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Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2002-04-15

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Bei dieser 1. BVG-Revision darf man sich trotz all den verdankenswerten Anstrengungen der Kommission die Frage stellen, ob die vorgesehene punktuelle Reform wirklich die beste Lösung des Problems ist. Wir werden in dieser Sondersession - nach einem bestimmt sehr harten Ringen und politischen [PAGE 496] Seilziehen - Mängel der beruflichen Vorsorge mildern, jedoch nicht mit Mut einen grundlegenden Umbau anstreben, wie es doch eigentlich erwünscht wäre.

Über die Möglichkeit der Einführung eines Wettbewerbsmodelles, bei dem die Vorsorgeeinrichtungen verselbstständigt würden und jeder Arbeitnehmer die Vorsorgeeinrichtung aufgrund seiner Präferenzen und unabhängig vom Arbeitsverhältnis frei wählen und nach Bedarf auch wechseln könnte - selbstverständlich mit den entsprechenden Rahmenbedingungen und mit einer staatlichen Kontrolle versehen -, wurde nicht à fond diskutiert. Es ist deshalb auch müssig, dies hier und heute zu tun.

Es ist unbestritten, dass Mängel am heutigen System eine Revision nötig machen. Das System des Kapitaldeckungsverfahrens bringt es mit sich, dass die Finanzierungsprobleme nicht einfach auf die kommenden Generationen abgewälzt werden können. Den immer älter werdenden Menschen wird dabei aber schmerzlich bewusst, dass die berufliche Vorsorge zur Sicherung der gewohnten Lebenshaltung nicht im gleichen Masse wie bisher weitergeführt werden kann und dass mit Abstrichen gerechnet werden muss. Es ist nicht leicht, kundzutun, dass aufgrund der höheren Lebenserwartung, die an sich ja sehr begrüssenswert ist, die Senkung des Umwandlungssatzes nicht hinausgezögert werden kann.

Damit verbunden sind entweder Beitragserhöhungen oder Rentenkürzungen. Dies sind lauter unangenehme Tatsachen, die kommuniziert werden müssen. Die Konsolidierung ist notwendig. Die Liberalen haben einen gangbaren Weg gewählt, der nicht eine Seite bevorzugt, sondern ausgeglichen ist, alle berücksichtigt und den finanziellen Rahmen nicht sprengt. Das heisst, die vorgeschlagenen Anpassungen dürfen keine massiven Mehrkosten verursachen, die in erster Linie die ohnehin schon geplagten kleinen und mittleren Betriebe mit höheren Beiträgen und Lohnkosten belasten würden. Weiter dürfen sich die Anpassungen nicht hemmend auf die positive Entwicklung von Teilzeitmodellen auswirken, weil sich sonst viele Betriebe den Ausbau eines entsprechenden Angebotes nicht mehr leisten könnten. Von solchen Konsequenzen wären besonders die Frauen betroffen. Die Anpassungen dürfen den Bedürfnissen der jugendlichen Arbeitnehmenden, die in der Regel lieber Geld in der Hand haben als Beiträge leisten, nicht entgegenlaufen. Es ist zudem nicht sehr sinnvoll, tiefe Einkommen mit Lohnabzügen zu belasten, wenn die zu erwartenden Renten minimal sind. Die Anpassungen dürfen nicht Familien und Familienväter belasten, die bei der Bewältigung der Alltagskosten und hinsichtlich der Erziehung und Ausbildung der Kinder auf jeden Rappen angewiesen sind. Die Anpassungen dürfen auch keine Überversicherung entstehen lassen und dazu führen, dass weniger Ergänzungsleistungen in Anspruch genommen werden. Im Interesse der Versicherten dürfen die Anpassungen keinen weiteren Anstieg beim administrativen Aufwand mit sich bringen. Der Aufwand ist schon gross genug. Diese Feststellung darf mit einiger Kritik geäussert werden.

Aus diesen Gründen wehrt sich die Mehrheit der Liberalen gegen eine Senkung des Koordinationsabzuges und der Eintrittsschwelle. Weiter stimmen wir dem Umwandlungssatz von 6,65 Prozent zu und sind der festen Überzeugung, dass dieser baldmöglichst umzusetzen ist. Es sind Datengrundlagen aus dem Jahr 1980, die zur Festlegung des Umwandlungssatzes von 7,2 Prozent geführt haben. Aber seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1985 hat sich die Lebenserwartung erhöht. Das würde schon heute einen Umwandlungssatz von 6,65 Prozent rechtfertigen. Die Lebenserwartung wird weiter steigen, und dies ist nicht einfach Unvorhersehbares vorausgesagt, sondern entspricht, letztlich zu unserem eigenen Glück, den Tatsachen.

Bei den Vorsorgeeinrichtungen dürfen keine Deckungslücken entstehen, denn die daraus entstehenden Konsequenzen wären fatal. Mit der Revision muss mehr Transparenz geschaffen werden. Einige Artikel kommen diesem berechtigten Anliegen durchaus entgegen. Transparenz schaffen heisst, gleichzeitig bessere Kontrollmöglichkeiten und eine einfachere Handhabung zu schaffen; aber dadurch dürfen die ohnehin schon hohen Verwaltungskosten nicht hinaufgetrieben werden. Auch hier muss ein guter Mittelweg gefunden werden. Dass die Reserven den Versicherten zustehen, ist klar. Denn durch die Reserven werden die Härten bei den Renteneinbussen aufgefangen, die durch die Reduktion des Umwandlungssatzes bei der Übergangsgeneration entstehen werden. Schon deshalb ist Transparenz von grösster Bedeutung.

Ich möchte noch zwei Sätze, die aus einem "NZZ"-Artikel mit dem Titel "Gleiche Rente - trotz längerem Leben?" stammen, zitieren: "Sie (die Revision des BVG) will indes die Quadratur des Kreises, indem trotz Herabsetzung des Rentensatzes weiterhin gleich hohe Renten ausbezahlt werden sollen. Darüber hinaus soll nach dem Willen der Nationalratskommission künftig Kleinstverdienern und Teilzeitangestellten der Eintritt in die zweite Säule ermöglicht werden." Dass dies, wie man es auch immer dreht und wendet, nicht anders möglich sein wird, als dass irgendwer, letztlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Preis dafür zahlt, leuchtet ein.

In dieser Sondersession wird sich weisen, ob die Quadratur des Kreises angestrebt wird - was wie angekündigt sofort mit einem Referendum beantwortet würde - oder ob wir den machbaren, realistischen, allen heutigen Umständen Rechnung tragenden Weg einschlagen.

Die liberale Fraktion ist für Letzteres und bittet Sie, in diesem Sinne auf die Gesetzesvorlage einzutreten.