Lexipedia

Walti Beat · Nationalrat · 2017-05-31

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Das Geschäft 16.078 ist eine Konsequenz des Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) der OECD und der G-20-Staaten, das zum Ziel hat, sogenannte Gewinnverkürzungen und Gewinnverschiebungen durch multinationale Konzerne einzudämmen. Das Beps-Projekt umfasst insgesamt fünfzehn Massnahmen. Von diesen enthalten vier einen verbindlichen Mindeststandard, so eben auch die vorliegend zu beschliessenden Massnahmen über den Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne durch die Vertragsstaaten.

In der Sache geht es um mehr Transparenz bezüglich der Gestaltung der Verrechnungspreise durch multinationale Unternehmen respektive um deren bessere Überprüfbarkeit für die Vertragsstaaten. Technisch heisst das entsprechende Abkommen auch "Überarbeitung der Verrechnungspreisdokumentation". Mit den konzerninternen Verrechnungspreisen kann, wie wir wissen, unter anderem die Gewinnallokation entlang der Wertschöpfungskette in verschiedenen Ländern gesteuert werden und damit die in verschiedenen Staaten resultierende Steuerbelastung.

Im Wesentlichen umfasst der von der Konzernobergesellschaft zu verfassende Bericht länderbezogene Angaben über Umsätze, entrichtete Steuern und die wichtigsten wirtschaftlichen Aktivitäten der verschiedenen rechtlichen Einheiten. Es sind also nicht neue Steuerbemessungsgrundlagen, die rapportiert werden müssen, sondern Informationen, die den Staaten die weiter gehende Abklärung der steuerlichen Verhältnisse erleichtern sollen. Diese Informationen richten sich an die Steuerbehörden und sind nicht öffentlich.

Ihre Kommission hat das Geschäft am 4. April und am 15. Mai 2017 beraten. Das Geschäft besteht, wie Sie sehen, aus zwei Vorlagen, nämlich aus dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte, der sogenannten Alba-Vereinbarung, und dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne, das die Umsetzung der Alba-Vereinbarung in der Schweiz regelt.

Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und das Gesetz in der vorgeschlagenen Version zu beschliessen. Hauptgrund für diese Mehrheitsposition ist nicht die Begeisterung über stets neue Dokumentations- und Transparenzvorschriften. Im Gegenteil: Für die Schweiz ist das Risiko real, dass infolge der Beps-Massnahmen ein Teil des aktuellen Steuersubstrats von Firmen in der Schweiz unter Druck kommen respektive verlorengehen wird. Allerdings können wir uns als sehr stark internationalisierte Volkswirtschaft dieser globalen Entwicklung schlicht nicht entziehen, ohne einen grösseren Folgeschaden zu riskieren.

Aus Sicht des Unternehmensstandortes und der hier ansässigen Firmen ist es im Gegenteil wichtig, dass die Schweiz diesen neuen globalen Standard umsetzt, ohne für die Unternehmen einen unnötigen zusätzlichen Aufwand zu verursachen. Mit diesen Vorlagen setzen wir denn auch nichts anderes als den Mindeststandard um, also ohne sogenannten Swiss Finish, mindestens wenn Sie den Mehrheitspositionen folgen. Wir schaffen damit für die rund 200 betroffenen Konzerne Rechtssicherheit, insbesondere bezüglich der Verwendung der gelieferten Daten. Es gilt auch hier das Spezialitätsprinzip, das wir vom automatischen Informationsaustausch kennen, hinsichtlich des Datenschutzes und der Rechtsbehelfe, wenn der Vollzug der Vereinbarung international nicht wie vorgesehen läuft.

Betroffen von den neuen Rapportpflichten sind Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 900 Millionen Franken pro Jahr. Ohne Ratifizierung der Vereinbarung respektive ohne die Verabschiedung des Bundesgesetzes wären die Unternehmen in der Schweiz deutlich schlechtergestellt, weil sie infolge des sogenannten Zweitmechanismus, der in dieser Vereinbarung vorgesehen ist, durch die übrigen Vertragsstaaten trotzdem zur Lieferung entsprechender Daten verpflichtet werden könnten, dann jedoch nicht nach schweizerischem und staatsvertraglichem Rechtsrahmen, sondern nach den jeweiligen ausländischen einzelstaatlichen Rechtsordnungen. Das ist kompliziert, und das gilt es unbedingt zu vermeiden.

Die Kommission hat den Nichteintretensantrag der Minderheit Aeschi Thomas mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Begründung des Antrages werden Sie noch hören. Sie zielt aber vor allem darauf ab, dass der Mindeststandard nicht durch die Ratifizierung der Alba-Vereinbarung umzusetzen sei, sondern durch eine entsprechende Anpassung von Doppelbesteuerungs- und Steuerinformationsabkommen. Die OECD sieht diese Umsetzungsmodelle zwar tatsächlich vor, die Kommissionsmehrheit erachtet sie aber nicht als vorteilhaft oder zweckmässig für die Schweiz und die betroffenen Unternehmen, im Gegenteil.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch den Hinweis, dass die Kommission den vom Ständerat eingefügten Passus oppositionslos übernommen hat, wonach jede zukünftige Änderung der Vereinbarung vom Parlament zu genehmigen wäre. Damit haben wir mindestens theoretisch eine Möglichkeit zu intervenieren, sollte sich die multilaterale Vereinbarung dereinst in eine unerwünschte Richtung entwickeln.

Zum Schluss bitte ich Sie noch einmal, auf die Vorlage einzutreten, sprich, den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen, und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Zu den Minderheitsanträgen zur Vorlage 2 werde ich mich später noch äussern.