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Gasche Urs · Nationalrat · 2017-05-31

Gasche Urs · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2017-05-31

Wortprotokoll

Im Jahr 2016 schliesst der Bundeshaushalt mit einem ordentlichen Überschuss von rund 800 Millionen Franken ab. Ohne die Auswirkungen der Negativzinsen hätte aber ein Defizit resultiert. Bei den Ausgaben ist die Budgetunterschreitung wesentlich auf den Minderbedarf für die Passivzinsen und für die von der Mehrwertsteuerentwicklung abhängigen Zahlungen an die AHV und die IV zurückzuführen. Die Bruttoschulden des Bundes sanken von 103,8 auf 98,8 Milliarden Franken. Die aktualisierten Zahlen für die Jahre 2018 bis 2020 zeigen aber trotzdem nach wie vor hohe strukturelle Defizite.

So weit die Fakten. Diese politisch zu würdigen ist nun nach Auffassung der BDP unsere finanzpolitisch wichtige Aufgabe. Diese wird aber nicht bei der Behandlung der Staatsrechnung erfüllt, sondern bei den Sachdiskussionen, welche neue Ausgaben oder Mindereinnahmen zur Folge haben, und vor allem bei der Beratung von vom Bundesrat geschnürten Sparpaketen. Für heute reicht die Feststellung, dass wir mit dem zahlenmässigen Ergebnis zufrieden sein und der Rechnung zustimmen können. Aber nur schon eine ganz oberflächliche Analyse zeigt, dass die positive Entwicklung nicht nachhaltig ist und teilweise - ich denke an die Negativzinsen - sogar auf eher nachteilig zu bewertende Ursachen zurückgeht. Wir müssen dranbleiben und uns den nötigen Spielraum schaffen.

Ich komme noch kurz zum Nachtrag I. Der grosse Brocken von 215 Millionen Franken ist diskutiert worden. Es wird nicht heute entschieden, sondern der Vertrag wurde abgeschlossen, er muss heute honoriert werden.

Verunsicherung erzeugt der Nachkredit zu Fiscal-IT. Wir glaubten, dass diese Nachkreditfolgen ausbleiben werden. Trotzdem stimmen wir zu, weil wir überzeugt sind, dass es tatsächlich, wie uns versichert wurde, darum geht, die Schätzungen zu perfektionieren. Wir gehen davon aus, dass dann Ruhe einkehren wird, wenngleich wir uns auch bewusst sind, dass nicht bis hinten hinaus die Verwendung jedes Frankens heute schon klar sein kann.

Mit der Mehrheit der Finanzkommission lehnen wir das von der Bundesanwaltschaft gestellte Nachtragsbegehren ab, dies trotz Respekt vor der Führungsarbeit des Bundesanwaltes und des kleinen Betrages. Wie bei der Rechnung gesagt, werden wir den Gürtel enger schnallen müssen. Da erscheint es uns falsch, via Nachtragsbegehren vom Parlament beschlossene Budgetkürzungen in Einzelfällen zu umgehen. Es kann nicht Aufgabe des Parlamentes sein, im Rahmen der Nachtragsberatung darüber zu entscheiden, wo die Umsetzung seiner Beschlüsse verlangt werden soll und wo nicht.

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