Ettlin Erich · Ständerat · 2017-05-31
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Ich möchte nicht Ihre kostbare Zeit stehlen, aber ich muss nach dem Durchlesen der Antwort auf meine Interpellation doch auf "nicht befriedigt" beharren. Das Thema ist auch relativ schwierig zu erklären, ich war mir dessen nicht bewusst. Als ich dann nachgefragt habe, habe ich gesehen, dass es doch einige Auswirkungen haben könnte. Es geht ja darum, dass Asylsuchenden, die den Status des anerkannten Flüchtlings erhalten, auf Antrag hin Familienzulagen rückwirkend auf fünf Jahre gewährt werden.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort keine Zahlen genannt. Er hat gesagt, die Kantone seien zuständig. Ich stelle aber fest, dass es sich um zwei Bundesgesetze handelt, die betroffen sind: das Bundesgesetz über die Familienzulagen und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, letzteres für die fünfjährige Rückwirkung. Insofern wäre es am Bundesrat, sich dieser Frage anzunehmen, denn auf meine Nachfrage bei Ausgleichskassen - ich konnte natürlich nicht alle anfragen - hat man mir gesagt, man löse das pragmatisch und zahle den entsprechenden Betrag der Gemeinde, nicht den Asylanten. Man sollte hier eine Grundlage schaffen, die dafür sorgt, dass die Ausgleichskassen nicht pragmatisch, sondern auf der Grundlage eines Gesetzes sinnvoll handeln können.
Ich kann aufgrund der Antwort des Bundesrates immerhin feststellen, dass es diese rückwirkende Gewährung gibt. Dazu muss ich festhalten, dass ich nichts gegen die Gewährung von Familienzulagen an Flüchtlinge habe, aber die rückwirkende Gewährung solcher Zulagen bei Erhalt des Status des anerkannten Flüchtlings ist für mich nicht schlüssig und nachvollziehbar. Insofern wäre ich froh gewesen, wenn man auch das Zahlenmaterial und mögliche Schlüsse daraus aufgezeigt hätte.[GZ]
Danke für die Kenntnisnahme meiner Äusserungen!