Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-05-31
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-31
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, auch diesen Vorstoss - wie alle weiteren - abzulehnen. Der Bundesrat ist hier nicht sehr entgegenkommend, und dafür gibt es durchaus Gründe. Wir haben im Zivilrecht den Verzugszins von 5 Prozent, der allgemein zur Anwendung kommt. Er kann in Situationen, wie wir sie heute im Bereich der Negativzinsen und Tiefzinsen haben, unterschritten werden.
Eine Harmonisierung mag auf den ersten Blick tatsächlich noch vernünftig erscheinen. Wir haben aber die verschiedensten Steuern. Wir haben die Selbstveranlagungssteuer, die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer, die dann abgerechnet wird, geschuldet wird. Ab wann gilt dann der Termin? Beispielsweise ab Erstellung der Abrechnung bei der Verrechnungssteuer? Ist es der Termin der Generalversammlung, oder ist es der Termin, wenn die Abrechnung erstellt wird, im August oder wann auch immer? Es ergeben sich dann auch wieder Schwierigkeiten, weil eben die Steuern - einerseits die Selbstveranlagung, andererseits die erhobenen Steuern wie die Einkommenssteuer - unterschiedliche Voraussetzungen haben.
Ich denke, auch der Grund, man könne den Verwaltungsaufwand senken, sticht nicht wirklich. Das ist eingespielt, und alles, was eingespielt ist, kostet nicht wirklich etwas.
In der Tat haben wir natürlich bereits gewisse Harmonisierungen und Absprachen vorgenommen, dort, wo wir sehr weit auseinanderliegen. Aber ich denke, die Motion anzunehmen bringt nicht wirkliche Vorteile, weil wir dann wieder diese unterschiedlichen Steuererhebungen, Verfalldaten festlegen müssen, wann eine Abrechnung zu erfolgen hat. Ist es dann bei der Mehrwertsteuer der 31. März oder, wenn sie verspätet eingereicht wird, der 20. Mai, wenn das zu laufen beginnt? All diese Dinge müssten auch wieder harmonisiert werden. Aus dieser Sicht scheint uns der Verwaltungsaufwand eigentlich eher grösser als der Nutzen, den wir daraus erzielen würden.