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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-01

Wortprotokoll

Das ist genau der Inhalt der Abklärungen, die das SEM machen muss, wenn eine Person vorläufig aufgenommen wird. Ist es zumutbar, ist es möglich, dass sie in ihr Land zurückkehren kann?

Wenn Sie sich schon ein wenig über Afghanistan informiert haben, dann wissen Sie, dass eine alleinstehende Frau nicht nach Afghanistan in eine Bürgerkriegsregion zurückgeschickt werden kann, wenn sie nirgendwo ein familiäres Umfeld hat. Ich werde das sonst gerne mit Ihnen zusammen mit Fachleuten vom SEM anschauen. Wir halten uns da übrigens an internationale Abmachungen. Die Schweiz hat da nicht eine eigene Praxis. Wir klären es immer wieder gemeinsam mit anderen europäischen Staaten ab, wohin Leute zurückgeschickt werden können. Sie wissen, dass die Schweiz und beispielsweise auch Deutschland Personen aus Afghanistan, abgewiesene Asylbewerber, durchaus nach Afghanistan zurückschicken können. Wir müssen aber abklären, in welches Gebiet.

Afghanistan ist ein riesiges Land. Wenn es sich um ein Gebiet handelt, in welchem Bürgerkriegszustände herrschen, und wenn eine Frau alleine ist und dort keine familiären Bindungen mehr hat, ausser vielleicht noch dieser sterbenden Tochter, dann ist eine Reise unter Umständen zumutbar. Ich sage das aber nicht generell. Ich spreche von einem ganz bestimmten Einzelfall. Es ist die Aufgabe des SEM, genau solche Situationen abzuklären. Aber zu sagen, die Person solle doch einfach in Afghanistan bleiben, nur weil sie nach Kabul reisen kann - so undifferenziert können wir mit Menschen nicht umgehen.