Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2017-06-06
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-06
Wortprotokoll
Ich spreche jetzt, weil ich die Minderheit vertrete, deren Antrag, Sie haben es gehört, in der Kommission mit 6 zu 7 Stimmen unterlag. Sie möchte auf den Bundesbeschluss zum Erlass eines Gegenentwurfes eintreten. Ich äussere mich also nicht zur Volksinitiative per se, sondern ich erkläre namens der sechs Mitglieder der WAK-SR, warum sie der Meinung sind, dass man auf den Gegenentwurf eintreten und ihn an die Kommission zurückweisen soll, damit diese ihn im Detail beraten kann.
Der Bundesrat anerkennt in seinem Bericht zum Gegenentwurf, dass die juristischen Mängel, die er in Bezug auf die Initiative geltend gemacht hat, im Gegenentwurf beseitigt sind. Damit sind die wesentlichen Bedenken, die aus juristischer Sicht eine Einschränkung der bisherigen Praxis bedingt hätten, ausgeräumt. So sieht der Gegenentwurf deutlich weniger Einschränkungen für Auskunftserteilungen an die inländischen Behörden vor. Der Grundsatz, wonach Auskünfte an Behörden in Steuersachen ohne Einwilligung der Betroffenen nur bei begründetem Verdacht auf eine schwere Steuerwiderhandlung - gemeint sind Steuerbetrug oder fortgesetzte Hinterziehung grosser Beträge - gegeben werden dürfen, bleibt zwar erhalten. Doch in vier Punkten geht der Gegenentwurf weniger weit als die Initiative und schreibt damit faktisch die geltende Praxis in der Bundesverfassung fest.
Auskünfte an Behörden in Steuersachen wären bei begründetem Verdacht nicht nur in Strafverfahren, sondern auch in Untersuchungsverfahren möglich. Für das Feststellen eines begründeten Verdachts braucht es keinen Gerichtsentscheid. Die genannten Einschränkungen für Auskunftserteilungen gelten nur für Banken und nicht generell für Dritte. Damit entfällt die Kritik, wonach ein Arbeitgeber Behörden keinen Lohnausweis zur Verfügung stellen darf. Auch Treuhänder, Versicherungen oder Vermögensverwalter dürfen bei begründetem Verdacht Auskünfte erteilen. Die erwähnten Einschränkungen der Auskunftserteilung gelten nur für die direkten Steuern und nicht für indirekte Steuern, also nicht für die Mehrwertsteuer.
Zudem ist der Gegenentwurf auch mit den globalen Standards gegen die Geldwäscherei vereinbar: Er stellt klar, dass die gesetzlichen Meldepflichten der Banken im Zusammenhang mit der Geldwäschereibekämpfung vorbehalten bleiben. Der Bundesrat kritisiert in seinem Bericht, das gesetzliche Melderecht sowie die Frage der Terrorismusfinanzierung blieben unerwähnt. Dies könnte problemlos im Rahmen einer Detailberatung des Gegenentwurfes, die wir ja jetzt gar nicht durchführen konnten, ergänzt werden. Auch wird der automatische Informationsaustausch in Steuersachen durch den Gegenentwurf nicht eingeschränkt oder infrage gestellt. Die Fragen, die sich bei der Initiative in Bezug auf die internationale Vereinbarkeit stellen, entfallen also beim Gegenentwurf. Juristisch gibt es also keinen Grund, den Gegenentwurf abzulehnen.
Der Bundesrat und die Mehrheit lehnen den Gegenentwurf aber trotzdem ab. Sie begründen dies damit - Sie haben es gehört -, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Die finanzielle Privatsphäre sei bereits ausreichend geschützt, im Steuerbereich z. B. durch das Steuergeheimnis. Zudem schütze auch die Bundesverfassung die Privatsphäre. Zudem wird argumentiert, die heutige Regelung würde auf Verfassungsstufe zementiert und steuerunehrliche Bürger könnten sich in ihrem Handeln bestärkt fühlen. Es käme laut Bundesrat zu einem Rückgang bei den Selbstanzeigen, einem Anstieg der Steuerhinterziehung und damit zu Steuerausfällen für alle Staatsebenen.
