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Reimann Lukas · Nationalrat · 2017-06-01

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-01

Wortprotokoll

Auch ich wünsche Kollege Fricker gute Besserung.[GZ]

Ich setze mich hier für ein Postulat ein, damit es keine Diskriminierung und keinen Hass gegen Schweizerinnen und Schweizer gibt. Ich frage da auch die Frau Bundesrätin ganz persönlich: Sie setzen sich zu Recht sehr gegen Diskriminierung ein, Sie finden es gar nicht in Ordnung, wenn jemand diskriminiert oder ausgegrenzt wird. Aber was tun Sie denn für die Schweizerinnen und Schweizer, die im eigenen Land diskriminiert werden?

Der Auslöser für das Postulat waren zwei ganz konkrete Vorfälle. Da war ein ausländischer Hausbesitzer im Rheintal, der schrieb gross in die Inserate: "Ich will keine Schweizer Mieter" - keine Schweizer! Dann haben zwei Schweizer gesagt, die sich einmieten wollten: "Wir klagen, das ist eine Diskriminierung der Schweizer." Sie sind beide abgeblitzt - das falle nicht unter die Antirassismus-Strafnorm. Der zweite Fall war der Fall Face Club, das ist eine serbische Disco in Dietlikon, wo am Eingang stand: "Keine Schweizer und keine Albaner". Zwar hat ein Albaner geklagt, nicht ein Schweizer, weil er sich diskriminiert fühlte. Aber das Gericht hat dann sowohl für Schweizer als auch für Albaner gesagt, das sei keine Diskriminierung.

Nun ist es so, dass mit dem Postulat Naef 12.3543 und weiteren Postulaten ja doch Bewegung in diesen Artikel 261bis StGB kommt. Man will eine Ergänzung, und der Bundesrat schreibt selbst, er prüfe die Bereiche LGBTI und Menschen mit Behinderungen. Aber es gibt noch weitere Bereiche, die man prüfen muss und in denen auch diskriminiert werden kann, seien es ältere Menschen oder vor allem Schweizerinnen und Schweizer. Dann kommen neue Formen der Diskriminierung hinzu. Da stellt sich einfach die Frage, wie man denn vor Diskriminierung schützen will oder ob dieser Artikel nicht überholt ist. Das Kriterium Rasse ist vielleicht auch das falsche Kriterium, um gegen Diskriminierung vorzugehen, weil es schlussendlich ja keine Rolle spielt, welche Rasse jemand hat, damit es zu einer Verurteilung kommt, sondern es spielt eine Rolle, ob jemand diskriminiert wird oder nicht, völlig egal, wer er ist, woher er kommt und was er macht. Dann kommt wiederum neu das Perinçek-Urteil des EGMR hinzu. Wir haben ja kürzlich schon einmal darüber gesprochen. Auch da würde es Sinn machen, wenn der Bericht zum Postulat Naef ergänzt würde, wenn man diese Kriterien ebenfalls prüfen würde und nicht nur ein paar einzelne Kriterien.

In diesem Sinne können diese Postulate dann auch gerne miteinander beantwortet werden: Wie kann man Schweizerinnen und Schweizer im eigenen Land besser schützen, [PAGE 864] und was sind die Auswirkungen dieses EGMR-Urteils auf die Antirassismus-Strafnorm? Aber nur einen Bericht in Erfüllung des Postulates Naef zu verfassen, finde ich dann doch sehr einseitig. Darin prüft man nur einzelne Gruppen der Bevölkerung, statt eine Gesamtschau zu machen und zu prüfen, wo man das Ganze sonst noch verbessern oder allenfalls auch die freie Meinungsäusserung wieder stärken kann. Das ist ja dann die Interpretationsmöglichkeit des Bundesrates. Die Annahme des Postulates würde sich in diesem Sinne bestimmt lohnen.