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de Courten Thomas · Nationalrat · 2017-06-07

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-07

Wortprotokoll

Es geht hier um den Genehmigungsvorbehalt des Departementes, also der Bundesverwaltung, auf Deutsch gesagt, in der Frage, wie sich die Anstalt, die unsere Sozialversicherungsfonds verwaltet, künftig organisieren soll und darf. Dabei ist eine zentrale Aufgabe des Verwaltungsrates die strategische Führung und damit eben auch die Organisation. Das gehört zu den klassischen, zentralen Aufgaben des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat setzt sich auch nach diesem Gesetz nach bestimmten Regeln zusammen. Der Bund ist als wesentlicher Beitragszahler in diesem Verwaltungsrat angemessen und stark genug vertreten, um seine Mitbestimmungsrechte und seine Einflussmöglichkeiten wahrzunehmen.

Ein zusätzliches Vetorecht der Verwaltung braucht es in der Sache also nicht - es sei denn, es geht nicht um die Sache, sondern um die Politik, um die politisch motivierte Einflussnahme auf die Unternehmensführung. Genau um diese Kompetenz streiten wir hier noch. Nach dem ganzen Gesetzgebungsprozess, den wir hier durchlaufen haben, in dem immer wieder auch die Regeln der guten Unternehmensführung oder der Good Governance, wie wir sie heute nennen, ins Feld geführt wurden, ist es richtig, wenn wir den Genehmigungsvorbehalt des EDI in dieser Frage nicht gewähren.

Ich bitte Sie deshalb, an der bisherigen Beschlussfassung festzuhalten und den Erlass des Organisationsreglementes der Anstalt ohne zusätzliche Genehmigung des Eidgenössischen Departementes des Innern zu beschliessen.