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Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-06-12

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-06-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat als erste Etappe der künftigen Klima- und Energiepolitik im September 2013 die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorgelegt. Die entsprechende Gesetzesvorlage wurde [PAGE 459] nach der Beratung im Parlament und dem ergriffenen Referendum inzwischen durch das Schweizervolk abgesegnet und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das Ziel der Energiestrategie ist es bekanntlich, den Energie- und Stromverbrauch zu reduzieren, den Anteil der neuen erneuerbaren Energien zu erhöhen und die energiebedingten CO2-Emissionen zu senken.

Für die zweite Etappe ab 2021 beabsichtigte der Bundesrat, das Fördersystem durch ein Lenkungssystem abzulösen, das primär auf Klima- und Stromabgaben basiert. Am 28. Oktober 2015 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Schaffung einer entsprechenden Verfassungsgrundlage. Diese soll festlegen, dass der Bund eine Klimaabgabe auf Brenn- und Treibstoffen und eine Stromabgabe erheben kann. Diese Abgaben sollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass der Verbrauch fossiler Energien und damit die Treibhausgasemissionen vermindert werden und dass die Energienutzung generell sparsam und effizient ist. Die Abgaben sollen zusammen mit anderen Massnahmen der Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes dienen.

Die Klima- und Stromabgaben würden die heutige CO2-Abgabe auf Brennstoffen mit ihren Teilzweckbindungen und den Netzzuschlag ablösen. Für Unternehmen, deren Betrieb oder Produktion besonders treibhausgas- oder energieintensiv ist, wären Erleichterungen vorgesehen. Die Erträge der Klima- und Stromabgaben würden nach einer Übergangszeit vollständig an die Haushalte und Unternehmen zurückverteilt. Haushalte und Unternehmen mit einem niedrigen Energieverbrauch würden belohnt, da sie voraussichtlich mehr Geld zurückerhalten würden, als sie an Klima- und Stromabgaben entrichten. Während einer Übergangszeit soll die Möglichkeit bestehen, die Erträge aus den Klima- und Stromabgaben befristet für die bisherigen Förderzwecke zu verwenden.

Der Nationalrat beschloss am 8. März 2017 ohne Gegenantrag, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die antragstellende UREK-NR begründete ihren Nichteintretensantrag mit den abstrakten und in ihren Augen unnötigen Bestimmungen auf Verfassungsebene. Zudem mangle es in der Botschaft des Bundesrates an konkreten Umsetzungsmodellen auf Gesetzesstufe. Die UREK-NR verlangte von der Verwaltung einen Bericht über mögliche Alternativen zu einer solchen Lenkungsabgabe. Dieser Bericht lag unserer Kommission ebenfalls vor. Obwohl eine Lenkungsabgabe von den meisten Ökonomen empfohlen wird, weil sie erstens dem Verursacherprinzip entspricht, zweitens die Kostenwahrheit wiedergibt und drittens kostengünstiger ist als jedes Fördersystem, schloss sich die UREK-SR der Haltung des Nationalrates an; dies vor allem deshalb, weil die Weiterverfolgung des Geschäfts als aussichtslos beurteilt wurde. Die Diskussion war kurz.

Ich beantrage Ihnen mit der einstimmigen Kommission Nichteintreten. Selbstverständlich ist sich die Kommission aber bewusst, dass es mit einer Ablehnung des Klima- und Energielenkungssystems nicht getan ist. Die Diskussion bezüglich allfälliger Alternativen wurde unter dem Titel "Zukünftiges Marktdesign" bereits aufgenommen. Die UREK beider Räte befassen sich mit dem Thema und werden zu gegebener Zeit Alternativen vorlegen.

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