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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-05-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-05-30

Wortprotokoll

Wir haben keine rechtlichen Grundlagen, um so etwas zu tun. Ich kann doch nicht sagen, jetzt müssen mir alle Unternehmen ihre Bilanzen und ihre Buchhaltung offenlegen. Sie dürfen das freiwillig tun.

Sie gehen jetzt einfach davon aus, alle Wasserkraftwerke seien fast nahe am Konkurs. Ich kann das nicht bestätigen, ich kann es aber auch nicht widerlegen. Wir haben - das hat Ihre Subkommission seinerzeit gemacht, Herr Nationalrat Grunder hat sie geleitet - gewisse anonymisierte Daten über die Kosten der Wasserkraft erhalten. Sie waren anonymisiert - ob das alles stimmt, können wir nicht nachprüfen, denn der Bund, der Staat hat nicht das Recht, Einblick in privatrechtliche Unternehmen zu erhalten und alle Details zu verlangen; es ist nicht möglich.

Die Eigentümer - sprich Kantone, Gemeinden - könnten das tun, aber die Daten wurden uns bislang nicht zur Verfügung gestellt. Deshalb ist die Datenlage unvollständig, da stimme ich mit Ihnen überein. Aber wir können nicht einfach, nur weil es spannend wäre, von den Unternehmen jetzt die Bilanzen verlangen und Details darüber, was wie hohe Kosten verursacht, was rentiert und was nicht rentiert. Deshalb glaube ich, bevor man den Unternehmen unter die Arme greifen sollte - das wurde auch mal diskutiert -, sollte man verlangen, dass sie ihre Zahlen offenlegen. Do ut des, das haben wir ja bei den 120 Millionen Franken im ersten Entwurf so gehabt, und schwupps, haben das die Unternehmen wieder geändert. Jetzt bekommen sie Geld, ohne dass sie sehr transparent sein müssen. Das war auch der Unterschied zur Variante 2, die obsiegt hat.

Ich habe keine Differenz mit Ihnen, wenn es darum geht, dass wir gerne mehr Transparenz möchten, aber wir haben noch ein Privatrecht.