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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-05-31

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Wie es meinem konservativen Habitus entspricht, beantrage ich auch hier, beim bewährten bisherigen Recht zu bleiben. Es entspricht auch der Position - und das soll doch in Erinnerung gerufen werden - der Behindertenorganisationen und der Organisationen der Seniorinnen und Senioren, und zwar sämtlicher. Der Entscheid des Gesetzgebers für die heute geltenden Grenzen wurde bei der letzten Revision mit Blick auf die Pflegefinanzierung bewusst gefällt. Die Festlegung der Höhe der Freibeträge war auch ein Mittel, um den Betroffenen, die ja gesundheitlich und oft auch sonst in einer schwierigen Lage sind, ein Stück Menschenwürde zu gewähren. Es war ein Entscheid, um den [PAGE 382] lange gerungen wurde, und es war eine klare Mehrheit, die damals für diese Beträge war. Hat man jetzt nur das Sparziel im Auge, kann man eine Senkung natürlich begründen. Wenn man umgekehrt, wie es Herr Hösli bei den Mietzinsen getan hat, auch etwas in die Zukunft schaut und einkalkuliert, dass diese Revision 2019 oder eventuell, wie ich dem Votum von Herrn Bundesrat Berset entnehmen konnte, sogar erst 2020 in Kraft treten wird, dann sind die Beträge sicher nicht übertrieben.[GZ]

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Minderheit zu folgen.