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Imark Christian · Nationalrat · 2017-05-29

Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-29

Wortprotokoll

Bei Artikel 1 Absatz 2 des Stromversorgungsgesetzes geht es um die Änderung des Zweckartikels. Der Antrag der Mehrheit der Kommission richtet sich gegen die Versorgungssicherheit und speziell gegen die Kernenergie. Die Mehrheit möchte den Ausbau der inländischen Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien wettbewerblich stärken. Eine solche wettbewerbliche Stärkung von erneuerbaren Energien erreicht man mit noch mehr Subventionen und anderen Wettbewerbsverzerrungen. Am Ende geht pleite, wer keine staatliche Unterstützung erhält.

Leider können wir in den kommenden Jahren aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht auf die Kernenergie verzichten. Die Folge des aktuellen politischen Bashings der Kernenergie wird sein, dass der Strom aus KKW künstlich verteuert wird und den Betreibern so mehr und mehr der Schnauf abgestellt wird. Als Folge werden die Betreiber pleitegehen, und schlimmstenfalls wird der Staat einspringen müssen. Dies wird den Steuerzahler am Ende viel teurer zu stehen kommen, als wenn der Betrieb im bisherigen Rahmen weiterlaufen kann, solange die Werke sicher sind. So hat es die Mehrheit des Schweizervolkes im November 2016 auch beschlossen, mit dem Nein zum sofortigen, überhasteten Ausstieg aus der Kernenergie. Das heisst: Ermöglichung des Weiterbetriebes, solange die Werke sicher sind. Am 21. Mai dieses Jahres hat das Volk Ja gesagt zum langfristigen Ausstieg aus der Kernenergie. So viel zu Artikel 1.

Zu den beiden Artikeln 9a und 9d des Stromversorgungsgesetzes: Hier geht es um Szenariorahmen und Mehrjahrespläne. Die Verantwortlichkeiten bezüglich Netzausbau werden mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung sowohl zwischen Swissgrid und den politischen Behörden, mit dem Szenariorahmen, als auch zwischen Swissgrid und der Elcom, mit der Mehrjahresplanung, verwischt. Das Instrument des Szenariorahmens stammt aus Deutschland, wo die Produktionskapazitäten durch den Bau von Offshore-Windpärken im Norden erstellt werden und der Verbrauch weit unten im Süden stattfindet. Diese Situation ist gut planbar. Die Schweiz demgegenüber ist stark von ausländischen Einflüssen geprägt, und es wird sehr schwierig sein, einen solchen Szenariorahmen auf zehn Jahre hinaus zu definieren: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Dieses Instrument ist zu wenig flexibel, und der administrative Aufwand dürfte beträchtlich sein, ohne dass ein Gewinn an Rechtssicherheit daraus resultiert.

Heute erarbeitet Swissgrid einen Mehrjahresplan ohne Szenariorahmen. Sie erstellt eigene Szenarien und leitet daraus eine Netzplanung ab. Die Verantwortung ist klar geregelt: Wenn wir in Zukunft einen Szenariorahmen via Bundesrat der technischen Planung von Swissgrid voranstellen, ergibt das eine gefährliche Verschiebung der Verantwortung hin zu einer politischen Behörde.

Dann noch zum Thema "Mehrjahrespläne" - so lautet der Titel zu Artikel 9d -: Die technische Verantwortung sollte vollumfänglich bei den Spezialisten und Fachexperten von Swissgrid bleiben. Die vorgeschlagene Formulierung provoziert neue Unklarheiten darüber, was die Prüfung der Mehrjahrespläne durch die Elcom genau bedeutet und wie mit daraus resultierenden Entscheiden zu verfahren ist. In Deutschland hat man alleine für die Mehrjahresplanung des Übertragungsnetzes 240 Stellen aufgebaut. Es stellt sich die Frage, wie viel Personal Bund, Elcom und Swissgrid für die vorgeschlagene Lösung zusätzlich aufbauen müssen.

Fazit: Die vorliegende Formulierung bedeutet einen administrativen Mehraufwand, der keinen Gewinn an Rechts- und Investitionssicherheit bringt und die Verfahren sogar noch verlangsamen könnte.