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Graber Konrad · Ständerat · 2017-05-31

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Die vorliegende Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) bezweckt die Optimierung des Systems. Es geht um eine Optimierung des Systems. Insbesondere soll damit die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessert und sollen unerwünschte Schwelleneffekte reduziert werden. Um eine Leistungsverschiebung in die Sozialhilfe und damit eine finanzielle Mehrbelastung der Kantone zu verhindern, soll das EL-Niveau mit der vorliegenden Reform grundsätzlich erhalten bleiben.

Zu dieser Vorlage hat Ihre Kommission eine umfassende Anhörung durchgeführt und dazu folgende Vertreter eingeladen: Professor Schaltegger von der Universität Luzern und Jérôme Cosandey von Avenir Suisse, welche die EL-Reform aus Expertensicht beurteilten; eine Vertretung der Kantone, Gemeinden und Städte, vertreten durch Herrn Regierungsrat Peter Gomm, Präsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, Michael Jordi, Zentralsekretär der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, Andreas Huber, Sekretär der Finanzdirektorenkonferenz, Nicolas Galladé, Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik, und Jürg Kündig, Präsident des Verbandes der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich; der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund sowie Travail Suisse waren vertreten und wurden angehört, dann auch Interessengruppen der Betroffenen, darunter Herr Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands, Herr Michel Pillonel, Kopräsident des Schweizerischen Seniorenrates, Herr Lukas Loher von Pro Senectute, Frau Petra Kern von Inclusion Handicap. Diese Anhörungen haben wertvolle Inputs für die Kommissionsarbeit gegeben.

Schliesslich hat sich die Kommission auch mit dem Geschäft 14.098, "ELG. Anrechenbare Mietzinsmaxima", auseinandergesetzt, mit welchem der Bundesrat in Erfüllung einer Kommissionsmotion unserer Schwesterkommission (11.4034) eine Erhöhung der Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse beantragt. Das Geschäft mit der Nummer 14.098 - "14" bedeutet, dass es eben auch schon drei Jahre alt ist - wurde dem Nationalrat als Erstrat zugewiesen. Dieser ist am 22. September 2015 darauf eingetreten. Es ist seither in der SGK-NR hängig. Die SGK-NR beschloss am 26. Februar 2016, die Vorberatung der Vorlage bis Ende 2016 aufzuschieben, um sie gleichzeitig mit der EL-Reform behandeln zu können. Die umfassende EL-Reform ist in der Zwischenzeit jedoch dem Ständerat als Erstrat zugewiesen worden und steht heute auf unserer Tagesordnung. Die SGK-NR hat an ihrer Sitzung vom 13. Januar 2017 beschlossen, dass aus ihrer Sicht - so hat sie es uns in einem Brief mitgeteilt - nichts dagegen spreche, dass wir, also der Ständerat, uns auch mit der Frage der Mietzinsmaxima im Rahmen der EL-Reform auseinandersetzen und materielle Beschlüsse dazu fassen.

Ihre Kommission hat einstimmig beschlossen, auf das Geschäft einzutreten und gleichzeitig auch das Thema der Mietzinsmaxima zu behandeln. Dabei hat sich Ihre Kommission an der Botschaft 14.098 zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung betreffend anrechenbare Mietzinsmaxima orientiert.

In der Detailberatung wurde insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen:

Die Motionen Dittli 16.4087, "Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen", und 16.4086, "Pflegesparkonto. Senkung der Krankenkassenprämien und Entlastung des Pflegepersonals", sollen aufgrund einer Intervention des damaligen Motionärs losgelöst von der EL-Reform behandelt werden. Die letztgenannte Motion wurde dann allerdings am 14. März 2017 zurückgezogen, aber das Thema ist weiterhin aktuell.

Es wurde darauf hingewiesen, dass wir mit der vorliegenden Revision gemäss Entwurf des Bundesrates Einsparungen von 367 Millionen Franken zugunsten der Kantone realisieren können. Zudem soll mit der Vorlage der Bundeshaushalt entlastet werden. Es wurde ferner dargelegt, dass es die Vorlage im Falle einer Volksabstimmung unter Umständen schwer haben könnte, weil die Sparmassnahme auf Stufe Kanton und Bund in der Konsequenz zu einem Abbau der Ergänzungsleistungen führen werde. Im Weiteren wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht sinnvoll sei, eine noch umfassendere EL-Reform abzuwarten. Nach der Behandlung der vorliegenden Reform können aber weitere Massnahmen in Angriff genommen werden, falls sich dies als erforderlich erweisen sollte. Die Kommission entschied schliesslich auch, die Frage der Langzeitpflege nicht im Rahmen der vorliegenden EL-Reform zu behandeln. Das Thema soll aber nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Die Kommission liess sich mit Berichten zu folgenden Themen zusätzlich informieren: Es lagen Berichte vor zum betreuten Wohnen, zu den Kapitalbezügen aus der zweiten Säule, zu den Varianten für die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien und auch zur Frage der Rückerstattung von Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass des Bezügers.

Ich empfehle Ihnen aufgrund der geführten Diskussion in der Kommission, auf das Geschäft einzutreten. Ich werde mich dann in der Detailberatung, falls Sie Eintreten beschliessen, zu den einzelnen Artikeln noch im Detail äussern.