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Bäumle Martin · Nationalrat · 2017-05-29

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-05-29

Wortprotokoll

Zu Block 1 habe ich sechs Punkte:

1. Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 16 Absätze 1 und 7: Hier geht es noch einmal um die Bewilligungspraxis. Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen und diese Bewilligungspraxis zu lockern bzw. die Beweislast umzukehren. [PAGE 752]

2. Artikel 15a Absätze 2 und 3: Hier geht es darum, ob die Durchleitungsrechte erleichtert werden sollen oder nicht. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und diese Durchleitungsrechte zu erleichtern. Es geht um zwei wesentliche Punkte: Einerseits sollen Daten Dritter inkludiert sein. Das ist gegenüber heute eine Verbesserung. Andererseits sollen bestehende Dienstbarkeiten mitbetroffen sein. Das ist eine kleine Einschränkung für Eigentümer. Aber all diejenigen, die wollen, dass die Leitungen schneller gebaut oder ausgebaut werden können, müssen hier der Mehrheit folgen, weil genau an dieser Stelle Verzögerungen entstanden sind und entstehen können.

3. Artikel 15b Absatz 1: Grössere Leitungen ab 220 Kilovolt sollen entweder erdverlegte Leitungen oder Freileitungen sein. Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und nicht wie die Minderheit generell eine Freileitung vorzusehen. Es soll, wie es heute der Fall ist, eine Abwägung vorgenommen werden, ob es besser ist, eine Freileitung zu errichten oder die Leitung unter den Boden zu verlegen. Hier wäre es wahrscheinlich auch sinnvoll, wenn man spätestens in der Verordnung einen Mehrkostenfaktor bestimmen würde, der definiert, wo eine Erdverlegung erforderlich ist, wo dies keinen Sinn macht und wer die Kosten trägt. Es ist ein Unterschied, ob man eine solche Anlage im Baugebiet unter den Boden verlegt, wo entsprechender Nutzen entsteht, oder ob man es irgendwo in der Landschaft tut, wo man diskutieren muss, ob die Landschaftsbeeinträchtigung mit einer Freileitung oder mit einer Erdverkabelung grösser ist. Im Hinblick auf ein Moor ist es sicher nicht sinnvoll, eine Erdverkabelung vorzunehmen. Diese Offenheit ist zu belassen.

4. Artikel 15c Absatz 2: Beim Thema Mehrkostenfaktor bitte ich Sie, hier ebenfalls dem Ständerat und der Mehrheit, die den Faktor 3 beantragt, zu folgen. Es geht hier wirklich darum, dass es unter 110 Kilovolt eigentlich immer Sinn macht, die Leitung unter den Boden zu verlegen. Trotzdem soll hier ein Mehrkostenfaktor gesetzt werden. Wenn der Faktor 3 überschritten wird, gilt Artikel 15c Absatz 3, gemäss welchem Dritte die Mehrkosten übernehmen können sollen. Die Grünliberalen werden hier der Mehrheit, die den Faktor 3 beantragt, folgen. Sie werden ebenso bei der Übernahme der Kosten durch Dritte, wenn die Kosten den Faktor 3 überschreiten, der Mehrheit folgen.

Ein Teil der GLP-Fraktion wird bei Artikel 15c Absatz 2 jedoch der Minderheit II (Semadeni) folgen und damit die Details, wie diese Erdverlegung berechnet wird, eher etwas offener formulieren anstatt eindeutig und präzis. Die Unterschiede sind aber semantisch, weil das sowieso im Grundsatz geprüft werden muss. Bei der Frage, ob man die Netzkostenbelastung freigeben soll, wird ein Teil der Fraktion unter Bedingungen eine Netzkostenbelastung über dem Faktor 3 zulassen wollen.

5. Bei Artikel 16g Absatz 2 geht es um die Entscheide auf der Basis des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Dort bitten die Grünliberalen Sie, ebenfalls der Mehrheit zu folgen. Wenn eine Frist gesetzt wird und innert dieser Frist kein Gutachten eingereicht wird, darf es nicht geschehen, dass plötzlich noch verspätet ein Gutachten kommt und die ganze Verfahrensfrage wieder verzögert. Man kann von den zuständigen Stellen verlangen, dass sie diese Gutachten innert der Frist erstellen und einreichen.

6. Zum Einzelantrag Guhl: Diesem werden wir zustimmen. Da geht es eigentlich nur darum, redaktionell zu korrigieren. Der Gesetzgeber hat "mindestens 36 Kilovolt" geschrieben; das ist unklar. Der Einzelantrag will jetzt klar "über 36 Kilovolt" schreiben. Damit ist die Grenze sauber gezogen. Ich denke, das ist eine richtige Präzisierung; wir unterstützen sie. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

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