Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2002-04-16
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Chère présidente, vous êtes trop rapide! (Hilarité)
Es geht beim Entscheid über die Übergangsbestimmungen um sehr viel Geld. Es geht insbesondere darum, ob die Privatversicherungen die Gewinne aus dem Kapital von 120 Milliarden Franken, das sie verwalten, weitergeben müssen oder nicht. Alle autonomen Kassen haben uns erklärt, dass das Geld für Übergangsbestimmungen, die zwanzig Jahre lang gelten, ausreicht, wie ich sie beantrage. Dies war auch der ursprüngliche Antrag der Kommissionsmehrheit. Nun vernehme ich mit grossem Erstaunen und Bedauern, dass Kräfte sowohl in der FDP als auch in der SVP dahin tendieren, die Übergangsfristen auf zehn Jahre zu verkürzen. Das heisst, dass sie den Versicherten Leistungen in Milliardenhöhe vorenthalten.
Wir haben in den letzten Monaten bei der Beratung einiges erlebt. Die Kommissionspräsidentin, Frau Egerszegi, hat das deutlich gemacht. Das Bundesamt für Privatversicherungen ist der verlängerte Arm der Versicherungswirtschaft. Es ist schon erstaunlich, dass dieses Amt jedes Jahr etwa eineinhalb Kilo Papier über die Versicherungen, insbesondere auch über die Kollektivvorsorge, publiziert. Aber dieses Amt ist nicht in der Lage, eine Aussage über die Versicherungsgewinne und über die Verwaltungskosten zu machen. Was wir haben, ist ein Vollzugsnotstand. Im Gesetz ist seit fünfzehn Jahren vorgeschrieben, dass die Verwaltungskosten der Privatversicherungen offen zu legen sind. Hier haben wir es mit einer illoyalen Abteilung der Bundesverwaltung zu tun, weil diese Abteilung uns auch bei der Beratung des Gesetzes kaum mit klaren Aussagen darüber geholfen hat, welche Reserven bei den Versicherungen bestehen und welches Geld den Versicherten eigentlich gehört.
Das BVG beruht auf dem Stiftungsrecht. Das Stiftungsrecht besagt, das Kapital folge den Destinatären und nicht den Vermögensverwaltern. Das sind Grundsätze des Rechtes, die in der bisherigen Praxis in eminentem Masse verletzt wurden, und das Bundesamt für Privatversicherungen hat zu diesem Vollzugsmissstand in erheblichem Masse beigetragen.
Weil wir die Zahlen der Versicherungen nicht kennen, kann ich Ihnen nur sagen, was die Anlagestiftungen der Banken in den letzten Jahren erwirtschaftet haben. Diese Daten wurden in der Zeitschrift "AWP - Soziale Sicherheit", die den Bürgerlichen wohlgesinnt ist, offen gelegt. Mit Datum vom 21. Februar 2001 werden die jährlichen Durchschnittsrenditen der letzten zehn Jahre wie folgt beziffert: Aktien Schweiz 20,1 Prozent, Aktien Ausland 12,8 Prozent, Obligationen Ausland 8,2 Prozent, Obligationen Ausland in Schweizerfranken 6,2 Prozent und Obligationen Schweiz 6,2 Prozent. Sie sehen, die Differenz zum Mindestverzinsungssatz beträgt 2 bis 16 Prozent. Das heisst also: Es wurden sehr grosse Gewinne erwirtschaftet, und nur ein sehr kleiner Teil davon wurde in Form einer Überschussbeteiligung - in einem nicht nachvollziehbaren Verfahren - an die Versicherten weitergegeben.
Es ist anzunehmen, dass die Versicherungen eben ähnliche Renditen erwirtschaftet haben wie die Banken. Aber es gibt auch noch den Pictet-Index der Banken, der für den Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Obligatoriums und dem Jahr 2001 - das schlechte Börsenjahr also inbegriffen - auf eine mittlere Rendite von 7,2 Prozent kommt, bei einem BVG-Portefeuille mit einem Aktienanteil von 25 Prozent. Sie wissen, dass der Aktienanteil inzwischen noch höher liegt und dass die Gewinne wegen der besseren Aktienrendite eigentlich noch wesentlich höher liegen.
Und nun wollen Sie hingehen und den Versicherungen sagen: Ihr dürft diese Gewinne behalten. Darauf läuft nämlich der Antrag hinaus, die Übergangsfrist auf zehn Jahre zu verkürzen. Das ist Diebstahl an den Versicherten! Man kann es nicht anders sagen. Wenn Sie Hand bieten zur Verkürzung der Übergangsfrist, ist das Diebstahl und gar nichts anderes, weil dieses Geld den Versicherten gehören würde und auch weil die Kommission nun wenigstens für die Zukunft Vorkehrungen getroffen hat, dass sich die Situation ändert und dass diese Transparenz endlich Einzug hält. Wir haben aber die Altgewinne; die sind vorhanden, und die müssen den Versicherten verteilt werden.
Deshalb bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag I zuzustimmen, der ursprünglich der Antrag der einhelligen Subkommission war, und die Übergangsfrist auf 20 Jahre festzulegen. Dann darf und soll der Bundesrat darüber berichten - man wird das in der Zwischenzeit ja sehen -, wie sich die Parameter Rendite und Lebenserwartung entwickeln. Renten senken kann man immer, wenn es wirklich hart auf hart geht, aber im Moment ist das Geld vorhanden. Dieses Geld muss an die Versicherten ausgeschüttet werden, und nicht an die Verwaltungsräte in den Versicherungskonzernen.