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Schmid Martin · Ständerat · 2017-05-30

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-30

Wortprotokoll

Mit der Botschaft zur neuen Finanzordnung 2021 sollen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer bis 2035 gesichert werden. Die beiden Steuerarten generieren über 60 Prozent der Bundeseinnahmen und sind somit für die Aufgabenerfüllung des Staates unerlässlich.

Der Ständerat behandelt diese Vorlage als Zweitrat. Mit der vom Nationalrat mit 178 zu 9 Stimmen verabschiedeten Vorlage zur neuen Finanzordnung 2021 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament den Vorschlag, die Befugnis zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer bis 2035 zu verlängern. Gemäss heutigem Verfassungsrecht ist die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer bis Ende 2020 befristet. Die geltende Finanzordnung beschränkt also die Erhebung der beiden Steuern bis zum 31. Dezember 2020.

Wie schon gesagt, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer generieren Einnahmen von über 42 Milliarden Franken und tragen so zu mehr als 60 Prozent des Bundeshaushaltes bei. In diesem Sinne handelt es sich auch um eine sehr wichtige Vorlage, die heute zu diskutieren ist, wie das auch schon Bundesrat Maurer in der Kommission ausgeführt hat. Ohne diese Steuern könnte der Staat seine Aufgaben nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnehmen. Aus diesem Grund haben Bundesrat und Nationalrat auch eine Änderung der Übergangsbestimmungen in den aufgeführten Artikeln vorgesehen. Damit wird der Bund befugt, die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer bis zum 31. Dezember 2035 weiterhin zu erheben.

Ein Umbau des Steuersystems steht heute nicht zur Debatte. Einzig eine hinfällig gewordene Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer, Artikel 196 Ziffer 15 der Bundesverfassung, soll gestrichen werden. Diese Bestimmung wurde mit dem Inkrafttreten des Biersteuergesetzes vom 6. Oktober 2006 hinfällig. Ich sage Ihnen das jetzt schon, weil ich mich dann bei der Detailberatung nicht mehr melden werde.

Die Botschaft gibt einen sehr guten Überblick über die Entstehung der heutigen Finanzordnung und über die Perspektiven. In der Kommission haben wir weitere Fragen diskutiert, unter anderem auch die Thematik des Sondersatzes für die Hotellerie, ein Geschäft, das gerade anschliessend traktandiert ist. Es kam dabei auch die Frage auf, ob diese Thematik im Rahmen der Beratung der neuen Finanzordnung diskutiert werden könnte. Aufgrund der Verfassungsvorgabe, dass die Einheit der Materie zu wahren ist, hat die Kommission dann einstimmig entschieden, Ihnen keine materiellen Änderungen [PAGE 355] zu beantragen, sondern einzig und allein die Verlängerung der Erhebung dieser beiden Steuerarten. Denn würden wir auch materielle Änderungen beschliessen wollen, hätten wir eben Artikel 194 der Bundesverfassung mit dem Gebot der Einheit der Materie zu beachten.

Die Kommission hat auch darauf verzichtet, eine unbefristete Variante vorzuschlagen, wie sie der Bundesrat in der Vernehmlassung noch zur Disposition gestellt hat. Es gab zu diesem Vorschlag sehr negative Rückmeldungen, weshalb der Bundesrat von sich aus darauf verzichtet hat, bei diesem Rechtsetzungsprojekt eine solche unbefristete Änderung vorzuschlagen. Gleichzeitig haben wir von der Diskussion im Nationalrat Kenntnis genommen, wonach die Befristung auf 10 Jahre festgelegt werden solle. Das erschien Bundesrat und Kommission zu kurz, denn die vorgesehenen 15 Jahre bieten eben die Möglichkeit, dass eine spätere Generation eine nächste Finanzordnung implementieren kann.

Die meisten von Ihnen werden in 15 Jahren höchstwahrscheinlich nicht mehr Ständerätinnen und Ständeräte sein. Wir werden auch diesen Entscheid dann also unseren Nachfolgern überlassen. - Ich gehe jetzt nicht auf die seltsamen Blicke ein; die werden nicht ins Amtliche Bulletin aufgenommen. (Heiterkeit) Ich will natürlich niemandem vor der Sonne stehen, und ich gratuliere jetzt schon zur Wahl im Jahre 2035, wenn dann die nächste Vorlage zu diskutieren sein wird.

Wie gesagt, handelt es sich um eine wichtige Vorlage. Wir sind überzeugt, dass sie eine gute Ausgangslage bietet, um Volk und Ständen diese Verfassungsänderung unterbreiten zu können, mit einer Befristung auf 15 Jahre. Wir können dann diese Diskussion über die Einnahmen und Ausgaben in unserem Staate immer wieder führen. Ich beantrage Ihnen mit der einstimmigen Kommission, auf diese Vorlage einzutreten und diese Verfassungsänderung zuhanden von Volk und Ständen zu verabschieden.

Ein Detail möchte ich hier nicht unterschlagen. In der Kommission wurde auch die Frage aufgeworfen, warum die Übergangsbestimmungen nicht entrümpelt würden. Es gibt dort viele Bestimmungen, die heute ausgelaufen sind. Die Antwort dazu ist folgende: Wir müssen diese Artikel noch aus juristischen Gründen in der Verfassung behalten, um bei Auslegungsschwierigkeiten eine Lösung finden zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dann die Verfassung auch im Bereich der Übergangsbestimmungen entrümpelt. Das ist noch ein Hinweis aus der Kommissionsdiskussion.

Ansonsten mache ich Ihnen beliebt, auf diese Vorlage einzutreten und sie mit der gesamten Kommission und dem Bundesrat so zu verabschieden.