Thurnherr Walter · 2017-06-12
Thurnherr Walter · Aargau · 2017-06-12
Wortprotokoll
Ich bin jetzt etwas überrascht über die Grundsatzdiskussion zum E-Voting. Eigentlich hat der Postulant ja etwas aufgenommen, was bereits einzelne Kantone und auch die Auslandschweizer selbst gesagt haben: dass beim E-Voting nur ein Weg, nämlich jener vom Stimmbürger zum Staat, elektronisch abgewickelt wird, die Zustellung des Stimmmaterials jedoch physisch erfolgt. Das Postulat möchte das angehen und den ganzen Prozess digitalisieren. Mit einem Verzicht auf die physische Zustellung des Stimmmaterials erhoffen sich einige Kantone auch langfristiges Sparpotenzial.
Der Bundesrat hat am 5. April 2017 bereits beschlossen, die Versuchsphase von E-Voting zu beenden und die Rechtsetzungsarbeiten hin zur Überführung in den ordentlichen Betrieb aufzunehmen. Dies erfordert eine Anpassung beim Bundesgesetz über die politischen Rechte. Gleichzeitig möchte der Bundesrat die Dematerialisierung der Stimmabgabe im Gesetz regeln. Für dieses Vorgehen soll in einem ersten Schritt eine Expertengruppe genau diese Arbeiten vornehmen, die der Postulant jetzt vorschlägt. Die Expertengruppe besteht aus Vertretern der Kantone, der Wissenschaft und der interessierten Stellen des Bundes und soll genau die verschiedenen Fragen, die jetzt von Herrn Grüter und anderen erwähnt worden sind - Sicherheit usw. -, prüfen. Sie wird sich insbesondere auch mit den Kostenfragen auseinandersetzen. Die Ergebnisse werden sodann in die Vernehmlassungsvorlage und später auch in die Botschaft ans Parlament einfliessen.[GZ]
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb die Annahme des Postulates.