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Borer Roland · Nationalrat · 2002-04-16

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-04-16

Wortprotokoll

Wir haben gestern Entscheide gefällt, die wegweisend sind, die auch bezüglich der Finanzierung ganz neue Perspektiven eröffnen, die gewisse Änderungen zulassen. Das hat zur Folge, dass die SVP-Fraktion nun aus diesem Blickwinkel bei den Artikeln 14, 16 und 70 der Mehrheit der Kommission folgen kann. Wir haben durch die Entscheide, die gestern gefällt wurden, die Finanzierung auf der Basis eines Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent mit einer Reduktion über 10 Jahre sichergestellt. Wir haben aber auch sichergestellt, dass wir bezüglich der Altersgutschriften nicht auf einer nach oben angepassten Frauenskala fahren müssen, sondern dass wir in der Finanzierung auf der normalen Männerskala fahren können. Unserer Ansicht nach ist es jetzt nur sinnvoll, wenn wir auf der Linie der Kommissionsmehrheit fahren können. Das freut mich natürlich besonders, weil ich immer der Überzeugung war, dass die Kommission sehr gute Arbeit geleistet hat.

Das meiste Technische und die Details wurden vorhin schon erwähnt. Es macht keinen Sinn, dass ich das hier wiederhole. Gestatten Sie mir aber doch eine Bemerkung zum Antrag Schmied Walter und zum Antrag Polla. Zuerst zum Antrag Schmied Walter zu Artikel 14 Absatz 1: Der Antrag wäre versicherungsmathematisch wahrscheinlich der genaueste und somit auch korrekt. Man kann nicht sagen, dass ein Fehler gemacht würde, wenn man den Mindestumwandlungssatz nach diesem Grundsatz festlegen würde.

Die laufende Anpassung an jede neue Generation der Versicherten und eine Festlegung jeweils für eine Generation haben aber zur Folge - davon sind wir überzeugt -, dass dies technisch-administrativ nicht handhabbar sein wird. Obwohl der Antrag mathematisch korrekt ist, werden wir in der Umsetzung, im Handling dieses Antrages, ein Problem bekommen. Aus diesem Grund sind wir mehrheitlich der Meinung, dass der Antrag Schmied Walter, obwohl er sehr gut gemeint ist, nicht umgesetzt werden kann und somit auch nicht unterstützt werden sollte.

Das Gleiche gilt auch für den Antrag Polla zu Artikel 16. Es wäre natürlich erfreulich, wenn man die Kurve für das Ansparen flacher legen könnte. Es gibt Vorsorgeeinrichtungen, die das freiwillig gemacht haben. Das Problem ist nun [PAGE 530] folgendes: Wenn wir inmitten der Situation, in der die Vorsorgeeinrichtungen sich befinden, zu einem solchen Systemwechsel kommen, und zwar gesetzlich vorgeschrieben, werden wir unter Umständen in der gleichen Sammeleinrichtung parallel zwei verschiedene Vorsorgeeinrichtungen laufen lassen müssen: eine mit dem alten System, mit den alten Altersgutschriften, die andere für die Neueintretenden mit den neuen Altersgutschriften. Das ist der Grund, weswegen wir auch hier Vorbehalte haben und meinen, man sollte jetzt weiterhin auf der Linie der Mehrheit mit dem bisherigen Umwandlungssatz für Männer bleiben.

Wir sind uns bewusst, dass dieser Umwandlungssatz gewisse Mängel hat, das wollen wir nicht einmal wegdiskutieren; wir haben auch in der Kommission dementsprechend die Diskussion geführt. Aber wir sind auch der Meinung, dass eine Anpassung, eine Änderung und eine parallele Führung von zwei verschiedenen Systemen in der gleichen Vorsorgeeinrichtung nicht handhabbar sind und dass man deswegen diesen Antrag nicht unterstützen kann.