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Graber Konrad · Ständerat · 2017-05-31

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Zu Absatz 3 Buchstabe d: Diese Bestimmung und die entsprechenden Anträge werden uns jetzt noch etwas beschäftigen. Sie sind auch zu sehen in Zusammenhang mit Artikel 9 Absatz 1, wo ja ursprünglich ein Minderheitsantrag vorlag, der dann aber zurückgezogen wurde.

Worum geht es? Es geht eigentlich um eine bestimmte Kategorie von EL-Bezügern, nämlich um diejenigen, bei denen der Betrag für die beanspruchten Ergänzungsleistungen tiefer ist als die Durchschnittsprämie des Kantons. Diese EL-Bezüger erhalten dann im Minimum diese Durchschnittsprämie und können dadurch besser gestellt werden als andere EL-Bezüger, die nicht im Minimalrentenbereich sind. Mit dieser hohen Mindestgarantie ergeben sich Schwelleneffekte, die beim Eintritt in das System oder beim Austritt daraus auftreten können. Deshalb möchten der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission das System so anpassen, dass nicht mehr auf die Durchschnittsprämie abzustellen ist, sondern auf den Betrag der höchsten Prämienverbilligung für Personen, die nicht EL- oder Sozialhilfebezüger sind. Aber das System soll dann trotzdem einen Mindestwert von 60 Prozent der Prämie des drittgünstigsten Versicherers garantieren, sodass ein Rückgang nicht allzu stark wäre. Sie sehen das im Wesentlichen in Artikel 9 Absatz 1.

Die Diskussion in der Kommission drehte sich vor allem um die Frage, ob man hier nicht noch einen Schritt weiter gehen solle. Da wurde eben dieses Modell der drei günstigsten Krankenkassenprämien im jeweiligen Kanton in die Diskussion eingebracht, und es fand dann auch eine Mehrheit. Für die Krankenkasse soll den EL-Bezügerinnen und -Bezügern ein Pauschalbetrag angerechnet werden, welcher der Prämie des drittgünstigsten Versicherers im Kanton bzw. in der Region entspricht. Liegt die tatsächliche Prämie tiefer, sollen die Kantone diese als massgebend festlegen dürfen. Diesen Antrag beschloss die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen. Die Mehrheit will damit einen Anreiz schaffen, damit EL-Bezüger zu günstigeren Krankenkassen wechseln.

Die Minderheit warnte in der Diskussion, dass die günstigsten Versicherer ihre Prämien in der Folge ja deutlich anheben, wenn sie zahlreiche EL-Bezüger aufnehmen, die überdurchschnittlich viele medizinische Leistungen benötigen. Auch Herr Bundesrat Berset hat auf diesen Aspekt beim Eintreten hingewiesen. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, den Pauschalbetrag in der Höhe der kantonalen oder regionalen Durchschnittsprämie festzulegen, ebenfalls mit der Möglichkeit für die Kantone, auf die tatsächliche Prämie abzustellen, wenn diese tiefer ist.

Sie sehen, hier fand eine Diskussion statt. Die Mehrheit hat mit 6 zu 5 Stimmen obsiegt. Es wird bestimmt dann auch noch eine Diskussion im Nationalrat absetzen, wenn Sie der Mehrheit folgen. Es gibt gewichtige Gründe dafür, der Mehrheit zu folgen. Das sind natürlich vor allem die finanziellen Aspekte. Das Ergänzungsleistungssystem würde mit diesem Antrag der Mehrheit nochmals massgeblich entlastet.

Auf der anderen Seite sind auch die Argumente der Minderheit zu berücksichtigen. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang das Kommissionspostulat 17.3268 verabschiedet, in welchem der Bundesrat beauftragt wird, im Hinblick auf eine künftige Revision des ELG zu prüfen, ob die Krankenkassenprämien nicht mehr in die Ergänzungsleistungsberechnungen einzubeziehen wären. Zu berücksichtigen wären auch die Folgen für die Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen und allfällige Ausgleichsmassnahmen. Ich erwähne dies hier, weil ich mich dann bei der Behandlung dieses Kommissionspostulates nicht mehr zu äussern gedenke. Das Kommissionspostulat ist aber in diesem Zusammenhang zu sehen. Es wurde in der Kommission einstimmig verabschiedet.