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Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-06-06

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-06-06

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich an ihrer Sitzung vom 7. April 2017 mit der Frage beschäftigt, in welchem Rahmen die Vereidigung der Bundesrichter stattfinden soll. Heute werden Bundesrichter aufgrund von Artikel 3 des Parlamentsgesetzes durch die Abteilung unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundesgerichtes vereidigt. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Bundesrichter und Bundesrichterinnen künftig vor der Vereinigten Bundesversammlung vereidigt und somit den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundesversammlung gleichgestellt werden. Zudem verlangt sie, dass die gegenwärtige Vereidigung auf [PAGE 923] gewissenhafte Pflichterfüllung bei den Bundesrichtern genau wie bei Bundesräten, eidgenössischen Parlamentariern und Parlamentarierinnen und beim General mit dem Versprechen ergänzt werden soll, unsere Verfassung und die Gesetze zu beachten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission verzichtet aus Gründen der Praktikabilität wie bislang auf die Vereidigung vor der Vereinigten Bundesversammlung. In der Kommission war eine gewisse Sympathie für die Initiative vorhanden. Insbesondere wurde die Meinung vertreten, dass die Wahl der Bundesrichter in ihrer heutigen Form in eher ungebührlichem Rahmen über die Bühne gehe und die Vereidigung vor der Bundesversammlung dem Amt mehr Feierlichkeit und Würde verleihen würde.

Auch wenn Verständnis für das Anliegen vorhanden war, hat Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, der Initiative keine Folge zu geben.

Das Anliegen der Initiative wurde bereits vor fünfzehn Jahren im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege diskutiert. Der Bundesrat hatte 2001 in der Botschaft zum Bundesgerichtsgesetz vorgeschlagen, die Vereidigung bei der ersten Wahl vor der Bundesversammlung durchzuführen. Der Ständerat entschied sich für die bisherige Formel, mit der Begründung, dass die ganze Vorlage eine Vereinfachung wolle. Der Bundesrat bekämpfte diesen Beschluss nicht, sodass sich das Parlament bewusst gegen die Vereidigung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter vor der Vereinigten Bundesversammlung entschied.

Aus Sicht der Kommission gibt es heute keine neuen Gründe, diese Praxis zu ändern. Den Argumenten der Initianten wurde Folgendes entgegengehalten: Wenn die Bundesrichter angehoben werden und ihren Eid vor der Bundesversammlung abgeben sollten, müssten der Bundeskanzler und der General heruntergestuft werden.

Gemäss Literatur wird vom Bundesgericht bereits heute die in Artikel 3 des Parlamentsgesetzes festgeschriebene Formel für den Eid oder das Gelübde verwendet, auch wenn im Gesetz "gewissenhafte Pflichterfüllung" steht. Folglich besteht für die Kommission kein Bedarf, diese Formel im Gesetz festzuhalten. Bei der Anpassung von Eid und Gelübde verkäme besonders die Wiederholung des Eides oder des Gelübdes im Rahmen jeder Gesamterneuerungswahl zu einer reinen Formalität. Dies würde sich aus Sicht der Kommission kontraproduktiv auf die Feierlichkeit von Eid und Gelübde sowie auf das Ansehen der Richterinnen und Richter auswirken. Schliesslich ist zu erwähnen, dass zu den Kosten einer Vereidigung der Bundesrichter vor der Bundesversammlung keine Angaben gemacht werden konnten.

Gestützt auf diese Erläuterungen wird die vorgeschlagene Neuregelung von der Kommission für unnötig und wenig gewinnbringend erachtet. Daher empfehlen wir Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Initiative abzulehnen.