen und heiklen Geschäft Ruhe einkehrt und schlicht gesagt die Situation nicht dem Chaos überlassen wird. Es braucht eine Lösung, die für alle Beteiligten Rechtssicherheit gibt, weil - das ist entscheidend - die Kantone und die Versicherer zurzeit nicht in der Lage sind, auch aufgrund der Vorgeschichte, einvernehmlich eine Lösung für die Zukunft zu schaffen. Es hat uns daher oblegen, für die Zeit bis zur Einführung des revidierten Krankenversicherungsgesetzes eine Lösung zu finden. Wir erwarten, dass dieses bis spätestens 2005 in Kraft treten kann. Es galt also, diese Übergangszeit rechtlich zu klären, finanziell klar zu definieren und so für alle Beteiligten akzeptable und tragbare Lösungen zu finden.
Was ist die Charakteristik des dringlichen Bundesgesetzes? Das Bundesgesetz ist nur auf die Zukunft, auf die Jahre 2002 bis 2004, ausgerichtet. Zum Ersten schaffen wir Klarheit bei den Beträgen, indem wir an die Tarife und nicht an die schwer definierbaren anrechenbaren Kosten anknüpfen. Zum Zweiten machen wir die finanziellen Folgen für die [PAGE 254] Kantone tragbar und berechenbar. In der Tat haben die Kantone die zusätzlichen Zahlungen in ihrem Budget zumeist nicht eingestellt. Wir staffeln die Zahlungen, zu denen die Kantone verpflichtet sind. Der volle Betrag gemäss Tarif macht für die Kantone 500 Millionen Franken im Jahr aus. Wir führen ihn gestaffelt ein. Im Jahr 2002 sind es 60 Prozent oder 300 Millionen Franken, im Folgejahr 80 Prozent oder 400 Millionen Franken, und im Jahr 2004 sind es 500 Millionen Franken, also der volle Anteil der Kantone gemäss Tarif. Dabei ist aber zu bedenken, dass selbst der Betrag von 500 Millionen Franken noch immer um 200 Millionen Franken tiefer ist als die anrechenbaren Kosten. Summiert auf die Jahre 2002 bis 2004 werden die Kantone 1,2 Milliarden Franken anstelle der vollen 2,1 Milliarden Franken leisten. Wir verhindern damit also einen Belastungsschock für die Kantone, indem wir die Zahlungen, zu denen die Kantone verpflichtet sind, gestaffelt einführen. Wir präjudizieren aber die Revision des Krankenversicherungsgesetzes nicht. Wir haben diesbezüglich ja bereits eine Lösung gefunden; wir werden sie aufgrund dieser Übergangsbestimmung, die wir mit dem dringlichen Bundesgesetz erlassen, allerdings überarbeiten müssen. Das ist die Charakteristik für die Zukunft.
Was geschieht mit den offenen Rechnungen des Jahres 2001, welche die Versicherer an die Kantone stellen bzw. gestellt haben? Sie erinnern sich, dass bis Ende des Jahres 2000 ein Stillhalteabkommen galt, dem sich praktisch alle Krankenversicherer angeschlossen hatten. Die Zeitspanne bis zum Jahr 2000 bringt keine erheblichen Probleme mehr. Ein Entscheid muss aber auch für das Jahr 2001 getroffen werden. Es stellte sich die Frage, ob wir in diesem Bereich rückwirkend legiferieren können. Wir hätten es, und das ist die Antwort, kaum tun können, und wir hätten es aufgrund der politischen Konstellation auch nicht tun dürfen. In rechtlicher Hinsicht wäre es nämlich höchst problematisch, eine bestehende Zahlungspflicht der Kantone rückwirkend auf eineinhalb Jahre zu beschränken. Die Rechnungen sind aufgrund des Gesetzes gestellt worden. Würden wir sie kraft eines dringlichen Bundesgesetzes rückwirkend aufheben oder beschränken, dann wäre wahrscheinlich die Rückwirkungsmöglichkeit eines Gesetzes weit überspannt angewendet und rechtsstaatlich kaum zulässig.
