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Grunder Hans · Nationalrat · 2017-05-29

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2017-05-29

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit zu einem neuen Artikel 8a verlangt eine Festlegung der Ein- und Ausspeisepunkte betreffend Einspeisung oder Stromabgabe an die Werke. Diese Problematik hat sich in der letzten Zeit sehr verschärft. Es gab viele Diskussionen, es gibt Rechtsstreitigkeiten um die Festlegung dieses Punktes. Es wird von verschiedenen Betreibern anders ausgelegt und ist eben im Gesetz nicht richtig geregelt. Gerade mit der dezentralen Produktion gewinnt diese Problematik an Bedeutung und muss deshalb aus unserer Sicht geregelt werden.

Viele haben bis heute die Parzelle als Einspeisepunkt gewählt. Ich bin von Beruf Geometer und hätte eigentlich Freude daran; da kann man zwischendurch mal wieder abparzellieren und Einzelparzellen machen. Aber das kann ja nicht der Sinn der Sache sein. Deshalb verlangen wir, dass die Problematik eben mit diesem Artikel 8a geregelt wird, und zwar so, dass zwei Kriterien zur Anwendung kommen: Zum einen soll die technisch machbare bzw. die technisch sinnvolle Lösung gewählt werden, auch in Anbetracht des Alters und der Abschreibung der Infrastrukturen, zum andern soll damit verbunden eine wirtschaftliche Betrachtung angestellt werden. Dies sind zwei Kriterien, die dann eben den Spielraum dafür geben, dass man eine Lösung wählt, die sowohl für den Stromabgebenden wie auch für den Stromabnehmenden eine gute, wichtige Lösung ist, die eben sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

In diesem Sinne bitten wir Sie, hier die starke Minderheit zu unterstützen.

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