Lexipedia

Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2002-04-16

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Die Dinge liegen auf dem Tisch. Wir haben in der Kommission die Ausgangslage sorgfältig geprüft. Es ist uns glaubhaft erklärt worden, dass die autonomen Kassen, diejenigen Kassen, bei denen die Beiträge dafür bestimmt sind, die Leistungen zu bezahlen, keine Probleme haben, den Umwandlungssatz zu garantieren, und dass die Probleme einzig und allein bei den Versicherungsgesellschaften bestehen - aber sie sind eben gewichtig -; bei den Versicherungsgesellschaften, das ist jetzt mehrfach gesagt worden, wo ja nach den Grundsätzen auch des [PAGE 539] Privatversicherungsrechtes Längerlebigkeitsreserven geäufnet worden sind, aber eben keine Transparenz über diese Reserven herrscht. Roland Chlapowski, jetzt zum CEO der Rentenanstalt befördert, war nie in der Lage zu sagen, wo diese Reserven sind. Sie sind irgendwo im Kapital der Rentenanstalt, aber sie werden nicht ausgewiesen, sie kommen nicht den Versicherten zugute. Das ist das grosse Problem der grossen Versicherungsgesellschaften bei dieser für die Betroffenen doch zentralen Frage.

Wir haben hier eine entscheidende Bestimmung, in der es um die Garantie der Leistungen geht, bei dieser Übergangsbestimmung, die unauffällig auf Seite 39 der Fahne steht. Es geht im Ergebnis um nichts anderes als um die Frage, ob die abgegebenen Versprechen bezüglich der Renten auf den Versicherungsausweisen, die die Leute am Ende jedes Jahres nach Hause geschickt bekommen, eingehalten werden, ob diese Renten bezahlt werden oder nicht. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit II (Meyer Thérèse) mit diesen zehn Jahren folgen - Frau Meyer bringt ja bei dieser Revision regelmässig die versicherungsnahen Vorschläge ein -, heisst das, dass für ein bestimmtes Segment der Einkommen die Rentenversprechungen, die auf den Versicherungsausweisen schwarz auf weiss gemacht worden sind, für eine bestimmte Übergangsgeneration, nicht eingehalten werden, dass man also sagt, "vor Tische las man's anders". Es steht ein bestimmter Altersrentenbetrag auf dem Versicherungsausweis, und der wird nachher trotzdem nicht ausbezahlt. Das ist die Konsequenz der Reduktion der Frist auf 10 Jahre.

Diese Problematik reduziert sich dann, wenn die Mehrheit mit den 15 Jahren durchkommt, aber ganz beseitigt ist sie erst mit dem Antrag der Minderheit I. Erst mit 20 Jahren ist diese Problematik beseitigt, erst dann ist garantiert, dass die Renten nicht gesenkt werden, auch nicht für ein bestimmtes Einkommenssegment.

Das ist eine Frage von Treu und Glauben, auch eine Frage des Vertrauens in die zweite Säule überhaupt. Werden Versprechen, die einmal abgegeben worden sind, gehalten, und zwar nicht nur von den autonomen Pensionskassen, wo das eine Selbstverständlichkeit ist, sondern auch von den Versicherungsgesellschaften? Sie leisten der zweiten Säule einen schlechten Dienst, wenn Sie dem versicherungsinspirierten Antrag der Minderheit II (Meyer Thérèse) folgen und am Schluss die Rentenversprechen für einen Teil der Versicherten nicht einhalten.

Es ist gesagt worden: Die Längerlebigkeitsreserven sind geäufnet, auch bei den Versicherungsgesellschaften, nicht nur bei den autonomen Pensionskassen. Die Versicherungsgesellschaften müssen diese Gelder für die Längerlebigkeit verwenden. Man muss auch sagen, dass die Längerlebigkeit, die ja auch eine erfreuliche Tatsache ist, kein neues Phänomen ist. Sie ist ja nicht, sagen wir, in den Jahren von 1998 bis 2003 aufgetaucht. Es ist vielmehr so, dass die Schweizerinnen und Schweizer - freuen wir uns doch darüber - seit vielen, vielen Jahrzehnten älter werden. Über ein längeres Leben verfügen ist Ausdruck eines steigenden Lebensstandards, eines besseren Gesundheitswesens, von weiteren Fortschritten in der Gesellschaft. Schon 1948, bei der Einführung der AHV, war das eine Problematik, die allen bekannt war, die man auch positiv lesen kann. Die Versicherungsgesellschaften mussten diese Tatsache bereits 1990 kalkulieren. Aufgrund der neuen Grundlagen der EVK hat sich die Überalterung eher etwas verflacht. Man kann aus diesem Grunde erst recht sagen, die bereits geäufneten Längerlebigkeitsreserven müssen für die Bezahlung der Renten eingesetzt werden.

Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion muss ich Sie deshalb dringend einladen, dem Antrag der Minderheit I (Rechsteiner-Basel) zu folgen - der übrigens mit jenem der Subkommission übereinstimmt -, mindestens aber dem der Kommissionsmehrheit, die eine Übergangsfrist von 15 Jahren vorsieht.