Lexipedia

Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-04-15

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Sie haben unterdessen realisiert, dass die verschiedenen Anträge zu diesen Artikeln auch das gesamte politische Meinungsspektrum zur Frage der Eintrittsschwelle und zur Frage des Koordinationsabzuges beinhalten. Während eine Minderheit der FDP-Fraktion dem Antrag der Minderheit II (Triponez) zustimmt, unterstützt die Mehrheit der FDP-Fraktion den Systemwechsel gemäss Kommissionsmehrheit, und zwar in Bezug auf den prozentualen Abzug wie auch in Bezug auf die Senkung der Eintrittsschwelle, nicht aber in Bezug auf die rund 12 000 Franken. Dort unterstützt sie den Antrag der Minderheit III (Suter) mit 18 540 Franken. Abgelehnt wird damit der Antrag der Kommissionsmehrheit.

Ich möchte nicht wiederholen, was Herr Suter ausgeführt hat. Der Bundesrat rechnet bei der AHV-Revision mit der Wiederaufnahme der Berufstätigkeit der Frau. Die Arbeitswelt setzt zu Recht Flexibilität voraus. Die demographische Entwicklung wird einen Mangel an Arbeitskräften zur Folge haben. All dies verlangt neue Möglichkeiten eines Einbezugs der kleinen und mittleren Einkommen in die Altersvorsorge. Dieser Einbezug kann nicht ohne zusätzliche Lohnnebenkosten anfallen; das ist auch mit einzubeziehen. Sie sind jedoch bei einer Eintrittsschwelle von 18 540 Franken verkraftbar, auch wenn Sie die Zahlen der Gastrosuisse unter die Lupe nehmen. Verkraftbar sind auch die Beiträge, welche die Arbeitnehmerinnen - es sind ja insbesondere Arbeitnehmerinnen - mit kleinen Einkommen hier zusätzlich zu leisten haben.

Entschärft wird mit diesen Regelungen klar auch das Problem mehrerer Arbeitgeber. Nicht entschärft wird es meiner Meinung nach mit dem Antrag der Minderheit I (Meyer Thérèse), der in der Umsetzung einen grossen Aufwand verursachen würde. Dieser Meinung ist auch unsere Fraktion, denn die Komplexität des Einbezuges mehrerer Arbeitgeber in den Prozess wird sehr aufwendig. Ich nehme das Beispiel einer Reinigungsfrau, die bei zehn verschiedenen Arbeitgebern arbeitet: Wie wollen Sie hier den Einbezug der verschiedenen Arbeitgeber vornehmen, wenn nicht mit einem Pauschalbetrag als Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug entspricht heute der maximalen Altersrente der AHV. Dies ist aus der Sicht der Entstehungsgeschichte des BVG sicher sinnvoll. Die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Realität zeigen jedoch, dass die bestehende Regelung gesellschaftspolitisch problematische Auswirkungen hat.

Stellen Sie sich folgendes Beispiel vor: Bei einer Vollzeitstelle mit 36 000 Franken Einkommen beträgt der Koordinationsabzug 24 720 Franken, womit gerade noch ein Einkommen von 11 280 Franken bleibt. Erzielen Sie dasselbe Einkommen mit einer 50-Prozent-Arbeitsstelle, beträgt der Koordinationsabzug 12 360 Franken, der Lohnbetrag ist also 23 640 Franken. Ich denke, dass solche Ungerechtigkeiten mit dem Pauschalabzug von 40 Prozent besser korrigiert werden können.

Wie in der Eintretensdebatte erwähnt, unterstützt die Mehrheit der FDP-Fraktion den Antrag der Minderheit III, eine starke Minderheit den Antrag der Minderheit II. Der Antrag der Minderheit II und auch jener des Bundesrates tragen den veränderten Verhältnissen und den Änderungen, die wir bei den Sozialwerken vornehmen wollen - ich habe die Anpassung der Witwenrente an die Witwerrente erwähnt -, zu wenig Rechnung.

Wenn Frau Goll von einem hart erarbeiteten Kompromiss der Subkommission spricht, so muss auch festgestellt werden, dass diesem Kompromiss ein rauer Wind entgegenbläst. Letztlich wollen wir eine Regelung, die auch für jene Kreise, die jetzt mit dem Referendum drohen, akzeptabel ist. Dies wäre bei 18 540 Franken sicher viel eher der Fall. Gerade die Tieflohnbranchen müssten bei einer Senkung auf 12 360 Franken mit erheblich höheren Kosten rechnen, die dann natürlich wiederum auf die Kaufkraft zurückschlagen würden. Herr Rechsteiner, die Renten werden beim Antrag Suter nicht reduziert. Sie werden auch mit dem Modell der Kommissionsmehrheit ausgebaut - dies muss auch so gesagt werden. Der Schritt genügt vielleicht Ihnen nicht, er ist für uns aber das Maximum dessen, dem wir zustimmen können.