Müller Philipp · Ständerat · 2017-05-30
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-30
Wortprotokoll
Ich referiere zu einem Nachtragskredit bei der Bundesanwaltschaft. Hier haben wir einen Nachtragskredit von rund 700 000 Franken. Dieser gab in der Kommission, aber vor allem auch in der Subkommission einiges zu reden. Wir sind übereinstimmend zum Schluss gekommen, diesen Nachtragskredit zur Genehmigung zu beantragen.
Die Stabilisierung, welche die Bundesanwaltschaft 2013 und 2014 erreicht hat, beginnt beim Bund generell in den Jahren 2015 und 2016. Die Bundesanwaltschaft hat aber 2013 und 2014 die automatische Lohnentwicklung aufgrund der Personalbeurteilung reduziert. Das hat zu einer Stabilisierung der Lohnentwicklung geführt. Die Tendenz geht in Richtung Stabilisierung auf einem weit tieferen Niveau. Wenn die Querschnittkürzungen im Bereich des Personals umgesetzt würden, also konkret kein Nachtragskredit gesprochen würde, entstünde im Jahre 2017 ein Problem in Bezug auf die Bezahlung der Löhne. Für 2018 müsste grundsätzlich überlegt werden, wie die Budgetierung aussehen würde. Man müsste für den Voranschlag 2018 beim Personal komplett über die Bücher gehen, nachdem man doch in diesem Bereich bei der Bundesanwaltschaft einiges bewegt hat.[GZ]
In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Nachtragskredit zu genehmigen.
[VS]