Aber auch aufgrund der politischen Konstellation wollten und durften wir dies nicht tun. Ich kann Ihnen das am Beispiel des Kantons Zürich erklären. Der Kanton Zürich schloss mit den Krankenversicherern einen Vertrag ab, worin er sich verpflichtete, alle Zahlungen für das Jahr 2001 nachträglich zu leisten, falls das Bundesgericht so entscheiden würde, wie es nun entschieden hat. Es kann ja nicht angehen, nun im Nachhinein die Verträge, die die Kantone in vollem Wissen um die Problematik abgeschlossen haben, wieder aufzuheben. Wer hoch pokert, riskiert auch Verluste; diese dürfen wir nicht via dringliches Bundesgesetz nachträglich eliminieren.
Wir haben daher darauf gedrängt, dass die Krankenversicherer und die Kantone eine einvernehmliche Lösung finden. Sie ist nun im Grundsatz erarbeitet, von den Krankenversicherern genehmigt und muss noch intern bei allen Mitspielern ratifiziert werden. Die Kantone haben mit 25 Stimmen bei 1 Enthaltung der Lösung ebenfalls zugestimmt. Die Kantone waren hier durch die Sanitätsdirektoren vertreten. Es gilt nun intern, in den einzelnen Kantonen, die Genehmigung durch die Regierungen einzuholen. Diese Lösung dürfte definitiv erarbeitet und unterzeichnet sein, bis wir in der Sommersession die Schlussabstimmung durchführen.
Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, diesem Gesetz zuzustimmen. Wir erwarten allerdings ausdrücklich, dass diese Lösung bis zum Sommer noch zustande kommt. Falls die Lösung scheitern würde, könnten wir uns für die Schlussabstimmung vorbehalten, einen anderen Entscheid zu treffen. Die Sache ist allerdings auf gutem Weg.
Wenn Sie die Lösung als Gesamtes würdigen, so stellen Sie fest, dass sie sich dadurch auszeichnet, dass sie für die Versicherer in ungezählten Einzelfällen Klarheit und Streitverhinderung bringt. Das ist für die Versicherer ein Gewinn und rechtfertigt es, die Zahlungspflicht der Kantone zu begrenzen. Für die Kantone anderseits bringt diese Lösung einen berechenbaren Übergang; sie verhindert in einzelnen Kantonen einen Finanzierungsschock durch unvorhergesehene oder nicht einkalkulierte Zusatzbelastungen in der Krankenversicherung.
Für uns als Parlament - das sei nicht verschwiegen - hat diese Lösung auch ihre Vorteile. Es ist absolut in unserem Interesse, dass wir in der wichtigen Frage der Spitalfinanzierung die Revision nicht im Chaos angehen müssen und der Übergang graduell stattfindet. Es ist im Interesse der ganzen Krankenversicherung und des Gesundheitswesens, dass wir diese Lösung schaffen. Wir sind also nicht nur Streitschlichter oder Schiedsrichter in dieser Frage, wir handeln auch im Interesse des ganzen Krankenversicherungssystems.
Nachdem die Sache in wesentlichen Punkten nicht mehr umstritten ist, möchte ich zum Schluss den beteiligten Akteuren auch seitens der Kommission danken. Im Laufe der Zeit, das heisst seit Anfang dieses Jahres, sind eine erhebliche Kooperationsbereitschaft und ein Verhandlungswille erarbeitet worden; dies seitens der Kantone, der Sanitäts- und Finanzdirektoren, aber ebenso seitens der Krankenversicherer. Diesen Akteuren, ist es zu verdanken, dass wir eine Lösung haben, die zwar alle etwas schmerzt, die aber das Problem löst. Das ist ja im Gesundheitswesen oft die einzige Therapie. Die Behandlung schmerzt etwas, aber sie macht etwas gesünder oder lindert eine Krankheit. Danken möchte ich aber auch dem Bundesamt für Sozialversicherung und insbesondere Ihnen, Frau Bundesrätin Dreifuss, die als Mediatorin auch die Streitparteien an einen Tisch brachte und Wesentliches dazu beigetragen hat, dass diese Lösung jetzt möglich ist.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage der Kommission einzutreten und den Entwurf zu akzeptieren, so, wie ihn auch der Bundesrat inzwischen akzeptiert.