Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-01
Wortprotokoll
Ich habe gestern im Rahmen der Beratung der Istanbul-Konvention erwähnt, dass wir in diesem Bereich bereits aktiv geworden sind. Wir haben ja im Oktober 2015 das Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen in die Vernehmlassung geschickt; da ist unter anderem auch dieses Anliegen, und zwar in Artikel 55a StGB, aufgenommen worden. Wir werden im Bundesrat voraussichtlich im Herbst die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden.
Damit kann man also sagen, dass dem Anliegen dieser Motion mit diesen Gesetzgebungsarbeiten bereits Rechnung getragen wird. Die Vorlage sieht vor, dass wir Artikel 55a StGB so ändern, dass der Entscheid über die Sistierung oder die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht mehr alleine in die Verantwortung des Opfers gestellt wird. Vielmehr soll die Behörde neben dem Willen des Opfers auch weitere Umstände berücksichtigen. Aber vor allem - das ist in diesem Zusammenhang jetzt besonders wichtig - soll eine Sistierung des Strafverfahrens dann nicht mehr möglich sein, wenn der Verdacht auf wiederholte Gewalt in einer Paarbeziehung besteht. Ich glaube, das entspricht genau dem, was Sie hier auch wollen.
In diesem Sinne haben wir Sie wieder rechts oder links überholt. Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit dieser Vorlage kommen, und die Motion hat sich somit erübrigt.