Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2017-06-12
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-12
Wortprotokoll
Wir behandeln die Systemplattform Biometriedatenerfassung, wo ich die Minderheit Jauslin vertreten möchte.
Worum geht es bei dieser Systemplattform? Es geht um die Biometriedatenerfassung. Das betrifft erstens die Gesichts-Bilderkennung, zweitens Fingerabdrücke, drittens Unterschriften. Diese Plattform zur Biometriedatenerfassung ist eigentlich nichts anderes als eine Datendrehscheibe. Das heisst, die Daten werden erfasst und danach der Fachanwendung, also dem EDV-Programm, zugespielt. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass es auf dieser Plattform keine Datenspeicherung gibt. Die Daten werden an die Fachanwendungen weitergeschickt: erstens an das Informationssystem Ausweisschriften (ISA), also das System für Pässe und Identitätskarten, zweitens an das Zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis), das Register für Ausländerausweise, und drittens an das nationale Visumsystem (Orbis). Die Systemplattform Biometriedatenerfassung gibt es seit 2010, also seit noch nicht ganz zehn Jahren. Sie ist aber bereits ins Alter gekommen, und es geht nun einzig darum, dieses System zu erneuern.
In der Vorlage, die Sie vor sich haben, geht es um lockere 33 Millionen Franken. Hier ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass der grössere Teil die Hardware betrifft, also die Erfassungsstationen, mit denen die Daten aufgenommen und dann an die Fachanwendungen geschickt werden. Diese Erfassungsgeräte sind standardisiert erhältlich. Dafür gibt es in Europa und auch in der Schweiz einen Markt. Man möchte in der Schweiz einen modularen Aufbau erreichen, zukünftig Hard- und Software entflechten und die Systeme entkoppeln.
Zwischen der ersten und der zweiten Beratung wurde zudem noch eine sogenannte Rina-Prüfung vorgenommen. Mit dieser Schutzbedarfsanalyse wurde geprüft, ob das Risiko besteht, dass die Daten allenfalls nachrichtendienstlich ausspioniert werden könnten. Die Analyse hat einen negativen Befund ergeben: Bei der Systemplattformerneuerung ist diese Gefahr nicht gegeben, es bestehen betreffend diese Problematik keine Bedenken.
Zu beachten ist auch, dass die Fachanwendungen intern vom EJPD programmiert werden und dass auch die Schnittstellen definiert werden. Daher darf es keine Einschränkung gegenüber einem Ausschreibungsverfahren nach WTO-Kriterien geben. Die Minderheit ist überzeugt, dass das richtig aufgegleist ist.
Die Differenz betrifft nur Artikel 2 Absatz 3: "Im Rahmen des Möglichen sind Offerten vor allem von Schweizer Unternehmen einzuholen ..." Das ist nun die Problematik. Vier Gründe sprechen nämlich dafür, dass man diese Differenz ausräumt:
1. Die Definition von "Schweizer Unternehmen" ist überhaupt nicht klar. Ist der Sitz oder die Mehrheit der Aktien oder die Geschäftsführung gemeint? Oder sind die Arbeitsplätze gemeint? Hier ist keine klare Definition vorhanden.
2. Das öffentliche Beschaffungswesen muss WTO-konform sein, und es muss ein Beschwerderecht gewährleistet werden. Das wäre erfüllt, wenn wir die Differenz ausräumen und nicht stehenlassen würden.
3. Wir wollen das Ausnützen des freien Wettbewerbs: Wir möchten einen freien Wettbewerb, eine möglichst günstige Plattform, damit die Steuergelder optimal eingesetzt sind. Das kommt allen zugute, die in der Schweiz Steuern zahlen.
4. Der letzte Punkt ist die Datensicherheit, die nicht beschnitten wird. Da darf man sich auch fragen: Gibt denn der Stempel "Schweiz" eine grössere Datensicherheit - ja oder nein? Wir denken, dass die Datensicherheit gegeben ist. Dazu muss das Pflichtenheft genau umgesetzt werden, so wird die Datensicherheit gewährleistet, auch wenn ein fremder Anbieter dazukommt. [PAGE 1028]
Ich fasse, in meinen letzten zehn Sekunden Redezeit, zusammen: Räumen Sie diese Differenz aus, stimmen Sie dem Minderheitsantrag und damit dem Beschluss des Ständerates zu!