Schenker Silvia · Nationalrat · 2017-06-07
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-07
Wortprotokoll
Wir sprechen hier immer wieder über ältere Arbeitslose. Meist geht es aber um die Frage, ob und welche Massnahmen hilfreich sein könnten, damit ältere Arbeitslose weiter beschäftigt oder wie sie nach einer Phase der Arbeitslosigkeit wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können.
Wie wirkungsvoll solche Massnahmen sind, darüber gibt es wohl sehr unterschiedliche Meinungen. Was jedoch klar ist: Nach wie vor gibt es eine beträchtliche Anzahl von älteren Arbeitnehmenden, die trotz intensiven Bemühungen und unzähligen Bewerbungen keine Stelle mehr finden. Wie hart solche Schicksale sind und wie sehr die Betroffenen darunter leiden, können wir nur erahnen. Für sehr viele der Betroffenen ist der Verlust der Arbeitsstelle auch mit grossen materiellen Problemen verbunden. Nachdem sie ausgesteuert sind, müssen sie - sofern vorhanden - ihre ganzen Ersparnisse aufbrauchen, bevor sie den schweren Gang zur Sozialhilfe machen müssen.
Ein Problem, das heute noch besteht, konnten wir in der Rentenreform 2020 beseitigen. Wer in Zukunft nach dem 58. Altersjahr arbeitslos wird und keine Stelle mehr findet, kann wenigstens bei der bisherigen Pensionskasse versichert bleiben und erhält im Rentenalter eine Rente. Für die Zeit vor dem Rentenalter jedoch haben wir, so finde ich, noch keine gute Lösung. Es kann doch nicht sein, dass ältere Arbeitnehmende, wenn sie das Pech haben, ihre Stelle zu verlieren, gezwungen werden, den demütigenden Gang zur Sozialhilfe zu machen.
Im Kanton Waadt wurde für diese Phase eine Lösung gefunden, die ich bestechend finde. Es gibt eine staatlich finanzierte Überbrückungsrente für die Betroffenen. Das ist sehr viel würdevoller als die Sozialhilfe. Mein Postulat verlangt nicht mehr und nicht weniger als einen Bericht, ob eine solche Lösung nicht auch auf Ebene des Bundes angesiedelt werden könnte. Ich bin enttäuscht, dass der Bundesrat meinen Vorstoss ablehnt, denn es gibt Absatz 5 von Artikel 114 der Bundesverfassung, der dem Bund eigentlich die Möglichkeit gäbe, etwas zu tun.
Bitte unterstützen Sie mein Postulat, damit die Idee etwas vertiefter geprüft wird. Damit sind wir immer noch weit davon entfernt, eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose einzuführen. Aber Sie können damit zeigen, dass wir uns um sie kümmern. Wenn es uns schon nicht gelingt, wirklich griffige Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden zu finden, sollen diese wenigstens materiell gesichert sein, bis sie ins AHV-Alter kommen.