Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-04-15
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-04-15
Wortprotokoll
Zu den Artikeln 2, 7 und 8 betreffend den Schwellenwert beim Koordinationsabzug: Die hohen Kosten, die der Antrag der Kommissionsmehrheit verursachen würde, sind das eine - wobei die Schätzungen, wonach das heute schon viele freiwillig machen, sehr optimistisch sind. Das andere ist bei diesem Antrag die ungleiche Verteilung der strukturschwachen Berufe, die ohne Staatssubventionen auskommen müssen. Diese sind natürlich speziell betroffen. Es gibt viele KMU, bei denen heute mehr oder weniger eine Minimalversicherung besteht; das Beispiel Gastro wurde erwähnt, und die Landwirte werden sich auch melden. Da brächte das Modell der Kommissionsmehrheit eine Kostensteigerung von rund 50 Prozent. Das Modell der Minderheit I (Meyer Thérèse) geht weniger weit als jenes der Mehrheit, ist aber mit den Eckwerten der Eintrittsschwelle von 18 550 Franken und dem minimal versicherten Lohn von 6180 Franken finanzierbar. Damit entstünden gegenüber dem heutigen System Mehrkosten von noch 140 Millionen Franken. Mit diesem effizienten Modell werden alle Versicherten im Einkommensbereich zwischen 18 540 und 30 000 Franken besser versichert als heute. Das ist nicht nichts, Frau Bühlmann! Dagegen ergeben sich für die höheren Einkommensbereiche keine Änderungen, da der Koordinationsabzug von 24 000 Franken beibehalten wird; das ist der Vorteil.
Der Antrag der Minderheit III (Suter) mit einem Schwellenwert von 18 540 Franken ändert aber auch das System und liegt beim Koordinationsabzug, bei Artikel 8, auf der Linie der Kommissionsmehrheit. Das hat natürlich zwei Nachteile: Der erste betrifft die hohen Kosten. Herr Suter hat die effektiven Nettokosten unter dem Strich genannt - 295 Millionen Franken gemäss Bundesrat, 475 Millionen Franken gemäss Minderheit I (Meyer Thérèse), 660 Millionen Franken gemäss Minderheit III (Suter) und 890 Millionen Franken gemäss Kommissionsmehrheit. Das zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - das ist die Wirtschaft! Der zweite Nachteil besteht darin, dass man im Lohnbereich bis 16 000 Franken zum Teil Überversicherungen hat, wie meine Vorrednerin, Frau Riklin, gesagt hat.
Wenn Sie am Koordinationsabzug zu schrauben beginnen, gibt es natürlich Probleme mit der Balance des Dreisäulenkonzeptes. Die Auswirkungen der Verlagerungen von erster, zweiter und dritter Säule bzw. erster und zweiter Säule sollten wir dann am Schluss der Beratungen im Zusammenhang mit der 11. AHV-Revision schon noch überprüfen.
Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen; er beruht auf dem heute bekannten BVG-System und ist administrativ ohne weiteres und einfach umzusetzen. Wir haben das Problem der Mitarbeiter bei mehreren Arbeitgebern mit einbezogen.
Noch etwas zu diesem ganz tiefen Schwellenwert: Sie können im Tiefstlohnbereich von 12 000 Franken schon Lohnabzüge machen, aber das ist natürlich eine Kaufkrafteinbusse. Bei den kleinen Löhnen ist der Lohnabzug überproportional, das hat natürlich zur Folge, dass einige der Betroffenen gegen diese Ausweitung sind. Nun sagen Sie, man müsse diese Leute zu ihrem Glück zwingen. Ja, ich bin einverstanden mit diesem Zwang, aber bitte mit Mass. Der massvolle Antrag ist der Antrag der Minderheit I (Meyer Thérèse) mit dem Schwellenwert von 18 000 Franken bei gleich bleibendem Koordinationsabzug. Dieser Antrag ist ein Konzept und betrifft die Artikel 2, 7 und 8. Die CVP-Fraktion wird grossmehrheitlich diesem Konzept zustimmen.