Föhn Peter · Ständerat · 2017-06-07
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-07
Wortprotokoll
Bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates hatten wir dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem EJPD, folgende Schwerpunktthemen vorgelegt: erstens Gesetzgebungsprojekte zur Terrorismusbekämpfung, zweitens Integration von Projekten in neue Finanzierungssysteme; dazu nur ganz kurz, etwas tiefer werde ich auf ein Thema der Bundeskanzlei eingehen.
Frau Bundesrätin Sommaruga bekräftigte, dass trotz Verschonung der Schweiz von terroristischen Anschlägen der Terrorismus für den Bundesrat eine grosse Herausforderung sei, dies vor allem infolge der erhöhten Bedrohungslage in ganz Europa. Es wurde sogar ein Flyer als Orientierungshilfe ausgeteilt, der aufzeigt, wie wichtig das Zusammenspiel der verschiedenen Behörden ist. Es beginnt bei der Phase der Radikalisierung der Betreffenden und geht bis zur Phase nach der Verbüssung einer allfälligen Strafe.
Auch der zweite Bereich, die Integration, sei eine anspruchsvolle Arbeit, was wir hier ja alle auch wissen. Man sei aber motiviert, dies mit den Kantonen weiterhin intensiv zu bearbeiten und anzugehen.
Vonseiten des Bundeskanzlers, Herrn Walter Thurnherrs, wurden wir eingehend über die Rolle der Generalsekretärenkonferenz orientiert. In den letzten Jahren hätten sich in den Ämtern in der Verwaltung grosse Herausforderungen gestellt, es sei auch alles recht viel komplizierter geworden. Deshalb habe man auch neue Aufgaben erteilt. Die Schlüsselprojekte werden heute bereits in der Generalsekretärenkonferenz genau angeschaut. Aber die Generalsekretärenkonferenz versteht sich nicht als Schattenkabinett. Man habe keine neuen Kompetenzen bekommen, sondern nur neue Aufgaben übernommen. Man kann sich das so vorstellen, dass die Generalsekretärenkonferenz die Traktanden zum Teil viel tiefgreifender vorbereitet und dann dem Bundesrat vorlegt. Letztendlich muss er die Initiative dann auch im Rat durchbringen.
Nun komme ich zum zweiten Thema, zum Verhältnis zwischen der Bundesverwaltung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle, also der Verwaltung und der Aufsicht. Wir wurden diesbezüglich von Bundeskanzler Thurnherr offen und ehrlich orientiert. In einer Empfehlung forderten wir, d. h. die GKP-SR, nämlich nach der Klärung bezüglich Insieme. Wir [PAGE 425] verlangten, dass sämtliche Differenzen mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle auszuweisen seien. Es geht unter anderem um die Frage, ab wann die Leute aus dem Generalsekretariat jeweils in den Projektausschüssen beteiligt sein sollten und wie man mit den Prioritäten der grössten Wichtigkeit umzugehen habe.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle schlug vor, der Bundesrat solle in Zukunft auf jedem Bundesratsantrag ausweisen, ob es noch offene Empfehlungen der Finanzkontrolle bezüglich der höchsten Dringlichkeit gebe. Der Bundesrat erachtete das eigentlich als nicht praktikabel, aber gemeinsam wurde dann ein entsprechendes Modell ausgearbeitet. In Zukunft werden die Dringlichkeitsstufen wie folgt behandelt: Ämter, die ein solches Problem haben, werden der Eidgenössischen Finanzkontrolle Meldung erstatten. Sie wird sich diesen Antrag einmal anschauen und allfällige Differenzen ausweisen. Eventuelle Differenzen werden auf dem Bundesratsantrag so vermerkt.
Ich glaube, für uns alle, jedenfalls für mich, ist es nichts als menschlich, dass solche Forderungen die Stimmung etwas zu trüben vermögen, in diesem Fall insbesondere zwischen der Verwaltung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle als Aufsichtsorgan. Das kommt in den besten Familien vor und kann auch in jedem Geschäft vorkommen. Denn wer lässt sich schon gerne kontrollieren und eventuell auch kritisieren? Die offenen Empfehlungen müssen einfach abgetragen werden. Dieser steinige Weg muss eingeschlagen und begangen werden. Weil sehr, sehr viele Empfehlungen offen sind, wir sprechen etwa von 1500, müssen diese nun unserer Meinung nach - und das wird auch so gemacht werden - erstens priorisiert und zweitens angegangen und möglichst abgetragen werden. In solchen Fällen müssen die Rollen immer wieder neu gesucht und auch gefunden werden.
Bei Bedarf werden wir vonseiten der GPK unseres Rates diese Thematik begleiten, was nichts anderes heisst, als dass sie auf unserer Traktandenliste bleiben wird. Wir werden unser Augenmerk auf die Entwicklung richten. So bin ich überzeugt, dass sich das Verhältnis zwischen der Verwaltung und der Aufsicht wieder optimieren wird.
Übrigens sieht die Aufsicht dieses Verhältnis als recht gut an, denn es würden, so hiess es, periodisch entsprechende Gespräche, und zwar eben auch konstruktive Gespräche, geführt. Herr Huissoud, der Direktor der EFK, bemerkte, dass Empfehlungen eigentlich keine Befehle seien, aber die Umsetzung möglicherweise Probleme machen könne. Bei Bedarf bringe man sich bei den Departementschefs ein, dies als letzten Schritt, so wurde es uns gesagt. Empfehlungen haben erst verbindlichen Charakter, wenn das Amt respektive das Departement explizit sagt, es müsse etwas gemacht respektive auch umgesetzt werden. So sind wir zumindest in der GPK unseres Rates oder in den GPK allgemein sehr zuversichtlich, dass in Kürze wieder alles optimiert wird und auch optimal gearbeitet wird und dass diese ausstehenden Empfehlungen abgetragen werden.
Ich danke für die Mitarbeit der Verwaltung; es wird im Allgemeinen sehr gut gearbeitet. Dass es Reibereien gibt, das kommt natürlich in den besten Familien vor.