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Hefti Thomas · Ständerat · 2017-05-31

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

In der Übersicht der Botschaft steht, dass der Kapitalbezug des Altersguthabens im Vorsorgefall für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen werden solle. Das geht mir zu weit. In Unkenntnis des Antrages Luginbühl habe ich am 29. Mai 2017 einen Einzelantrag eingereicht, der es den in Pension gehenden Personen erlauben soll, maximal die Hälfte dieses Altersguthabens für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge als Kapital zu beziehen.

Gegen den Kapitalbezug wird vor allem vorgebracht, es gelte, die in Pension gehenden Personen vor sich selbst zu schützen. Das wird natürlich nicht so aufgeführt in der Botschaft, sondern es liest sich folgendermassen: "Das BVG-Altersguthaben kann schnell ausgegeben werden. Ist es einmal aufgebraucht, steht die betroffene Person unter Umständen mittellos da." (BBl 2016 7489) Diese Person ist, so kann man anfügen, dann auf Ergänzungsleistungen angewiesen, die sie im Falle des Rentenbezuges nicht benötigen würde. Das kann vorkommen, ja. Es mag Lebenskünstler geben, die sich bewusst eine kurze Zeit in Saus und Braus gönnen, im Vertrauen darauf, dass die Ergänzungsleistungen sie dann auffangen werden. Das sind aber doch spezielle Fälle, schwarze Schafe. Solche gibt es immer.

Soll man nun wegen einer Gruppe von schwarzen Schafen alle einfach in den gleichen Topf werfen, so wie etwa der Kommandant, der eine ganze Kompanie nicht in den Urlaub ziehen lässt, weil einer die Schuhe nicht geputzt hat? Wer immer solche Situationen erlebt hat, wird sie als ungerecht empfunden haben - zu Recht. Solches tun wir mit dem allgemeinen Verbot. Dabei sehen wir darüber hinweg, dass es durchaus gute Gründe für den Kapitalbezug geben kann, zum Beispiel wenn jemand weiss, dass er krank ist und nur noch wenig Zeit vor sich hat, oder wenn jemand eine Hypothek ganz oder teilweise abbezahlen will, wohl wissend, dass die Banken älteren Personen nur noch ungern Hypotheken vergeben; ich verweise auf einen Vorstoss, den Herr Kollege Zanetti in einer früheren Session dazu gemacht hat (16.3731). Oder es ist einfach so, dass die Leute doch verantwortungsbewusst handeln. Und dass man verantwortungsbewusstes Handeln grundsätzlich voraussetzen kann, bildet doch die Grundlage für unsere Demokratie. Wie könnten wir Leute über die Unternehmenssteuerreform III oder über die Energiestrategie 2050 abstimmen lassen, wenn wir den Leuten nicht eine gewisse Portion Vernunft zutrauen würden?

Ich wollte jedoch die Bedenken in einem gewissen Sinne aufnehmen und nur den Bezug des halben Altersguthabens für den obligatorischen Teil des BVG zulassen. Mit der Formulierung meines Antrages habe ich mich aber ein bisschen selbst überlistet. Wie ich gestern festgestellt habe, wäre mit meiner Fassung für das obligatorische und überobligatorische Guthaben nur noch die Hälfte als Kapital zu beziehen. Da es nicht angeht, einen Antrag nun noch umzuformulieren, ziehe ich ihn zurück und bitte Sie, dem Antrag Luginbühl zuzustimmen. Das Zweikammersystem wird es zulassen, dass man immer noch auf eine mittlere Lösung einschwenken kann, wenn das dem Willen des Parlamentes entspricht.