Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-04-16
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-04-16
Wortprotokoll
Vorher wurde verschiedentlich das Gewerbe angesprochen, das sich bei der Frage der Verhaltensweise der Sammelstiftungen besonders betroffen fühlen muss. Es scheint mir, dass einer der wichtigsten Punkte in dieser Revision in den Vorschauen keine oder nur wenig Beachtung gefunden hat. Es ist darauf zurückzuführen, weil die betreffenden Artikel unbestritten sind und keine Minderheitsanträge gestellt worden sind. Die Kommission hat festgestellt, dass die autonomen Kassen weitgehend zufriedenstellend funktionieren und dass die Interessen der Versicherten dort wahrgenommen werden können.
Für die Sammelstiftungen trifft das nicht vorbehaltlos zu. Das war die Feststellung, welche in der Kommission gemacht wurde. Aufgrund dieser Feststellung kann gesagt werden, dass die Arbeitsweise der Sammelstiftungen für die Versicherten intransparent war. Es betrifft immerhin etwa die Hälfte aller Versicherten. Das muss man wissen. Dabei handelt es sich um unsere Leute in den kleinen Betrieben. Für diesen Teil der Versicherten wurde im Rahmen der Sammelstiftungen wahrscheinlich - so meine ich - auf fragwürdige Weise gearbeitet. Die Kommission hat ja diese Problematik erkannt und eine Antwort darauf gefunden. Das ist wichtig und wurde bisher nicht erwähnt. In die Artikel 65, 68 und 86a wurde das Element der Transparenz ausgesprochen deutlich aufgenommen. Diese Massnahme soll dazu führen, dass in Zukunft undurchsichtige Abläufe in den Pensionskassen eben nicht mehr möglich sind.
Es gibt heute keine Beweise dafür, dass Gelder aus diesen Kassen abgezweigt wurden. Man kann nur aufgrund der Ergebnisse der autonomen Kassen davon ausgehen, dass Erträge nicht zugunsten der Versicherten verwendet werden. Was mit diesen Geldern geschehen ist, ist nicht nachzuvollziehen. Ich glaube aber, dass es in dieser Revision wichtig ist, dass wir sagen können, wir haben dieser Undurchsichtigkeit etwas Wirksames entgegengesetzt. Das haben wir meiner Meinung nach mit diesen "Transparenzartikeln" getan. Es bringt aus meiner Sicht nichts, wenn wir heute mit einer langen Übergangsfrist den Spielraum der Kassen einengen.
Meine persönliche Erklärung ist etwas lange, aber ich glaube, das ist in diesem Zusammenhang nötig, um die Sache zu erklären. Ich meine, es braucht keine lange Übergangsfrist, um damit die Kassen einzuschränken. Der "Transparenzartikel" und die Möglichkeit der Einsicht sind genügende Voraussetzung und bieten die Möglichkeit für die Versicherten, zu ihren Rechten zu kommen.
Ich bitte Sie, eine kurze Übergangsfrist zu wählen, weil die Problematik, die hier angetönt wurde, meines Erachtens damit gelöst ist.