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Eder Joachim · Ständerat · 2017-06-07

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-07

Wortprotokoll

Ich erstatte Ihnen Bericht über zwei Bereiche aus dem Finanzdepartement, nämlich über das Personalreporting und -controlling und über den Bereich Finma. Aus dem WBF werde ich über die Kriegsmaterialausfuhr 2016 berichten.

Zum Personalreporting: Als Novum hörten die zuständigen Subkommissionen der beiden Räte zuerst sechs Vertreter der Personalverbände bzw. verschiedener Gewerkschaften an. Sie wurden gebeten, negative und positive Punkte aufzuzählen. Die wirklich spürbaren Hauptsorgen der Arbeitnehmenden sind Spardruck, Budgetkürzungen, ungenügende Wertschätzung und Beamten-Bashing. Positiv sehen sie die transparente Entwicklung des Lohnsystems und die guten Sozialleistungen. Der Bund habe mit Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Vorbildcharakter. Die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau sei ebenso positiv zu nennen wie die Identifikation mit dem Arbeitgeber.

Negativ erwähnt wurden die unberechenbare Personalpolitik und lineare Kürzungen ohne Aufgabenverzicht. Das könne so nicht weitergehen. Zudem nehme das Parlament trotz Globalbudgets immer mehr Einfluss auf die Personalpolitik, womit auch die Personalplanung schwieriger geworden sei. Auch die mangelhafte Wertschätzung wurde immer wieder erwähnt. Das Personal verkomme zunehmend zu einem reinen Kostenfaktor. Weiter wurde bemängelt, dass die beruflichen Perspektiven schwierig seien. Es gebe zwar Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, aber sie würden nicht ausgeschöpft. Die Personalvertreter haben das Gefühl, das sei zum Teil Folge des Drucks in der alltäglichen Arbeit, wodurch die Zeit fehle, sich weiterzubilden. Auch die Sozialpartnerschaft werde häufig nicht mehr gelebt, weil personalpolitische Entscheide ohne Einbezug der Sozialpartner getroffen würden. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes bei Publica sinken die Pensionsansprüche um rund 10 Prozent, was dem Personal grosse Sorgen bereitet.

Stark kritisiert wurden in unseren Subkommissionen die Ferien- und Zeitguthaben. Zwei, drei Beispiele mit sehr hohen Entschädigungssummen am Ende des Arbeitslebens wurden ja öffentlich bekannt. Der Durchschnitt beträgt mehr als zwei Wochen. Ab Lohnklasse 32 beträgt das Zeitguthaben sogar 26,3 Tage. Die zuständigen Subkommissionen sind der Meinung, das sei viel zu hoch. Grösster "Sünder" ist das EDA, das diese Guthaben nicht oder nur langsam abbaut. Hier muss nach Auffassung der GPK dringend nach Lösungen gesucht werden, denn es kann nicht angehen - so unsere Meinung -, dass Zeit, die eigentlich der Erholung dient, angehäuft und am Schluss in Form von hohen Abgangsentschädigungen oder Abfindungen ausgeglichen wird.

Herr Bundesrat Ueli Maurer, der zuständige Finanzminister und damit oberster Personalchef, nahm zu diesen Bemerkungen Stellung. Er erwähnte einleitend, dass der Bund über sehr gutes Personal verfüge, das überdurchschnittlich motiviert und leistungsfähig sei. Er sei der Meinung, dass sich das Personal in der Bundesverwaltung grossmehrheitlich wohlfühle. Der Bund sei ein guter Arbeitgeber.

Bezüglich der Ferien- und Zeitguthaben bemühe man sich intensiv, diese nicht zu sehr anwachsen zu lassen. Der Bundesrat erhalte jedes Jahr ein Reporting über die Zeitguthaben der Amtsdirektoren. Mit jedem einzelnen werde der Abbau diskutiert. Es gebe aber Sonderfälle. Einzelne Positionen seien ausserordentlich gefordert, die Belastungen seien teils extrem. Im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zum Beispiel müssten sehr viele internationale Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch in einer bestimmten Zeit abgeschlossen werden. Was das EDA anbelange, seien die Arbeitszeiten im diplomatischen Korps oft einfach länger. Am zweitmeisten Überzeit hätten die höheren Stabsoffiziere des VBS.

