Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-05-30
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-05-30
Wortprotokoll
Angesichts des 21-jährigen Provisoriums - dieses jahrzehntelangen "Providuriums", wie Kollege Caroni gesagt hat - stellt sich effektiv die Frage, ob wir uns hier nicht um des Kaisers Bart streiten. Ich meine nein, denn es ist nun an der Zeit, endlich einmal Nägel mit Köpfen zu machen und das unendliche Provisorium in eine definitive Regelung zu überführen. Die Schweizer Hotellerie, das Rückgrat des Tourismus, verdient klare Rahmenbedingungen.
Für mich sprechen namentlich die folgenden drei Argumente gegen die erneute Weiterführung des Provisoriums:
1. Planungssicherheit - es wurde bereits gesagt -: Es ist alles andere als einfach, heute Unternehmer zu motivieren, in der Schweiz noch in Hotelinfrastrukturen zu investieren. Die Rahmenbedingungen sind alles andere als günstig. Seit Jahren ist in der Schweizer Hotellerie ein Strukturwandel im Gange. Insbesondere in den Bergregionen und in ländlichen Gebieten geht die Zahl der Hotels kontinuierlich zurück. In meinen Jahren als Freiburger Volkswirtschaftsdirektor - dabei war ich auch zuständig für den Tourismus - habe ich es hautnah miterlebt, wie schwierig es ist, Investoren zu motivieren, zur Vergrösserung des Hotelangebots beizutragen. Trotz der willkommenen Unterstützung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit war es schwierig, konkrete Projekte nachhaltig aufzugleisen. Mit der definitiven Festlegung des ermässigten Mehrwertsteuersatzes leisten wir einen kleinen Beitrag daran, die Rahmenbedingungen für Investitionen in diesem strategischen Bereich des Tourismus zu verbessern und Planungssicherheit zu schaffen. Die Initianten von neuen Hotelprojekten können sich somit auf eine gesicherte Ausgangslage abstützen. Die zehnjährige Verlängerung bringt die nötige Planungssicherheit nicht.
2. Gleich lange Spiesse: Der Konkurrenzkampf im Tourismus und namentlich im Hotelgewerbe ist sehr intensiv. Seit Jahren kämpft die Hotellerie nicht nur mit den Folgen des starken Frankens. Das wesentliche Problem ist die preisliche Wettbewerbsfähigkeit. Der Tourismus produziert seine Dienstleistungen zu hohen Kosten im Inland, steht aber im internationalen Preiskampf mit wesentlich billigeren Destinationen. Um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, ist er auf möglichst günstige Rahmenbedingungen angewiesen. Dazu ist zu sagen, dass die meisten europäischen Staaten - es wurde mehrfach betont - für die Hotellerie bereits einen Sondersatz der Mehrwertsteuer verankert haben. Eine definitive Festlegung auch in der Schweiz ist daher nichts als angebracht.
3. Keine unverhältnismässige Privilegierung: Es wird oft moniert - wir haben es auch heute Morgen gehört -, das Gastgewerbe werde mit dem Mehrwertsteuer-Sondersatz gegenüber anderen Branchen übermässig privilegiert. Das stimmt nicht. Der günstige Satz der Mehrwertsteuer ist ein wichtiges Instrument der Exportförderung. Der Tourismus ist eine der wichtigsten Exportbranchen der Schweiz. Allein die Hotellerie erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von 7,6 Milliarden Franken und beschäftigt rund 63 000 Vollzeitangestellte. Zudem muss herausgestrichen werden, dass das Gastgewerbe einen sehr hohen Anteil des Umsatzes, nämlich 3,3 Prozent, für die Mehrwertsteuer aufwendet. Damit liegt die Hotellerie sogar mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz an der Spitze aller Wirtschaftszweige in der Schweiz.
Zusammengefasst: Es ist an der Zeit, nach mehr als zwanzig Jahren konstanter Verlängerung des Sondersatzes diesen nun ein für alle Mal in der Gesetzgebung definitiv festzulegen. Ich schlage daher vor, die Fassung des Nationalrates zu akzeptieren und den Antrag Engler zu unterstützen.