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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-01

Wortprotokoll

Die Motion Feri Yvonne deckt sich über weite Strecken mit der Motion 16.3945, "Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt", die Herr Ständerat Jositsch eingereicht hat. Diese Motion Jositsch wurde am 9. März dieses Jahres ja auch angenommen.

Die Motion Feri Yvonne will, dass der Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Bevölkerungsteilen aufzeigt, die durch Terror und extremistische Gewalt besonders gefährdet sind, das heisst, der Vorstoss bezieht sich generell auf Minderheiten und erwähnt religiöse Gemeinschaften als Beispiel.

Herr Nationalrat Jauslin hat soeben gesagt, man sollte sich hier nicht auf Minderheiten konzentrieren, weil alle Bevölkerungsteile, die gesamte Bevölkerung, betroffen oder gefährdet seien. Es ist in der Tat so: Wenn man die Terroranschläge anschaut, die es im Ausland gegeben hat, dann stellt man fest, dass da nicht spezielle Minderheiten im Fokus waren. Übrigens, wenn Sie die Opfer von terroristischen Anschlägen weltweit anschauen, dann stellen Sie fest, dass wahrscheinlich etwa 90 Prozent derjenigen, die betroffen sind und getötet wurden, Muslime sind.

Nun, trotzdem gibt es meines Erachtens Anlass für den Bundesrat, genau hinzuschauen. Sie wissen, dass gewisse Minderheiten bei Anschlägen immer wieder zumindest im Fokus sind. Deshalb ist es richtig, und deshalb ist der Bundesrat auch bereit, diese Massnahmen anzuschauen. Gleichzeitig muss ich Ihnen sagen, dass man dann vielleicht nicht jedes Mal noch einen Vorstoss annehmen muss. Wie ich Ihnen gesagt habe, wurde die Motion Jositsch bereits angenommen.

Ich kann Ihnen zudem Folgendes sagen: Es gibt ja den Sicherheitsverbund Schweiz, den Verbund von Bund und Kantonen. Mit dabei sind vonseiten des Bundes das VBS und das EJPD, vonseiten der Kantone die KKJPD und die Militärdirektorenkonferenz. Wir bilden gemeinsam den Sicherheitsverbund. Da gibt es einen Delegierten. Wir haben den Delegierten eigentlich bereits genau damit beauftragt, nämlich [PAGE 857] mit den religiösen Minderheiten zu schauen, wo allenfalls ein zusätzliches, ein besonderes Schutzbedürfnis besteht, und dann dem Sicherheitsverbund, uns, allenfalls dann auch Vorschläge zu unterbreiten. Von daher kann man sagen, dass man eigentlich schon weiter ist als dieser Vorstoss hier.

Gleichzeitig - das möchte ich einfach betonen - gibt es eine verfassungsmässige Kompetenzordnung in unserem Land. Man hat manchmal, wenn es zu schwierigen Situationen kommt, ein bisschen die Tendenz zu sagen, "der Bund muss" und "jetzt muss der Bund schauen". Gerade im Bereich der inneren Sicherheit haben wir klare Kompetenzregeln in unserem Land. Ich empfehle Ihnen, wieder einmal den Bericht zum Postulat Malama 10.3045 hervorzunehmen. Wir haben dort ganz detailliert aufgezeigt, wie diese verfassungsrechtliche Kompetenzordnung im Bereich der inneren Sicherheit in unserem Land ist. Wir haben damals auch festgestellt - Sie haben das auch diskutiert -, dass wir daran nichts ändern wollen. Das heisst, Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung sagt, dass Bund und Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren. Gleichzeitig sagt dieser Artikel aber eben auch, dass es hier eine Kompetenzordnung gibt.

Ich habe Ihnen gesagt, die Koordination, die Zusammenarbeit in diesem Bereich sei bereits aufgegleist durch den Sicherheitsverbund, der dem Delegierten den Auftrag gegeben hat, im Bereich der Sicherheit von religiösen Minderheiten oder Minderheiten allgemein mögliche Massnahmen zu prüfen. Von daher, kann man sagen, ist eigentlich die Motion bereits etwas überholt.

In Bezug auf Fragen, die Religion und Anliegen von religiösen Gemeinschaften betreffen, ist ja der Bund auch regelmässig Kontaktstelle. Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass wir eine gute verwaltungsinterne Koordination haben, dass wir eine Ansprechstelle in der Bundesverwaltung haben. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Justiz beauftragt, diese verwaltungsinterne Koordination zu verstärken und gleichzeitig als Kontaktstelle nach aussen zu fungieren. Wir haben innerhalb der Bundesverwaltung damit nicht an den Kompetenzen gerüttelt. Diese behalten wir, aber die Koordinationsstelle und die Ansprechstelle nach aussen soll für religiöse Fragen ab jetzt das Bundesamt für Justiz sein.

In diesem Sinne, muss ich Ihnen sagen, können wir mit der Motion gut leben, weil sie nichts Neues oder Zusätzliches bringt. Aber ich glaube, für Sie ist es ja wichtig zu wissen, was der Bund macht, und da konnte ich Ihnen hoffentlich jetzt ein paar Informationen geben.