Grundsätzlich kennt der Bund ja die Vertrauensarbeitszeit. Kaderleute schreiben ihre Arbeitszeit nicht auf und erhalten dafür einen Lohnzuschlag von 5 Prozent. Gemäss Herrn Bundesrat Maurer funktioniert das eigentlich. Aber die Ferien fallen natürlich nicht darunter. Sie müssen einfach irgendwann bezogen werden, so der Finanzminister. Die Probleme seien bekannt, und der Bundesrat versuche, jeden einzelnen Fall konkret zu bearbeiten. So viel zum Thema Personalreporting und -controlling.

Ich komme zum zweiten Punkt, zur Finma. Bei der Beratung des bundesrätlichen Berichtes über die Erreichung der strategischen Ziele der Finma erwähnte Finanzminister Maurer, die Zusammenarbeit mit der Finma sei gut und konstruktiv. Der Bundesrat beurteile die Zielerreichung positiv, und die Finma habe im Berichtsjahr gute Arbeit geleistet und die Budgetvorgaben eingehalten. Erstaunlich sei dieses Resultat, weil es mit einem kleineren Personalbestand erzielt worden sei. Namentlich erwähnte Bundesrat Maurer als Beispiel für die gute Zusammenarbeit den Bereich "Too big to fail", das Finanzdienstleistungsgesetz, das Finanzinstitutsgesetz sowie den Bereich Finanztechnologie.

Herr Bundesrat Maurer ging auch auf die Kritik ein, die Finma sei bei ihrer Regulierungstätigkeit je nach Sichtweise zu kleinlich. Er sagte, dass wir eine Finma bräuchten, die gut reguliere. Da wir insbesondere in Europa in den nächsten Jahren kein Finanzdienstleistungsabkommen abschlössen, müsse die Aufsicht über unsere Banken und Finanzdienstleister äquivalent sein, damit diesen der Marktzutritt möglich [PAGE 424] sei oder damit wir zumindest darüber verhandeln könnten. Hier spiele die Finma eine ganz wichtige Rolle. Indem wir bei der Aufsicht die gleichen Ansprüche und Anforderungen hätten wie ausländische Finanzplätze, könnten wir in diesem Bereich auf einen Marktzutritt pochen.

Herr Bundesrat Maurer benützte auch die Gelegenheit, sich zum Fokus 2017 der Finma zu äussern. Dabei gehe es um die Proportionalität, d. h. darum, die kleinen Raiffeisenbanken und die grossen internationalen Banken nicht über denselben Leisten zu schlagen, sondern risikogerecht zu beurteilen. Es gehe aber auch um die Interessenwahrung des Finanzplatzes bzw. um einen früheren Einbezug der Politik in das internationale Standard Setting sowie um die in der Sitzung prominent diskutierte Wettbewerbsfähigkeit als strategisches Ziel für die nächsten vier Jahre. Diese Ziele wurden bereits festgelegt und vom Bundesrat abgesegnet.

Herr Bundesrat Maurer schloss mit der Bemerkung, die Finma habe auch international einen hervorragenden Ruf. Sie setze internationale Benchmarks, nicht nur in Bezug auf die Fintech-Branche, sondern auch sonst, sodass man sich weltweit mit ihr vergleichen könne.

In der Diskussion an unserer Sitzung wurde vor allem die Wettbewerbsfähigkeit thematisiert. Einzelne Mitglieder der Subkommission hatten das Gefühl, die aufsichtsrechtlichen Ziele würden gegenüber den wettbewerbsrechtlichen hintangesetzt, womit Bundesrat und Finma möglicherweise einen Paradigmenwechsel beabsichtigten. Herr Bundesrat Maurer und die Vertreter der Finma sagten, das Gesetz halte klar fest, die primäre Aufgabe der Finma bestehe darin, die Gläubiger, die Anleger und die Versicherungsnehmer sowie die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems zu schützen, und zwar glaubwürdig, berechenbar und konsequent. Damit würden der Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gestärkt. Von einem vermuteten Paradigmenwechsel könne überhaupt nicht die Rede sein. Verwaltungsratspräsident Thomas Bauer sagte, die Finma sei in die Pflichten und in die Zielhierarchie des Gesetzes eingebunden und daran werde man sich auch in Zukunft halten.

