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Rieder Beat · Ständerat · 2017-06-06

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-06-06

Wortprotokoll

Wir haben in den Artikeln 7 bis 36 der Bundesverfassung unsere Grundrechte und Freiheitsrechte verbrieft. Wieso müssen wir sie überhaupt in der Verfassung verbriefen? Weil sie dem Schutz der Bürger vor dem Staat dienen. Diese Prämisse setzt immer voraus, dass der Staat auch überborden kann, dass der Staat auch sogenannt böse sein kann. Welche Rechte der einzelne Bürger gegenüber dem Staat innehaben muss, ergibt sich aus den Menschenrechten, den Grundrechten und darüber hinaus aus den Bestimmungen, die das Volk annimmt oder ablehnt. Vielleicht ist ein Recht, das dem Volk vorgelegt wird, dem Volk so wichtig, dass es eben Verfassungsrang haben sollte und muss.

Vom Kommissionssprecher und von den Vorrednern wurden die rechtlichen Unterschiede zwischen der Volksinitiative und dem direkten Gegenvorschlag ausgiebig dargelegt. Das für mich entscheidende Argument, weshalb ich für den Gegenvorschlag eintrete, ist das folgende: Aufgrund der Bedeutung des Bankgeheimnisses und der Geschehnisse der jüngsten Vergangenheit, welche im internationalen Verkehr zu einer kompletten Aushöhlung des Bankgeheimnisses und zum automatischen Informationsaustausch führten, bin ich der festen Überzeugung, dass dieses hochpolitische Thema in der Schweiz nun endlich vom Volk beurteilt werden muss, dass es einen entsprechenden Volksentscheid braucht. Es liegt am Souverän zu entscheiden, ob er dem Bankgeheimnis, dem Bankkundengeheimnis in der Schweiz im inländischen Bereich eine so grosse Bedeutung beimessen und einer Verfassungsbestimmung zum Schutze des Bankgeheimnisses zustimmen will.

Aufgrund dieser Prämisse möchte ich aber dem Volk eine Vorlage unterbreiten, welche nicht in Konflikt mit der bestehenden internationalen und nationalen Gesetzgebung steht. Genau dies macht die Differenz zwischen der Volksinitiative und dem Gegenvorschlag aus. Während die Volksinitiative beim Schutz des Bankkundengeheimnisses das Rad der Zeit zurückdrehen möchte, begnügt sich der Gegenvorschlag damit, die bestehende Gesetzesrealität, den Status quo auf Verfassungsebene zu verankern. Genau das ist der Entscheid, den ich dem Volk zubilligen möchte. Das Volk soll entscheiden, ob es das Bankgeheimnis in der Schweiz als so wichtig betrachtet, dass es als Grundrecht in die Bundesverfassung aufgenommen werden muss. Über diese Frage kann der Souverän nur bei der einen Vorlage entscheiden, nämlich beim Gegenvorschlag, der einen tauglichen Schutz der finanziellen Privatsphäre vorsieht und die Mängel der Initiative behebt.

Bedenken Sie die Signalwirkung, die es hat, wenn Sie dem Volk die Möglichkeit nehmen, genau darüber zu entscheiden, welche Rechte es als so wichtig betrachtet, dass sie Verfassungsrang haben sollen. Falls die Volksinitiative allein vor das Volk käme und abgelehnt würde, könnte man aus einem solchen Volksentscheid auch den Schluss ziehen, dass die Bevölkerung überhaupt nicht mehr am Bankkundengeheimnis und am Schutz der finanziellen Privatsphäre interessiert wäre. Dies würde dann den Bestrebungen jener Tür und Tor öffnen, welche auch im innerschweizerischen Bereich das Bankgeheimnis aufheben möchten.

Ein Blick auf das Projekt der Steuerstrafrechtsrevision zeigt es ja: Viele stören sich schon lange an der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, obwohl diese strafrechtliche Unterscheidung der Schweiz und der schweizerischen Bevölkerung nie geschadet hat. Die Steuerehrlichkeit ist in unserem Land nicht kleiner als bei scharfen Strafrechtsbestimmungen im Ausland, z. B. in Deutschland. Im Gegenteil: Das mit einem gesunden Menschenverstand verbundene System der Unterscheidung zwischen einfacheren Steuerdelikten, welche für die Steuerpflichtigen [PAGE 413] nicht zu ernsthaften Strafverfolgungen führen - aber auch zu Bestrafungen -, und schwereren Vergehen hat der Schweiz im Steuerstrafbereich eigentlich nur Gutes gebracht. Die Kriminalisierung ganzer Bevölkerungsteile und die Skandalisierung von solchen Verfehlungen sind im Ausland an der Tagesordnung und schaden dem Vertrauen des Bürgers in den Staat. Darauf kann ich in der Schweiz gerne verzichten.

Trotzdem und wahrscheinlich gerade deswegen ist die Steuerehrlichkeit in der Schweiz enorm hoch. Demnach wäre für mich eine Volksabstimmung über den Gegenvorschlag ganz klar eine Abstimmung darüber, ob wir an unseren Steuerstrafprinzipien festhalten wollen und weiter mit einem seit Jahrzehnten bewährten Massstab operieren oder ob auch bei uns eine schärfere Gangart eingeschlagen werden soll. Nur der Gegenvorschlag - nur er - gibt eine Gewähr dafür, dass sich das Volk diesbezüglich auch einwandfrei und ohne Widersprüche äussern kann. Lassen wir den Souverän entscheiden, ob er dem Bankgeheimnis den gleichen Status beimisst wie den anderen Grundrechten, welche wir in der Bundesverfassung haben.

Ich trete für den Gegenvorschlag ein und bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.