Im Namen der Minderheit möchte ich auf die vorgebrachten Bedenken eingehen. Es trifft zu, dass die Privatsphäre in der Bundesverfassung bereits geschützt ist. Allerdings kann dieser Privatsphärenschutz sehr breit interpretiert werden; der Begriff des Privaten scheint recht unbestimmt und vage. In der Verfassung ist von Privat- und Familienleben sowie vom Post- und Fernmeldegeheimnis die Rede. Man kann sich also fragen, was Privatsphäre genau bedeutet. Professor Geiser von der Universität St. Gallen hat in einem Beitrag geschrieben: "Privatsphäre ist der Bereich, wo ein Mensch selbst entscheiden kann, was andere wissen."
In der heutigen Zeit ist der Umgang mit Privatem sehr widersprüchlich. Wir leben im Zeitalter der Transparenz, und Transparenz wird grundsätzlich als gut angesehen. Wer nichts zu verbergen hat, der zieht sich buchstäblich aus und legt alles offen; nur Personen, die etwas zu verbergen haben, verstecken sich. Dabei wird übersehen, dass es bei der Privatsphäre nicht darum geht, etwas Verbotenes zu schützen, sondern ganz einfach darum, dass die Menschen selbst entscheiden, wem sie welche Auskünfte geben wollen. Sie beanspruchen für sich ganz einfach die Informationshoheit über sich selbst und über ihre persönlichen Angelegenheiten. Privatsphäre heisst deshalb nicht Geheimhaltung, sondern ist ein wesentlicher Teil der persönlichen Freiheit: Ich entscheide, was ich von mir preisgebe oder preisgeben will. Ohne Grundrecht auf Privatheit ist eine freiheitliche Gesellschaft nicht möglich. Jedenfalls gibt es diese Privatsphäre in totalitären Gesellschaften nicht: Dort ist auch das Private politisch.
Trotzdem, ich habe es erwähnt, ist heute der Umgang mit Privatem recht widersprüchlich. Einerseits gehen gewisse Menschen mit ihrer Privatheit im öffentlichen Raum, vor allem im Internet, sehr freizügig um. Andererseits ist in der Bevölkerung ein weitverbreitetes Misstrauen spürbar gegenüber der Art, wie mit persönlichen Daten umgegangen wird. Ich meine, dieses Misstrauen und auch den Vorbehalt bezüglich der Verbreitung von persönlichen Daten gibt es vor allem im medizinischen Bereich und eben auch in Bezug auf persönliche Finanzdaten wie jenen zu Einkommen und Steuern. Kulturell mag es zwischen den verschiedenen Staaten ja auch gewisse Unterschiede geben, aber die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sprechen nicht gerne darüber, wie viel sie verdienen oder wie viel Steuern sie bezahlen. Familien- und Ferienbilder auf Facebook: ja - Steuerdaten: nein. [PAGE 406]
Die Privatsphäre ist eine Errungenschaft der Aufklärung und der Moderne. Die Privatsphäre ist damit Ausfluss des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat. Es geht also im vorliegenden Fall klar um eine staatspolitische Frage, die wir abzuwägen haben. Gerade vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der digitalen Welt ist die Festschreibung der finanziellen Privatsphäre in der Bundesverfassung Ausdruck dafür, dass der Staat den Bürger vor ungewollten Eingriffen schützen will. Heute genügt ja ein Knopfdruck, und sämtliche Einkommens- und Steuerdaten einer Person können übermittelt werden.
Es stellt sich auch die Frage, ob die finanzielle Privatsphäre inklusive Steuergeheimnis heute tatsächlich ausreichend und dauerhaft geschützt ist. Die Finanzdirektorenkonferenz lässt uns mit Schreiben vom 15. Mai 2017 wissen, dass sie nicht nur die Initiative, sondern auch den Gegenentwurf ablehnt. Dabei wird nochmals bekräftigt, dass der automatische Informationsaustausch im Inland abgelehnt werde.
Das tönte 2013 noch ganz anders. Im Rahmen der Vernehmlassungsantwort vom 20. September 2013 zur Revision des Steuerstrafrechts wurde die Aufweichung des Bankgeheimnisses im Inland noch klar befürwortet. Es wurde der gleiche Zugang zu Bankdaten gefordert, wie er auch ausländischen Behörden ermöglicht wird. Allerdings, so richtig wohl fühlten sich die kantonalen Finanzdirektoren dabei dann doch nicht, denn sie schrieben in ihrer Stellungnahme wörtlich: "Werden den kantonalen Steuerbehörden neue Untersuchungsmöglichkeiten und Zwangsmassnahmen zur Verfügung gestellt, so ändert sich ihre Rolle derart, dass dies von der Bevölkerung als grundlegender Wandel des Verhältnisses zwischen Steuerpflichtigen und kantonalen Steuerbehörden wahrgenommen werden kann." Deshalb forderten sie, dass der Zugang zu Bankinformationen und der Einsatz von Zwangsmitteln einer Verwaltungsgerichtsbehörde übertragen werden sollten.
