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Romano Marco · Nationalrat · 2017-06-12

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2017-06-12

Wortprotokoll

Conseil communal de la ville de Lausanne: 100 membres; Stadtparlament St. Gallen: 63 Mitglieder; Consiglio Comunale della città di Lugano: 60 membri - die Schweiz ist auch institutionell sehr heterogen, aber eine Tendenz ist klar: Gemeinden und Städte werden immer grösser, und die institutionelle Struktur sieht Gemeinde- und Stadtparlamente vor, die wichtige Legislativ- und Aufsichtskompetenzen haben. Tausende von Milizpolitikern engagieren sich wöchentlich auf Stadt- und Gemeindeebene in einer Exekutive oder in einer Legislative und tun ihr Bestes für die lokalen Behörden. In vielen Städten sind die Legislativen aufgrund der grossen politischen Verantwortung und des bedeutenden Engagements ihrer Mitglieder - natürlich immer im Rahmen ihrer Zuständigkeiten - mit Kantonsparlamenten vergleichbar. Die Mediatisierung der Politik findet nolens volens auch auf dieser Ebene statt.

Was will diese Motion? Damit die gewählten Mitglieder ihre Aufgaben und Pflichten voll und ganz erfüllen können, muss die Bundesgesetzgebung so angepasst werden, dass die Kantone im Zusammenhang mit notwendig gewordenen Reformen auch den Mitgliedern von Gemeindeparlamenten die parlamentarische Immunität garantieren können. Konkret soll für Mitglieder von Aufsichts- und gesetzgebenden Behörden die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Äusserungen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in Gemeindeparlamenten machen, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können. Die Bundesgesetzgebung müsste es den Kantonen erlauben, wenn sie es für nötig und angebracht halten, einen gesetzlichen Rahmen vorzusehen, der festlegt, dass gegen ein Mitglied eines Gemeindeparlamentes kein Strafverfahren eingeleitet werden kann wegen allfälliger ehrverletzender Äusserungen während der Beratungen des Gemeindeparlamentes, in einer Kommission, in einem Kommissionsbericht oder in einer Interpellation, Anfrage oder Motion.

Die ablehnende Stellungnahme des Bundesrates ist sehr unbefriedigend. Wie kann man behaupten, dass es zutreffe, dass die geltenden Regelungen der Immunität für den Bund, die Kantone und die Gemeinden nicht ganz kohärent sind, und danach zum Schluss kommen, dass die Motion abzulehnen sei? Es besteht Handlungsbedarf. Meine Motion sieht keinen Zwang vor. Wenn man in unserem System Städte und Gemeinden schützen und stärken will, muss man auch für die lokale Politik faire und sichere Grundsatzregeln vorsehen. Der Bundesrat beendet seine Stellungnahme wie folgt: "Der Bundesrat möchte deshalb das Immunitätsprivileg, das den Grundsatz der Strafverfolgung durchbricht, nicht voreilig ausdehnen. Er wird aber alle Aspekte dieser Frage in einem geeigneten Rahmen prüfen."

Die Frau Bundesrätin könnte vielleicht noch sagen, was dieser geeignete Rahmen sein soll, wo diese Situation geprüft werden soll und wo der Bundesrat sich die Frage stellen wird, ob man nicht die Bundesgesetzgebung so abändern muss und kann, dass die Kantone auch Immunität für Mitglieder von Gemeindeparlamenten vorsehen können.