Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2002-04-15
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-15
Wortprotokoll
Wir sind in dieser Debatte um die Artikel 2, 7 und 8 bei der alles entscheidenden Frage dieser gesamten Revision. Es gibt eine Reihe von weiteren wichtigen Punkten, die aber auf der Ebene der Kompromissvorschläge nicht derart umstritten sind wie der zentrale Entscheid bei diesen Artikeln. Hier werden zwei grosse Fragen, die zur Debatte stehen, massgebend geregelt. Es geht einerseits um die Frage, wie es in Zukunft mit dem Einbezug der Teilzeitbeschäftigten und der Personen mit tiefen Einkommen in die berufliche Vorsorge steht. Andererseits geht es darum, ob die Rentenversprechen, die den Versicherten in den letzten fünfzehn Jahren bei der zweiten Säule gemacht worden sind, eingehalten oder gebrochen werden. Werden den Pensionskassenversicherten die Renten gesenkt, oder werden jene Leistungen ausgerichtet, die ihnen immer versprochen worden sind? In diesem Sinne geht es um einen absolut wichtigen Entscheid für die Schweizer Bevölkerung, für die Schweizer Beschäftigten, und damit auch um einen zentralen Entscheid für die Glaubwürdigkeit der zweiten Säule, für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit im Alter und bei Invalidität.
Wir haben hier die "Hardcore-Anträge" - so müsste man sie bezeichnen -, einerseits von Herrn Triponez, der gerade offen sagt, was er will, nämlich keinen Einbezug der tiefen Einkommen, keinen Einbezug der Teilzeitbeschäftigten und knallharte Rentensenkungen für die Einkommen, die oberhalb dieser Schwelle liegen, aber andererseits auch den Antrag der Minderheit I (Meyer Thérèse). Er ist ein "Antrag im Schafspelz". Letztlich zielt auch dieser Antrag in dieselbe Richtung: Auch er hat zur Folge, dass die Renten für die heute Versicherten gesenkt werden, und zwar in einem erheblichen Ausmasse, obwohl ihnen höhere Renten versprochen worden sind. Das ist die Folge des Antrages der Minderheit I, der optisch etwas besser aussieht als der Antrag der Minderheit II (Triponez), aber im Effekt trotzdem sehr nahe beim Antrag der Minderheit II liegt.
Frau Meyer, Sie können den Kopf schütteln, es ist aber leider mathematisch so, dass Sie auf die Einkommen zwischen 18 000 und 24 000 Franken ausgerichtet sind. Sie lösen damit nur einen Bruchteil des Problems, bezogen auf den Einbezug der tieferen Einkommen und der Teilzeitbeschäftigten. Aber Sie senken die Renten der Arbeitnehmenden mit höheren Einkommen, weil Sie die Einkommen über 24 000 Franken, d. h. über 2000 Franken pro Monat, eben nicht zusätzlich in die berufliche Vorsorge einbeziehen.
Das ist gerade der Lösungsvorschlag der Kommissionsmehrheit. In diesem Sinne geht es bei Frau Meyer Thérèse um eine Lösung, die erneut die Schwierigkeiten und den grossen Mangel der bisherigen Lösung perpetuiert, nämlich dass die tiefen Einkommen und die Teilzeitbeschäftigten aus der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen bleiben.
Nun muss man sagen, Frau Meyer Thérèse - Sie hören nicht zu, bzw. es ist Ihnen offenbar gleichgültig -, es ist so: Die Lösung, die Sie für die Zukunft vertreten, ist nach wie vor frauendiskriminierend. Der fehlende Einbezug der Teilzeitbeschäftigten und der tiefen Einkommen trifft in der Realität in der Schweiz die Frauen, weil die Erwerbstätigkeit bei den Teilzeitbeschäftigten und bei den tiefen Einkommen weiblich ist. Das ist unbestritten: Die Mehrheit der Frauen, die erwerbstätig sind, sind teilzeitbeschäftigt. Die erdrückende Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten überhaupt sind Frauen, das ist eine Tatsache. Wenn die Mehrheit der Menschen, die teilzeitbeschäftigt sind und tiefe Einkommen haben, Frauen sind und wenn diese Frauen keine zweite Säule haben, bleiben sie diskriminiert.
Es muss von einem System der sozialen Sicherheit, das auf der Höhe der Zeit ist, verlangt werden, dass es nichtdiskriminierend ausgestaltet ist. Deshalb ist die wichtigste Forderung bezüglich der Gleichstellung der Frauen neben der Anhebung der immer noch zu tiefen Frauenlöhne der Einbezug der Frauen in die zweite Säule. Wenn es bei dem bleibt, was Herr Triponez offen vorschlägt und Frau Meyer Thérèse in etwas sanfterer Form, aber in der Realität ähnlich begründen will, wird unser System nach wie vor nicht auf der Höhe der Zeit sein, wird es frauendiskriminierend sein. Das ist keine haltbare Position.
