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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2017-06-12

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-12

Wortprotokoll

Gemäss Gesetz und Rechtsprechung hat ein Ehegatte im Falle einer Scheidung bei einer sogenannt lebensprägenden Ehe, also wenn die Ehe eine gewisse Zeit gedauert hat oder wenn es Kinder gibt, Anspruch auf Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards. Hat der Ehegatte also während der Ehe z. B. in einem grossen Haus gewohnt, ein schönes Auto gefahren oder oft teure Ferien gemacht, dann soll dies grundsätzlich auch nach der Ehe möglich sein. Diese Regelung geht auf eine Zeit zurück, als der Mann noch der Paterfamilias, also das uneingeschränkte Familienoberhaupt, war. Bis 1988 bestimmte das ZGB, dass der Mann der Chef in der Familie ist und die Frau den Haushalt zu führen hat. Abweichungen von diesem Modell waren nur zulässig, wenn der Ehemann dies erlaubte. Faktisch hiess das für die meisten Familien: Der Mann brachte das Geld nach Hause, die Frau machte den Haushalt und kümmerte sich um die Kinder. So war das damals.

Es ist auch klar, dass der Gesetzgeber Frauen mit einer solch schwachen Stellung schützen wollte. Für den Fall - und ich sage das jetzt bewusst etwas plakativ -, dass der Mann eine Jüngere fand und die Hausfrau samt Kindern im Stich liess, sollte die Frau wenigstens finanziell eine gewisse Garantie haben. Es sollte gewährleistet sein, dass sie denselben Lebensstandard beibehalten konnte wie während der Ehe - vorausgesetzt, es war genug Geld da. Weil die Frau ja nie oder kaum gearbeitet hatte und auf dem Arbeitsmarkt nicht attraktiv war, musste der Mann diesen Unterhalt bezahlen. Das war aus meiner Sicht und in Anbetracht der damaligen Gegebenheiten zumindest auch nicht ganz falsch so.

Meine Damen und Herren, die Zeiten haben sich geändert. In vielen Familien teilen sich Mann und Frau sowohl Erwerb als auch Kinderbetreuung und Haushalt. Frauen sind zudem heute sehr gut ausgebildet. An vielen Uni-Fakultäten gibt es weit mehr Frauen als Männer. Frauen haben heute auf dem Arbeitsmarkt die gleich guten, wenn nicht gar die besseren Chancen. Wenn heute für eine Stelle eine Frau oder ein Mann zur Auswahl stehen, bekommt im Normalfall bei gleicher Qualifikation die Frau den Job. So ist das halt heute - irgendwie eine verkehrte Welt.

Wir haben heute eine völlig veränderte Situation. Frauen haben heute problemlos die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt selber zu finanzieren. Was nun nicht mehr passt, ist dieses Unterhaltsrecht aus der Steinzeit. Der Gesetzgeber und das Bundesgericht behandeln Frauen immer noch wie wehrlose und unmündige Geschöpfe, die nicht fähig sind, ihre wirtschaftliche Situation einzuschätzen und für ihren Unterhalt selber zu sorgen. Wer am heutigen Unterhaltsrecht festhält, fördert die Abhängigkeit der Frauen von ihren Männern und schadet der Gleichberechtigung massiv.

Die Journalistin Bettina Weber schrieb in der "Sonntags-Zeitung" vom 4. Juni 2017 in einem Beitrag zur Ehe Folgendes dazu: "Für Frauen lohnt sich eine Heirat nach wie vor. Sie sind auf diese Weise finanziell abgesichert, selbst wenn sie nie einen Tag arbeiten, insbesondere, wenn der Mann ein überdurchschnittlich hohes Einkommen hat. Und so können es sich immer noch 35 Prozent der Schweizer Frauen leisten, nicht berufstätig zu sein ... Eine Scheidung müssen sie auch nicht besonders fürchten: In diesem Fall muss der Ex-Mann weiterhin für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Damit torpediert die Ehe sämtliche Gleichstellungsbemühungen, denn die Rolle des Mannes mag im Zivilgesetzbuch nicht mehr als Ernährer definiert werden - just das wird aber nach einer Scheidung immer noch von ihm verlangt ... Im progressiven Skandinavien existiert kein Unterhaltsanspruch für ehemalige Gattinnen - weil es dem Gedanken der Gleichberechtigung widerspricht und zu Recht als beleidigend empfunden wird, für beide Geschlechter. Auch Deutschland hat vor neun Jahren beschlossen, dass die Ehe bzw. deren Ende nicht länger ein automatisches 'Versorgungsmodell' sein soll."

Eine Änderung des Unterhaltsrechts wäre auch für die Schweiz ein progressiver Schritt. Ich bitte deshalb den Bundesrat, die aktuelle gesetzliche Regelung der nachehelichen Unterhaltspflicht auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen. Der Paterfamilias hat ausgedient. Jetzt müssen wir nur noch das Unterhaltsrecht dem Zeitgeist anpassen.[GZ]

Bitte stimmen Sie meinem Postulat zu.