Badran Jacqueline · Nationalrat · 2017-06-06
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-06
Wortprotokoll
Vielleicht haben Sie ja die empörten Medienberichte rund um die Besteuerung von Gründern und Mitarbeitenden von Start-ups im letzten Jahr gelesen. Diejenigen, die die Ideen haben, die Talente, diejenigen, die Innovationen machen, werden steuerlich massiv schlechter gestellt als die, die sich "nur" mit Kapital beteiligen. Diejenigen, die 18 Stunden am Tag arbeiten, meist für ein Butterbrot, werden steuerlich schlechtergestellt.
Stellen Sie sich vor, Sie gründen ein Start-up, zusammen mit drei guten Freunden, in der IT-, Medizinal- oder Cleantech-Branche. Sie kratzen dafür Ihr ganzes Erspartes zusammen. Nach zwei Jahren mit 17-Stunden-Tagen, während denen Sie sich pro Monat gerade noch 3000 Franken haben ausbezahlen können, haben Sie einen Prototyp entwickelt. Um diesen zur Marktreife weiterzuentwickeln, brauchen Sie eine Finanzierung. Sie finden tatsächlich Risikokapital, mit dem jemand bei Ihnen einsteigt, mit einem Preis x pro Aktie. Sie können nun wachsen und stellen weitere hochqualifizierte Talente ein. Sie müssen sie beteiligen, damit sie überhaupt kommen, weil die Lohnbedingungen und die Sicherheit miserabel sind. Sie geben weitere Aktien ab. Diese Mitarbeiter müssen nun den Unterschied zwischen dem Ausgabepreis der Mitarbeiteraktie und dem Preis x des Risikokapitalgebers als volles Einkommen versteuern, obwohl ihre Beteiligung eigentlich nichts wert ist. In neun von zehn Fällen wird das auch so bleiben. Ihre Aktie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nie etwas wert sein. Sie tragen also das volle Risiko und wetten auf diese eine Geschäftsidee.
Die Gründer und die beteiligten Mitarbeiter zahlen aber Vermögens- und Einkommenssteuern mit dem Wert x der Finanzierungsrunde. Das allein wäre schon stossend. Es kommt aber noch schlimmer: Sie gehören zu den Erfolgreichen, Sie können Ihr nun erfolgreiches Start-up nach zum Beispiel sechs Jahren an einen Grosskonzern verkaufen. Die Risikokapitalgeber machen einen satten, steuerfreien Kapitalgewinn. Sie als Gründer und alle Ihre beteiligten Mitarbeiter versteuern aber die Differenz als volles Einkommen. Das ist inakzeptabel; ob man links oder rechts steht, spielt in dieser Beurteilung keine Rolle.
Warum ist das so? Weil wir 2013 das Steuerrecht geändert haben. Wir haben zu Recht die stossende Besteuerung von Boni-Ausschüttungen bei den börsenkotierten Grosskonzernen beseitigt, die Beteiligungen unter Börsenwert ausgaben - eine klassische Lohnsteuervermeidung. Aber wir in Bern sind nicht in der Lage, differenziert zu legiferieren, und behandeln einen globalen Grosskonzern gleich wie ein innovatives Start-up oder ein binnenorientiertes KMU.
Dieser Vorstoss beseitigt diese stossende Gleichbehandlung von Ungleichen. Dieser Vorstoss beseitigt eine stossende steuerliche Behinderung von Innovation und Start-ups in der Schweiz. Dieser Vorstoss beseitigt auch die krass stossende Schlechterstellung der Gründer und Mitarbeitenden gegenüber dem reinen Financier. Wirtschaftsvertreter sämtlicher Parteien haben den Vorstoss unterstützt, weil das Problem und die Lösung von allen Parteien anerkannt sind.
Ich bitte Sie eindringlich, diesen Vorstoss zu unterstützen. Stellen Sie sich vor, Sie oder eine Verwandte von Ihnen wären betroffen! Jeden Tag kämpfen Menschen aus Start-ups mit den Steuerbehörden und sind im Einzelfall der Willkür ausgesetzt. Die Alternative, die vorgeschlagen wurde, eine Kommissionsmotion, würde die Lösung erstens nicht verbessern und zweitens vor allem um Jahre hinauszögern - um Jahre hinauszögern! Die Behebung dieses inakzeptablen Zustandes würde so verzögert, und das dürfen wir nicht zulassen.
Ich danke Ihnen deshalb für die Unterstützung der parlamentarischen Initiative.