Es ist auch nicht so, dass es - wie Herr Triponez meint - sozialpolitisch vertretbar wäre, die Leute mit tiefen Einkommen einfach auf die Ergänzungsleistungen zu verweisen; das ist keine Haltung, die eines Sozialstaates würdig ist. Wer arbeitet, hat auch Anspruch darauf, dass die Lohnnebenkosten - der indirekte Lohn - bezahlt werden. Es ist eine Selbstverständlichkeit: Wenn jemand arbeitet, müssen auf dem Lohneinkommen AHV-Beiträge bezahlt werden, es müssen Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt werden, es müssen Unfallversicherungsprämien bezahlt werden; das ist eine Selbstverständlichkeit. Weshalb nun den tiefen Einkommen, weshalb nun den Teilzeitbeschäftigten ausgerechnet die zweite Säule vorenthalten, obwohl man weiss, dass, wer über keine zweite Säule verfügt, im Alter arm sein wird? Die Berichte über die Working Poor zeigen es: Die Problematik der Working Poor besteht nicht nur während der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit, in der sie zu wenig verdienen, um vom Lohn leben zu können, sondern auch darin, dass sie im Alter arm sind, weil sie keine zweite Säule haben.
Es spielt für jemanden, der alt ist, eine Rolle, ob er Ergänzungsleistungen beantragen muss oder ob er Lohn beziehen oder ob er Pensionskassenleistungen beziehen kann. Es ist nicht jedermanns und "jederfraus" Sache, Ergänzungsleistungen zu beziehen.
Es ist noch etwas Weiteres zu beachten: Die Biografien verlaufen höchst unterschiedlich. Der grössere Teil der Menschen lebt in Beziehungen. Dann führt die fehlende zweite Säule nicht unbedingt zum Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sondern bedeutet einfach, dass die Lebenshaltung empfindlich beeinträchtigt ist. Auch das ist keine Lösung, die auf Dauer haltbar ist. In diesem Sinne ist es nun wichtig, einen Systementscheid zu treffen und endlich auch unser System der zweiten Säule so auszugestalten, dass dieses System auf lange Sicht nicht diskriminierend ist.
Der Unterschied zwischen dem Antrag der Mehrheit und dem Antrag der Minderheit III (Suter), der weit besser oder weniger schlecht ist als derjenige der Minderheit I (Meyer Thérèse), ist, dass die Lösung der Minderheit III auf der Hälfte des Weges stehen bleibt. Herr Suter hat zu wenig beachtet, dass die Eintrittsschwelle von 18 000 Franken, dieser halbe Weg, doch wenig durchdacht ist. Man muss sehen, dass anders als bei der zweiten Säule bei der AHV jeder unserer politischen Entscheide unmittelbar Wirkungen für die Betroffenen zeitigt. Werden Rentenleistungen hier drin beschlossen, werden sie den Betroffenen unmittelbar zugute kommen. Bei der zweiten Säule dauert der Ansparprozess vierzig Jahre. Das ist die Langfristigkeit des Systems der zweiten Säule. Wenn aber dieses System schon so langfristig angelegt ist - vierzig Jahre Ansparprozess -, dann muss doch dieser Entscheid so getroffen werden, dass wir nicht heute einen Schritt machen und in fünf oder zehn Jahren einen zweiten Schritt machen müssen, weil der Schritt, [PAGE 515] namentlich auch mit Blick auf die Mehrfachbeschäftigung, nicht genügte. Wenn wir diesen Schritt jetzt schon machen, dann müssen wir doch auch aus Gründen der Verwaltungsökonomie, aus Gründen der Ökonomie für die Vorsorgeeinrichtungen, diesen Schritt ein für allemal machen. In diesem Punkt haben wir das System dann auf Dauer so ausgelegt, dass wir sagen können, unser System der zweiten Säule genüge den Anforderungen der Zeit, den Anforderungen der Gesellschaft, aber auch den Anforderungen der Wirtschaft.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den wohl überlegten Forderungen, den wohl überlegten Anträgen, der Mehrheit zuzustimmen. Es sind keine Radikalanträge, es sind Kompromissanträge. An sich wünschbar aus linker Sicht wäre der Antrag der Minderheit IV (Goll) gewesen: Wir haben daran nicht mehr festgehalten unter der Voraussetzung, dass der Antrag der Mehrheit angenommen wird, aber das wäre an sich das Optimum gewesen. Ich bitte Sie, diesem wohl überlegten Kompromiss zuzustimmen.