Ich komme damit zum Departement WBF und zum Bericht über die Kriegsmaterialausfuhr im Jahr 2016. Im Jahr 2016, also im Berichtsjahr, führte die Schweiz Kriegsmaterial im Wert von 412 Millionen Franken aus, also nochmals deutlich weniger als im Jahr 2015, und zwar 8 Prozent oder 35 Millionen Franken weniger. 58 Prozent des ausgeführten Kriegsmaterials gingen in die 25 in Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgeführten Länder, also in Länder, die alle internationalen Exportkontrollregimes unterzeichnet haben. 52 Prozent der Güter blieben in Europa, 25 Prozent gingen nach Asien, 12 Prozent nach Afrika, 11 Prozent nach Amerika und 0,1 Prozent nach Australien. Die grösseren Geschäfte - wirklich grosse gab es keine - waren eine Munitionslieferung nach Deutschland im Betrag von 53 Millionen Franken, eine Lieferung von Feuerleitsystemen und Ersatzteilen für Fliegerabwehrsysteme nach Südafrika im Betrag von 50 Millionen Franken und eine Lieferung von Fliegerabwehrkanonen nach Dänemark im Betrag von 17,6 Millionen Franken.

Eines dieser Geschäfte gab auch - das ist Ihnen sicher bewusst geworden - in der Öffentlichkeit zu reden, weil sich der Bundesrat damit auseinandersetzen musste. Die Auslandgeschäfte mit Kriegsmaterial sind gemäss Artikel 14 der Kriegsmaterialverordnung in Fällen von Uneinigkeit zwischen den beteiligten Bundesstellen oder bei erheblicher aussen- und sicherheitspolitischer Tragweite vom Bundesrat zu beurteilen. Im Zusammenhang mit den militärischen Interventionen von Saudi-Arabien im Jemen-Konflikt wurde die Auslegung von Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Kriegsmaterialverordnung thematisiert. Diese Bestimmung verlangt die Unterbindung von Kriegsmaterialexporten in Länder, die in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.

Der Bundesrat führte im März 2016 eine Aussprache darüber und beschloss, an der bisherigen Auslegung festzuhalten. Demnach wurden Ausfuhrgesuche unter anderem dann abgelehnt, wenn das Bestimmungsland auf seinem Territorium in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt war. Es scheint uns wichtig, dass der Bundesrat in der Folge am 20. April 2016 vor dem Hintergrund des Jemen-Konflikts mehr als fünfzig Ausfuhrgesuche von Schweizer Unternehmen nach Ägypten, Bahrain, Jordanien, Libanon, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate beurteilt hat. Ausfuhrgesuche für Kriegsmaterial, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Verwendung im Jemen-Konflikt bestand, wurden abgelehnt. Bei den bewilligten Geschäften - darunter ist eines mit Saudi-Arabien, das in unserer Kommission zu reden gab - handelt es sich grösstenteils um Kriegsmaterial für die Flugabwehr, bei dem aus Sicht des Bundesrates kein Grund zur Annahme bestand, dass es im Jemen-Konflikt zum Einsatz kommen könnte.

Ein wichtiger Teil unserer Diskussion betraf die sogenannten Vor-Ort-Kontrollen, die Post-Shipment Verifications. Herr Bundesrat Schneider-Ammann und seine Begleitpersonen, welche solche Kontrollen zum Teil selbst durchgeführt hatten, legten den Nutzen der Post-Shipment Verifications dar. Es lohne sich sicherzustellen, dass die Abnehmer des Schweizer Kriegsmaterials die Vereinbarungen einhielten. Diese Kontrollen werden seit 2012 durchgeführt. Im Berichtsjahr erfolgten sie in Bahrain, Chile, Kenia, Kuwait, Oman, Senegal, auf den Seychellen und in Thailand. Überall zeigte sich, dass die Verpflichtungen eingehalten wurden.

In der Diskussion wurde ausgeführt, dass die Kooperation einiger Länder vorbildlich und zweckmässig sei. Bei anderen sei dies weniger der Fall. Offen blieb die Frage, welche Konsequenzen gezogen würden, wenn ein Land bei den Post-Shipment Verifications nicht kooperiere. Das ist jetzt vielleicht eine Gelegenheit für die Bundespräsidentin, uns eine Antwort zu geben. Mit dieser Frage ist aus unserer Sicht auch der Handlungsbedarf aufgezeigt.

Als Fazit können wir als GPK-SR festhalten, dass die Ausfuhrpolitik der Schweiz restriktiv ist. Wir befinden uns, verglichen mit den vergangenen Jahren, an einem Tiefpunkt.