Sie können sich aber auch erinnern, dass just die Absicht der Einführung des automatischen Informationsaustausches im Inland die Initiative befeuert hat. Der Bundesrat sagt ja noch in seinem Bericht zum Gegenentwurf, dass es ungewiss sei, in welcher Art die umstrittene Revision des Steuerstrafrechts weitergeführt werde. Die Revision des Steuerstrafrechts wurde bei Einreichung der Initiative also lediglich sistiert - schubladisiert sind die Pläne nicht.
Diese Unsicherheit sowie die Überzeugung, dass die Privatsphäre ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Freiheit ist, haben mich persönlich letztlich überzeugt, für den Gegenentwurf zu stimmen. Ich wäre Bundesrat Maurer dankbar, wenn er sich hier im Plenum zuhanden der Materialien nochmals dazu äussern könnte, wie der Bundesrat bei einer allfälligen Ablehnung des Gegenentwurfes weiter vorzugehen gedenkt. Natürlich kann man, wie das jetzt von der Mehrheit der Kommission gemacht wurde, formaljuristisch argumentieren: Man müsse das geltende Recht nicht in die Verfassung schreiben. Wer aber keine Aufweichung des heutigen Zustands will und den Schutz der finanziellen Privatsphäre beibehalten will, darf in guten Treuen die Hürde für eine Gesetzesänderung auch erhöhen.
Es sind diese Zweifel in Bezug auf die künftige Entwicklung in dieser Frage, die die Minderheit bewogen haben, für Eintreten auf den Gegenentwurf zu stimmen.
Nun noch zum Argument, dass steuerunehrliche Bürger bestärkt werden und dass es in der Folge zu Steuerausfällen kommt: Mir ist, ehrlich gesagt, nicht klar, warum sich ein steuerunehrlicher Bürger in seinem Fehlverhalten bestärkt fühlen soll, wenn das geltende Recht, das ja alle so loben und im Kern nicht wirklich ändern möchten, in der Verfassung steht. Einmal abgesehen davon, dass heute wohl nur noch absolut lebensmüde Finanzinstitute unversteuerte Gelder annehmen, gibt es keinen Beweis für diese Behauptung; die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz sind grossmehrheitlich steuerehrlich. Sie wissen, dass sie ihre Steuererklärung wahrheitsgemäss ausfüllen müssen, und sie wissen, dass sie, wenn sie das nicht tun, mit einer Strafsteuer belegt werden.
Dass die Steuerehrlichkeit grösser ist als angenommen, konnte kürzlich in einem Artikel in der "NZZ", in der Ausgabe vom 26. Mai 2017, gelesen werden. Darin wurde aufgezeigt, dass ein Teil der Kantone, die in den Nullerjahren die Arbeitgeber dazu verpflichtet hatten, die Lohnausweise ihrer Angestellten direkt an die Steuerverwaltung zu senden, dies wieder rückgängig gemacht hat. Bei der Einführung ging man davon aus, dass durch diese automatische Meldung nichtdeklarierte Einkommen von bis zu 2 Prozent generiert würden. Diese Hoffnungen haben sich zerschlagen, und zwar deshalb, weil die Bürgerinnen und Bürger eben steuerehrlicher sind als angenommen. Das Beispiel des Kantons Baselland mag dies illustrieren: Zwischen 2009 und 2015 wurden, gestützt auf die Meldepflicht, 428 Nach- und Strafsteuerverfahren durchgeführt, und diese haben lediglich 3,2 Millionen Franken eingebracht. Die mageren Erträge haben dazu geführt, dass die Kantone Baselland und Luzern diese Meldepflicht wieder abgeschafft haben.
Die Minderheit beantragt Ihnen, auf den Gegenentwurf einzutreten und diesen zwecks Detailberatung an die WAK-SR zurückzuweisen. Kommt ein Gegenentwurf zustande, werden nicht nur die Mängel der Initiative ausgemerzt, sondern diese wird nach Aussage des Initianten, Nationalrat Thomas Matter, dann auch zurückgezogen. Der Gegenentwurf erlaubt den Schutz der finanziellen Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und damit den Schutz eines wichtigen Grundrechts; Privatsphäre darf nicht zum Luxusgut werden. Ich bitte Sie einzutreten.